danke andre für die inf
hm?
"Auf die Frage, ob Goldmann nun auch noch Strafanzeige gegen Martina
Gercke wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung erstatten wird meinte
Dresen: „Nach reiflicher Überlegung haben wir uns dagegen entschieden.
Durch die öffentliche Debatte des Falles und ihrer eher unglücklichen
Platzhalter-Erklärung ist Frau Gercke meines Erachtens bereits gestraft
genug."“
soll heißen, der goldmann-verlag hätte vor gericht keine chance gehabt.
???
denn, sonst hätten sie geklagt. oder nicht?
aber, die abgeschriebenen textstellen waren einfach zu banal, der chick-lit-plot 1000 mal gerührt, 1000 mal is nix passiert ... das gericht hätte goldmann womöglich den vogel gezeigt