2 Autoren 1 Buch

  • Hallo!

    Ich wurde von jemanden gefragt, ob ich mich nicht an einem Buchprojekt beteiligen möchte.

    Natürlich habe ich Lust und nun stellt sich die Frage, was es dabei zu beachten gibt, damit es hinterher nicht zu unnötigen Streitigkeiten kommt.


    Ich bin für jeden Tipp, was das rechtlich usw. angeht dankbar.


    Liebe Grüße

    Birgit

  • Ich habe sowohl im Sachbuchbereich auch bei Belletristik schon Projekte mit anderen Autoren umgesetzt (bei Belletristik hauptsächlich mit der sehr geschätzten Monika D. aus B.). In allen Fällen gab es entweder einen Vertrag mit dem Verlag, den beide Autoren unterschreiben mussten oder es gab für jeden Autoren einen Vertrag. Das Honorar wurde geteilt, wenn eindeutig ein Autor mehr zu tun hatte als der zweite, auch durchaus andere Regelungen (z.B 2/3 und 1/3).

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Hallo Birgit,


    kennst Du die Co-Autoren denn gut?

    Ich habe bisher schon einige Bücher im Team geschrieben, mit Siegfried und/oder Alexander, zum Teil sogar zu dritt. Wenn ich mich richtig erinnere. Ich glaube, wir haben den Vertrag alle drei unterschrieben. Der Verlag hat dann aber nur einem von uns das Honorar überwiesen und die anderen beiden haben demjenigen dann eine "Privatrechnung" gestellt.

    Bei uns hat das bisher immer vollkommen problemlos funktioniert.

  • Ich würde mich auf solch eine Situation, dass nur einer das Honorar bekommt und mit anderen teilen muss, nicht einlassen.


    Musterverträge für solch eine Co-Autorenschaft kenne ich nicht.

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    Emanuel von Bodmann


  • Zwei sehr bekannte Kollegen von mir machen das seit Jahren erfolgreich und schließen meines Wissens gemeinsam jeweils einen Autorenvertrag ab, den sie gemeinsam unterzeichnen, und der bereits die Aufteilung der Garantie und der Tantiemen enthält (wobei das über die Agentur läuft, die beide Kollegen betreut; die Tantiemengutschriften erfolgen dann einfach anteilig). Sie haben zusätzlich miteinander eine Vereinbarung getroffen, die die Arbeitsverteilung, die Urheberrechtssituation im Todesfall und ein paar andere Kleinigkeiten regelt.

  • Man kann eigentlich den Standard-Autorenvertrag (bzw. Muster-Verlagsvertrag des VS) nehmen, und es werden dann zwei Autoren eingesetzt. Man muss sich als beteiligter Autor allerdings der Tatsache bewusst sein, dass beide zusammen und einzeln dem Verlag gegenüber in der Pflicht sind.


    In aller Regel käme der Vertragsentwurf vom Verlag. Eine Vereinbarung zwischen den Autoren kann, muss aber kein Rechtsanwalt machen. Da ist nicht viel Form zu berücksichtigen.

  • Bei Sören und mir läuft das so, dass jeder einen separaten, aber gleich lautenden Vertrag vom Verlag bekommt.

    Bei dem leider verstorbenen Andreas Braun lief das über eine privat aufgesetzte Vereinbarung, die beide unterschrieben haben und in der im wesentlichen die Honorarfrage stand und dass beide das selbe Recht am Werk haben, sowie dass keiner einfach so einen anderen Co-Autor ins Boot holen oder das Ganze ohne den anderen zu Ende bringen darf. Dafür brauch Ihr keinen Anwalt, der sicher nicht ganz billig ist.