Copyright-Vermerk

  • Tatsächlich ist das (amerikanische) Copyright etwas anderes als das deutsche Urheberrecht. Während man hierzulande als Urheber automatisch den Schutz des geistigen Eigentums genießt, bestehen diese Rechte im amerikanischen Raum sehr weitgehend aus Sicht der Verwerter. Die Urheber haben da nur noch eingeschränkte Einspruchsrechte. Das ©-Zeichen in Büchern und an anderen Werken dient als Hinweis an andere, dass es Verwerter gibt, die diese Rechte innehaben. Das hat sich hierzulande zwar eingebürgert und verweist auf das Innehaben der Verwertungsrechte (was nicht 1:1 mit den Copyrights übereinstimmt), ist aber, wie Horst-Dieter angemerkt hat, eigentlich überflüssig. Die amerikanischen Copyright Laws gelten hierzulande nicht.


    Wenn die (vor allem: sehr erfolgreichen) Autoren im angelsächsischen Raum Haupt-Verwertungsrechteinhaber bleiben (weil sie Inhaber ihrer eigenen Verwertungsgesellschaften sind) stehen ihre Namen beim ©, aber ansonsten sollten auch dort die Verlage zu finden sein.

  • Verstehe ich das richtig: US-Autoren dürfen die Rechte an ihren Werken behalten und erteilen den Verlagen nur eine Lizenz zum Druck, wohingegen sich deutsche Verlage alle Rechte schnappen, und der Autor danach nicht mehr viel mitzureden hat?

  • Das deutsche Urheberrecht ist ein personenbezogenes Grundrecht und entsteht automatisch. Es gilt für alle Schöpfer schöngeistiger Werke, die eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Urheber dürfen alleine und uneingeschränkt über die Verwertung ihrer Werke (und auch dagegen) entscheiden. Sie haben das alleinige Recht, das Original zu bearbeiten. Niemand sonst darf sich Urheber des Werkes nennen.

    Das Urheberrecht kann nicht abgetreten oder veräußert werden, es bleibt immer und ohne Einschränkungen beim Urheber. Es wird allerdings vererbt und besteht nach dem Tod des Urhebers für 70 Jahre fort.

    Urheber dürfen die verschiedenen Verwertungsrechte veräußern, also beispielsweise das Vervielfältigungsrecht als gedrucktes Buch. Das darf auch zeitlich befristet geschehen, und es muss nicht einmal exklusiv passieren. Man kann theoretisch (wenn das die Verlage mit sich machen lassen) ein Buch auch gleichzeitig von mehreren deutschen Verlagen veröffentlichen lassen. Bei adaptiven Verwertungsrechten, etwa Filmrechten, wird nicht nur das Werk selbst gehandelt, sondern auch seine Adaption. Der Urheber eines Textes ist dann nicht mehr der Urheber der Adaption. Auch das kann nach Belieben und mehrfach geschehen. In aller Regel haben die Urheber wenig Einfluss auf die Adaption, was aber im Einzelfall (vor allem bei erfolgreichen Autoren) auch anders geregelt werden kann.

    Kauft ein Verlag das Printrecht, genießt er es. Er hat dieses Copyright, worauf das ©-Zeichen verweisen soll. Das Urheberrecht ist hiervon nicht berührt. Wenn der Vertrag für das Buch endet, fällt das Verwertungsrecht an den Urheber zurück.


    Das amerikanische Copyright Law war bis in die Neunziger deutlich anders. Da war es sogar so, dass jemand, der als erster das ©-Zeichen an einem Text angebracht hat, das Copyright für sich beanspruchen konnte; dazu gab es intensive und berühmtgewordene Rechtsstreitigkeiten. Inzwischen ist das geändert. Auch in den U.S. of A. gilt das Urheberrecht inzwischen automatisch mit der Schöpfung. Das ©-Zeichen zeigt aber - anders als hierzulande - nicht die Inhaberschaft der einzelnen Verwertungsrechte, sondern der allgemeinen Verwertungsrechte (des generellen Copyrights) an. Das ist in weiten Teilen inzwischen dem europäischen Urheberrecht angepasst, zerfällt meines Wissens aber nicht so sehr in einzelne Verwertungsrechte wie hierzulande. Aber das ist ein komplexes Thema. Aber amerikanische Autoren können das Copyright behalten und trotzdem Verlage lizenzieren. Das geht wiederum auch hier, das Wording ist ein bisschen kompliziert und unübersichtlich. In einem deutschen Buch verweist das Copyright-Zeichen darauf hin, dass einzig der deutsche Verlag das Recht hat, dieses Buch herzustellen und zu vervielfältigen. In einem amerikanischen Buch zeigt es den Copyright-Inhaber an.


    Noch Fragen?

  • Noch eine Ergänzung:


    Da war es sogar so, dass jemand, der als erster das ©-Zeichen an einem Text angebracht hat, das Copyright für sich beanspruchen konnte

    Daher stammt vermutlich auch der hierzulande weit verbreitete Fehlglaube, man würde durch die Verwendung dieses Zeichens irgendwas absichern. Das ist so unrichtig wie die Behauptung, man müsse nur irgendwelche Texte bei Facebook teilen und würde damit deren Nutzungsbedingungen widersprechen oder sogar erfolgreich aushebeln.


    Das ©-Zeichen dient hierzulande der Information und hat sonst keine Wirkung.