Guten Abend liebe Schreibverrückten,
ich habe mich gerade neu hier im Forum angemeldet, da mich ebenfalls die Frage zum Nutzungsrecht von Songzitaten beschäftigt.
Konkret geht es in meinem Fall um eine Kurzgeschichte, in der ich Zitate aus "Am Fenster" von City einbauen möchte und mich jetzt frage, ob die unten genannten drei Stellen noch unter die Kleinzitat-Regelung fallen und ich mich mit der Länge schon im kritischen Bereich befinde.
Der Songtest an sich ist, im Gegensatz zu anderen Liedern, ja auch eher kurz und zeichnet sich eher durch die Wiederholung dessen und das bekannte Violinensolo aus.
https://www.songtexte.com/song…/am-fenster-g38a253b.html
1.)
Auf dem Küchentisch läuft das Radio. Eine Oldie Sendung spielt City „Am Fenster“.
"Einmal wissen dieses bleibt für immer
Ist nicht Rausch, der schon die Nacht verklagt"
--
2.)
In der Küche spielt das kleine Radio auf dem Tisch noch immer ihr Lied.
„Ist nicht Farbenschmelz noch Kerzenschimmer.
Von dem Grau des Morgens längst verjagt“
--
3.)
In der Küche – das Radio.
„Einmal fassen tief im Blute fühlen. Dies ist mein und es ist nur durch dich“.
Das Lied als solches hat für meiine Protagonistin eine besondere Bedeutung bzgl Erinnerungen an ihre Vergangenheit.
Vielen Dank für eure Einschätzung und einen schönen Sonntagabend noch!
LG
Nordlicht