Urheberrechte kann man nicht kaufen, sie sind unveräußerlich und enden ohne jede Ausnahme 70 Jahre nach dem Tod der Urheber. Veräußern lassen sich nur Verwertungsrechte. Ob man aus einem Werk über die gesetzlichen Regelungen hinaus zitieren darf, wäre dann tatsächlich mit den Verwertungsrechteinhabern zu klären, aber das ist hier nicht notwendig*.
(*Edit: Aber schaden kann es natürlich auch nicht. Ich habe in „Die Wahrheit über Metting“ einige Gedichte verarbeitet, die ich vom Gedichtegenerator „Poetron“ habe erzeugen lassen, und neben der Erwähnung dieser Tatsache habe ich mir die Erlaubnis des Programmierers von „Poetron“ eingeholt, das zu tun. Der Mann hat die Maschine übrigens initial in den Achtzigern und noch in der DDR entwickelt, und sie war ursprünglich als reiner Ulk gedacht. Seither sind mit „Poetron“ ja Germanistikseminare und Lyrikjurys in größerer Anzahl aufs Glatteis geführt worden.)