Verlagssuche für Anfänger -Lohnt sich die Zusammenarbeit mit einer Textagentur?

  • Ich habe gerade meine kreative Schaffenszeit, berufsbedingt bin ich Nachtaktiv, quasi die kreative Fledermaus. Während ich also an meinem zweiten Manuskript sitze, überlege ich, wie ich einen Verlag für das erste finde. Ich kenne leider keine Autoren persönlich und erst recht niemanden, der bei einem Verlag arbeitet.


    Daher gleich die erste Frage: Ist es ratsam, eine Textagentur mit der Lektionierung, Erstellung des Exposés und der Verlagssuche zu beauftragen oder ist das rausgeschmissenes Geld?


    ?!?Nächtliche Grüße

  • Ist es ratsam, eine Textagentur mit der Lektionierung, Erstellung des Exposés und der Verlagssuche zu beauftragen oder ist das rausgeschmissenes Geld?

    Liebes namenloses Grünhorn,


    eine Textagentur - oder ein Literaturagent - die oder der bezahlt werden möchte, bevor eine Veröffentlichung zustande gekommen und Honorar geflossen ist, kann nicht als seriös angesehen werden. Das ist immer herausgeschmissenes Geld.


    Und auch ohne, dass die Frage gestellt wurde: Bevor das Manuskript zu einem Verlag oder Agenten geschickt wird ist es sinnvoll, das Manuskript von unvoreingenommenen Personen (nicht Familie, nicht Freunde) lesen zu lassen. Feedback ist wichtig, um das Manuskript wirklich abgabetauglich zu machen.


    Ein Lektorat ist jedoch nicht nötig. Das ist Sache des Verlages.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Guten Morgen Horst-Dieter,


    herzlichen Dank für diese ehrliche Antwort.


    Dann konzentriere ich mich vorerst auf die Verlagssuche, dass werden ein paar lange Tage, aber niemand hat gesagt, dass es einfach werden würde.


    Für einen Fantasy-Roman mit meinem Thema gibt es da derzeit nicht gerade viel Auswahl, aber ich gebe so schnell nicht auf.


    Ich wünsche einen schönen Tag :)

  • Dann konzentriere ich mich vorerst auf die Verlagssuche, dass werden ein paar lange Tage, aber niemand hat gesagt, dass es einfach werden würde.

    Es gibt ausreichend Literaturagenturen, die nicht Vorkasse verlangen, sondern von den erzielten Honoraren einen Prozentsatz beanspruchen. Das ist natürlich kein rausgeschmissenes Geld. Die Agenturen haben die Verlagssuche etc. übernommen und die Veröffentlichung damit möglich gemacht. Autor musste diesen Aufwand nicht betreiben und konnte sich um etwas anderes kümmen, beispielsweise um den nächsten Bestseller.

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  • Es gibt freie, kostenpflichtige Lektoratsservices, die durchaus dabei helfen können, Schwächen eines fast guten Manuskripts so auszugleichen, dass es zu einem sehr guten wird und anschließend etwas wahrscheinlicher Abnehmer findet. Aber wenn man ein ganzes Manuskript auf eigene Kosten lektorieren lässt, dann kostet das eine ganze Stange Geld, und es ist durchaus möglich, dass man selbst im Erfolgsfall als Debütant anschließend - wenn überhaupt - eine Garantie bzw. einen Vorschuss bekommt, die/der diesen Betrag bei weitem unterschreitet.


    Literarische Agenturen - nicht "Textagenturen" - arbeiten zuweilen zwar auch mit ihren Autoren an den Projekten, aber die Hauptaufgabe von Literaturagenten besteht darin, die Projekte zu für die Autoren möglichst guten Konditionen an Verlage und sonstige Verwerter zu verticken, also Abnehmer zu finden. Dafür bekommen seriöse Agenturen kein Geld im Vorfeld, sondern nehmen Erfolgshonorare, nämlich zehn bis zwanzig Prozent von allem, was fließt. Agenturen werden deshalb in der Hauptsache versuchen, möglichst potente Abnehmer zu finden, also größere und große Publikumsverlage, weil sich dieses Geschäft sonst nicht lohnt. Wenn man von vorneherein weiß, dass es sich um ein Nischenprojekt handelt, sollte man deshalb möglicherweise eher versuchen, selbst einen Verlag aus der zweiten Reihe zu finden.

  • Vielen Dank, für die Denkanstöße.


    Nun, im Moment bin ich eh noch anderweitig beschäftigt, ich muss nämlich mein Pseudonym gegen Mißbrauch schützen und somit als Marke eintragen lassen. Hat schonmal jemand mit diesem Patentamt zusammengearbeitet?


    Das ist ein ganzer haufen Papierkram(selbst online) wenn man alles ohne rechtlichen Beistand lösen möchte. Sobald Schritt eins erledigt ist, kommt der Rest drann, ich arbeite aber bereits an meinem ersten Exposé, wie es von den meisten Verlagen gewünscht wird.


    Da wartet noch ein ganzer Berg arbeit auf mich, aber harte Arbeit bin ich vom Hauptgeschäft gewöhnt.

  • Markeneintragungen sind unkompliziert, aber an dieser Stelle überflüssig. Das Pseudonym genießt durch seine Verwendung Schutz, wie ein Künstlername (echt oder ausgedacht), der nach einer validen Veröffentlichung auch für andere verbrannt ist. Aber bevor man sich solche Gedanken macht, sollte man einen verdammt guten Text veröffentlichungsreif parat haben. Vor der Karrierefeinplanung steht die kreative Arbeit.

  • Einige von uns haben Pseudonyme - aber ich kenne absolut niemanden, der darauf ein Patent angemeldet hat.


    Und tatsächlich gibt es Autoren, die unter ihrem realen Namen veröffentlichen und auch Namensvettern haben, die ebenfalls schreiben. Gibt auch selten Probleme.


    Ich schließe mich Tom an - solche Gedanken kannst du dir machen, wenn es soweit ist. Dann ist immer noch genügend Zeit.

  • Guten Abend, nach getaner Arbeit im Hauptgeschäft, kann ich mich wieder wichtigerem zuwenden ;)


    Ich bin begeistert und wahnsinnig dankbar für Ihren bzw. euren Support, das bin ich in dieser Form nicht gewohnt, ich bin wirklich positiv überrascht.


    Zum Thema Pseudonym, dass kann ja jetzt eh schon jeder sehen, man muss da nicht lange suchen. Die Markenanmeldung war lediglich eine Überlegung meinerseits. Das Internet ist in solchen Sachen lediglich beim Geldverbrennen eine große Hilfe, speziell für mich...eine Person die ihr Manuskript ursprünglich auf einer alten Triumph-Schreibmaschine abtippen wollte.


    Schwamm drüber, das Manuskript wartet weiterhin gut verschlüsselt in einer Wolke (auch Cloud genannt) auf seine Leser, die Suche nach Verlagen, Agenturen und co ist weiterhin im Gange.


    Aber hier bekommt man ja hilfreiche Informationen, ich denke das ist auf jeden Fall ein guter Anfang, herzlichen Dank.

  • Beim Patentamt würde ich nur die Erfindung eines automatischen Klopapier-Falt-Mechanismus oder ähnliches anmelden.

    Ich bereite derzeit die Anmeldung eines Mundschutzes für Raucher vor (mit Loch, dass sich ohne Fluppe ventilartig schließt). :saint:

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  • Das Patentamt ist für Markenanmeldungen zuständig ("42erAutoren" ist eine eingetragene Marke, "Putlitzer Preis" ebenso, dürften also das "®" an der Bezeichnung führen), aber man patentiert Formulierungen und Bezeichnungen nicht, man lässt sie als Wort- und/oder Bildmarke eintragen. Das geschieht in bestimmten Klassifikationen, die man z.B. hier recherchieren kann. Dort muss man für die Ware oder Dienstleistung, deren Bezeichnung geschützt werden soll, eine Klasse auswählen, wobei für alles, was mit der Schriftstellerei zu tun hat, die Klasse 41 infrage käme. Ob eine Wortmarke eintragungsfähig ist, erfährt man vor der Anmeldung nicht. Man zahlt die Gebühr - meiner Erinnerung nach um die 400 € - und wird dann eingetragen oder eben nicht. Ich kenne allerdings keinen einzigen Schriftsteller persönlich, der seinen Künstlernamen oder ein Pseudonym auf diese Weise hätte schützen lassen, was auch meiner Meinung nach nicht möglich ist, da es keine Klassifikation hierfür gibt. Im Übrigen muss man sich selbst darum kümmern, dass niemand eine eingetragene Marke nutzt, der das nicht darf. Das ist bei Patenten anders.


    Künstlernamen und Pseudonyme genießen Schutz durch ihren Einsatz. Das gilt tatsächlich auch für Echtnamen. Wenn es einen erfolgreichen Künstler meines Namens gibt, kann ich meinen eigenen Namen u.U. nicht mehr verwenden und muss auf einen Künstlernamen oder ein Pseudonym (das ist letztlich dasselbe, nur die Wirkungen unterscheiden sich) zurückgreifen.


    Warum man einen Künstlernamen schützen möchte, bevor es an den Markt geht, ist mir nicht ganz begreiflich. Das macht man mit besonders geilen Titeln, indem man Titelschutz anmeldet, was 6 Monate lang geht (es dürfte im Moment viele Titelschutzanmeldungen mit dem Wort "Corona" darin geben), aber quasi versiegt, wenn der Titel dann nicht erscheint. Bei Künstlernamen gibt es so etwas meines Wissens nicht.


    Edit: Viele Anwaltskanzleien bieten es als Service an, Künstler bei der Eintragung ihres Namens als Marke zu unterstützen. Das ist aber unnötig, denn der eigene Name ist nach § 12 BGB sowieso geschützt, vor allem in der geschäftlichen Anwendung, also wenn man unter diesem Namen Kunstwerke veröffentlicht oder zum Beispiel auch eine KFZ-Werkstatt (oder irgendeine andere Personenunternehmung) betreibt. Dann darf kein anderer den gleichen Namen im gleichen Segment verwenden (u.U. mit regionaler Begrenzung - ein Autor veröffentlicht republikweit, eine Werkstatt hat nur ein überschaubares Einzugsgebiet). Hier fällt nur ggf. schwer, den Zeitpunkt der Erstverwendung beweisen zu können, und mit diesem Argument werben viele dieser Anwälte für ihren Service. Aber erstens ist eine Markenanmeldung wirklich leicht zu bewältigen und zweitens ist sie in diesem Bereich mit Sicherheit überflüssig.

  • Nunja, wie gesagt, es war eine Überlegung.


    Das Pseudonym kann als Wort/-Bildmarke beim DPMA eingetragen werden, wobei ich mir dann einen Namen mit einer Firma für Tragetaschen, einer Schnapsbrennerei, Eventfirma und sogar einer Süßigkeitenfirma teilen würde. Das war eben nur eine Überlegung, mir geht derzeit einiges durch den Kopf. Ob ich überhaupt erfolgreich sein werde, hängt ja von ganz anderen Sachen ab, dessen bin ich mir durchaus bewusst.


    Übrigens kostet solche ein Online-Antrag nur 290€ aber man erfährt nur auf Anfrage, ob der Antrag Erfolg hatte oder nicht. Wer sich mein Bildchen hier anschaut, wird bei genauerem betrachten schon ein kleines © erkennen, dass sollte alle übrigen fragen erklären. Die Schriftstellerei bzw. das Werk von Autoren und Verlagen fällt M.E. unter die Klasse 41, wobei man hier vergeblich nach dem "Autor" sucht.


    Ich kann mich nun also auf wichtigeres konzentrieren, wie z.B. mein Steak auf dem Grill neben mir, bevor ich dann weiter mache.


    Ich wünsche einen schönen Sonntag

  • Übrigens kostet solche ein Online-Antrag nur 290€ aber man erfährt nur auf Anfrage, ob der Antrag Erfolg hatte oder nicht.

    Nein, man erfährt dann schriftlich vom DPMA, ob und wann die Marke eingetragen oder abgelehnt wurde. Wenn letzteres geschieht, kann man noch einmal widersprechen, sonst ist das Antragsgeld gleich futsch, nach Widerspruch erst etwas später.

  • Das gilt tatsächlich auch für Echtnamen. Wenn es einen erfolgreichen Künstler meines Namens gibt, kann ich meinen eigenen Namen u.U. nicht mehr verwenden und muss auf einen Künstlernamen oder ein Pseudonym (das ist letztlich dasselbe, nur die Wirkungen unterscheiden sich) zurückgreifen.

    Das stimmt nicht. Das Recht am eigenen Namen ist ein Teil des unveräußerlichen Persönlichkeitsrechtes. Jeder darf unter seinem eigenen Namen auftreten und Geschäfte betreiben, Waren oder Dienstleistungen feilbieten. Die Eintragung einer gleichlautenden Marke seitens einer anderen Person stellt hier kein Hindernis auf. Allerdings kann der Markeninhaber einem anderen verbieten, die Marke als Marke (nicht Namen!) zu verwenden. Ein anderer darf also nicht ohne Einwilligung des Markeninhabers das selbe Pseudonym verwenden, aber jeder mit diesem bürgerlichen Namen darf ihn weiter geschäftlich verwenden.

    Eine eingetragene Marke bewirkt (ebenso wie ein Patent oder Gbrauchsmuster) keinen automatischen Schutz, sondern gibt dem Inhaber lediglich das Recht, gegen eine unrechtmäßige Verwendung zivilrechtlich vorzugehen. Das Prozeßrisiko und die Kosten bleiben also immer beim Markeninhaber.

    Übrigens kosten diese Eintragungen ziemlich viel Geld, gelten nur für jeweils ein Land und müsen alle paar Jahre erneuert werden. Und sie müssen auch tatsächlich in Verwendung sein. wer sich also dauerhaft und weltweit etwas schützen lassen will, muß dafür ziemlich tief in die Tasche greifen. Marken, die nicht tatsächlich genutzt werden, können angefochten und gelöscht werden.

  • Katze: Meines Wissens wird das Namensrecht bei Verwendung des Namens als Bezeichnung für eine Ware oder Dienstleistung im Geschäftsverkehr durch die Erstverwertung/-verwendung eingeschränkt. Bei Gleichheit bürgerlicher Namen sind die Namensinhaber bei sich überschneidenden Geschäftsausübungen (regional bei örtlich gebundenen Dienstleistungen, national z.B. bei Künstlern) aufgefordert, Unterscheidbarkeit herbeizuführen, etwa durch Namenszusätze wie Mittelinitialen oder ähnliche. Hier liegt es auch regelmäßig im Interesse der Namensinhaber, Kollisionen zu vermeiden. Ich meine auch, dass es sogar Ersatzansprüche geben kann, wenn z.B. ein No-Name im Selbstverlag Romane raustut, die gekauft werden, weil dieser Nicht-Name zufällig mit demjenigen eines Bestsellerautors übereinstimmt.


    Ansonsten gilt, was die NYT titelte, als Herta Müller den LitNob bekam: Herta Who? 8)

  • Guten Morgen...tatsächlich schon wieder ein neuer Tag,


    Um die ganze Sache abzuschließen, jeder sieht das © an meinem Bildchen, dass sollte etwaige Diskusionen beenden. Mein treuer Kompane "Basti" hat sich schon um etwaige Angelegenheiten gekümmert, er übernimmt auch alle Arbeiten und Aufgaben die ich aufgrund des geschlossenen Pseudonyms nicht ausführen/ abarbeiten kann.


    Mein "Stift" wie ich ihn nenne hat mir nun auch ein gutes "Handbuch für Autoren" in unserem kleinen Dorfbuchladen besorgt, ich würde Titel+Bild davon gerne Posten, nur weis ich nicht ob ich das darf.


    Endlich klappt es auch mit der Suche nach Literaturagenturen, währenddessen nimmt das zweite Manuskript gestalt an, ich bin voll in Fahrt. Unabhängig davon, ob und wann eines meiner Bücher den Weg in den Handel finden kann und wird, meine Erben, sollte es denn welche geben, haben schonmal was zum Lesen.


    Aber an Sterben sollte man in meinem Alter noch nicht denken, bestenfalls als Inspiration für das Manuskript voll rabenschwarzem Humor an dem ich nun arbeite.


    Ist es moralisch vertretbar, über die Erben eines Vampirs zu schreiben oder weckt man da böse Geister *Grins*


    Also, haltet die Ohren steif, danke für die ersten Tipps und Anregungen, jetzt bin ich angespitzt und voller Tatendrang.


    Nächtliche Grüße vom Greenhorn ohne Namen und seinem treuen "Stift"

  • Mein "Stift" wie ich ihn nenne hat mir nun auch ein gutes "Handbuch für Autoren" in unserem kleinen Dorfbuchladen besorgt, ich würde Titel+Bild davon gerne Posten, nur weis ich nicht ob ich das darf.

    Darf man. Wenn es sich jedoch um das Buch aus dem Uschtrin-Verlag handelt, wäre das in diesem Forum die Geschichte von den Eulen und Athen. ;)

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    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Die Fassung von 2015 ist wohl immer noch die aktuellste (s.u.). Und bei Uschtrin ist eine zeitlang auch der "Autorenkalender" erschienen, den wir (also der 42erAutoren e. V.) von 2004 bis 2013 herausgegeben haben.


    ASIN/ISBN: 3932522168