Ich hätte eine Frage zu VG Wort.
So richtig blicke ich da nicht durch, was das Melden von neuen Publiktionen oder Texten ... usw. betrifft.
Alles "Alte" habe ich ja 2012 gemacht. Danach nix mehr.
(bei VG Bild ist das für mich alles verständlicher)
Aber egal, es gibt ja dieses wunderbare Forum.
Nun die Frage:
Bis wann muss, kann oder darf ich Neuerscheinungen melden? Muss ich überhaupt? Oder passiert das Automatisch.
Das Melden wegen der Bibliotheken geschieht ja automatisch,- lese ich aus dem Text heraus...
Ich habe mich gerade online registrieren lassen für das Melderegistrierungssystem.
Da ich mich nicht permanent damit beschäftige, ist mein Wissenstand wieder auf Null gerutscht.
lieben Dank für Hilfe
VG Wort ???
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Genau das frage ich mich auch jedes Jahr aufs Neue. Wie schön, dass ich nicht allein bin.
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Die großen Verlage melden die Publikationen an. Es schadet aber nichts, selbst nochmal alle Publikationen zu melden - dafür hat man eine Meldenummer. Es gibt das online Verfahren T.O.M.
Sachbücher sollte man selbst melden und auch solche, die man unter Pseudonym verfasst hat (wobei ich gerade verzeiflt suche, wie man ein Pseudonaym online anmeldet und nicht finde - vielleicht geht das nur per Post?)Man sollte jede Publikation selbst noch eimal melden, nur zur Sicherheit. Dann gibt es nettes Urlaubsgeld.
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Das ist ganz einfach:
Belletristik muss man nicht melden.
Sachbücher und Sachbeiträge und -artikel für Zeitungen und Zeitschriften muss man melden, sonst bekommt man nichts.
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(wobei ich gerade verzeiflt suche, wie man ein Pseudonaym online anmeldet und nicht finde - vielleicht geht das nur per Post?)
Hallo Ulrike!
Schau mal hier:
http://www.vgwort.de/fileadmin…seudonyme_hinzufuegen.pdf -
Ich bin dafür immer am Grübeln, wo bei T.O.M. ich angezeigt bekomme, welche meiner Werke bereits gelistet sind.
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Zitat
Belletristik muss man nicht melden.
Warum ist das so? -
Weil das die Verlage tun. Belletristische Buchveröffentlichungen sieht man im "T.O.M." (BESCHEUERTER NAME! ) auch nicht.
Man kann aktualisierte Belletristiklisten aber per Fax an die VG Wort schicken. Das mache ich alle Jubeljahre. Und man sollte natürlich unbedingt alle Pseudonyme melden.
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BESCHEUERTER NAME!
Keine Eitelkeit! Das steht einfach nur für "Texte online melden".
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Belletristische Buchveröffentlichungen sieht man im "T.O.M." (BESCHEUERTER NAME! ) auch nicht.
Wenn nicht dort, wo dann? -
Nirgendwo. Die Bibliotheken melden (repräsentativ), als Datenbasis dient das Verzeichnis lieferbarer Bücher, daraus wird die Umlage bzw. Ausschüttung errechnet. Wenn Du bei der VG Wort gemeldet bist, bekommst Du die Kohle dann automatisch. Die übrigens zu versteuern ist.
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Danke für die Infos, Tom.
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Zitat
Weil das die Verlage tun.
Warum tun das die Verlage bei Belletristik, aber nicht beim Sachbuch? Sind Sachbuchverlage nicht meldepflichtig? Wieso diese Unterscheidung? -
Warum tun das die Verlage bei Belletristik, aber nicht beim Sachbuch? Sind Sachbuchverlage nicht meldepflichtig? Wieso diese Unterscheidung?
Vermutlich liegt es daran, dass im Bereich Wissenschaft (dazu gehört der ganze Sach- und Fachbuchkram) nicht nur Bücher sondern auch Artikel für Fachzeitschriften und Fachzeitungen gemeldet werden. Die werden von den Verlagen nicht gemeldet, von den Zeitschriften manchmal für die festangestellten Redakteure, aber nicht für die Freien. Um also alles für einen Autor zu erfassen, kommt man dann um die Meldungen nicht umhin.Vielleicht gibt es auch noch andere Gründe, aber da müsstest du besser bei VG Wort direkt anfragen.
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Am Freitag, 23.Mai, ist Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten der VG WORT in Berlin. Geht jemand hin?
19.00 Uhr, Meistersaal, Köthener Straße 38 -
Am Freitag, 23.Mai, ist Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten der VG WORT in Berlin. Geht jemand hin?
19.00 Uhr, Meistersaal, Köthener Straße 38
Am Samstag den 24. Mai 2014 um 10 Uhr ist die Ordentliche Mitgliederversammlung der VG Wort. Geht da jemand hin? ich hätte noch eine Stimme zu vergeben. -
auch in Berlin? Aber ich hätte ja eine eigene Stimme.
Sehe gerade: ich bin nicht Delegierte, also auch nicht stimmberechtigt.Ist deine Stimme denn übertragbar? Da ich am Samstag ohnehin nicht hingehen kann, kommt deine Stimme für mich leider nicht infrage. -
auch in Berlin? Aber ich hätte ja eine eigene Stimme.
Nur wenn du Mitglied bist. Als Wahrnehmungsberechtigter bist du nicht gleichzeitig Mitglied im Verein VG Wort. -
Ich müsste Delegierte sein, so wie ich es verstanden habe.
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Ich müsste Delegierte sein, so wie ich es verstanden habe.
Nicht bei der Mitgliederversammlung am Samstag. Da kann jedes Vereinsmitglied hin.