Sind wir Kleinunternehmer?

  • Grolle gerade vor mich hin.


    Fakten: vor vielen Jahren zusammen ein Stück geschrieben. Wurde x-mal - ohne unser Wissen und ohne Vertrag - von privater Theatergruppe aufgeführt. Naja, vergeben und vergessen und verjährt.


    Nun will ein Theaterverlag das haben. Freude, Jubel, Bestätigung.


    Aber jetzt sagt eine der Autorinnen: nee, sie macht nicht mit, sie sei dann ja Kleinunternehmerin, müsste mehr Steuern und Krankenkasse zahlen.


    Aber da gibt es doch sicher einen Mindestbetrag, den man erste einmal verdienen müsste?


    Geteilte Tantiemen werden bestimmt nicht hoch. Kennt sich da jemand aus? :)

  • Danke. Aber wie kann man einen Sturkopf überzeugen? Ich vermute ja, dass da etwas anderes dahinter steckt, Neid des Partners z.B. ...


    Ich habe versöhnlich um Überlassung des Copyright gebeten, für oder ohne Geld.

  • ...


    Ich habe versöhnlich um Überlassung des Copyright gebeten, für oder ohne Geld.


    Das Urheberrecht kann man dir nicht überlassen, höchstens die Verwertungsrechte.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Das Urheberrecht kann man dir nicht überlassen, höchstens die Verwertungsrechte.


    Ok, gut, aber genau darauf hatte sie in einer Mail vor vielen Wochen verzichtet. Und nun, wo der Vertrag vorliegt, heißt es "nein". Weil darin die Frage steht: Sind Sie Kleinunternehmer?


    Was man doch unmöglich mit dieser einen Veröffentlichung ist, wie ich obigen Hinweis entnahm, muss man doch einen ziemlich hohen Betrag wirtschaftlich erreichen.


    Was würdest du tun? Da freuen sich mehrere alte Mädchen auf die Chance, ihr lustiges Jugendwerk noch einmal auf der Bühne zu sehen, der Verlag ist ausgesprochen scharf darauf, und nun kann eine Spaßbremse das alles zerstören. :(


    Ich rede/schreibe mir den Mund fusselig.

  • Zitat

    Weil darin die Frage steht: Sind Sie Kleinunternehmer?

    Wenn ein Verlag diese Frage stellt, meint er damit in der Regel, ob eine Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmertum vorliegt. Das muss der Verlag wissen und zwar für die Entscheidung, ob er die Tantiemen mit oder ohne Umsatzsteuer an die Autoren zahlen muss.


  • Ok, gut, aber genau darauf hatte sie in einer Mail vor vielen Wochen verzichtet. Und nun, wo der Vertrag vorliegt, heißt es "nein". Weil darin die Frage steht: Sind Sie Kleinunternehmer?


    Wenn es eine Frage ist, ist die Antwort eindeutig: NEIN!


    Das ist auch unabhängig vom Ertrag. Eine Autorin ist kein Kleinunternehmer, egal wieviel sie/er verdient. Erst wenn sie/er selbst ins Merchandising einsteigt, dann ist der Schritt ins (Klein)Unternehmertum gemacht. Aber das hat auch nichts mehr mit dem Schreiben zu tun.


    Cordula: Da hast du vermutlich recht, aber dann ist das auch blöd vom Verlag formuliert. Der sollte wissen, dass Autoren keine Unternehmer sind und direkt fragen ob Umsatzsteuer berücksichtigt werden muss oder nicht.

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    ASIN/ISBN: 3831335559


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    Emanuel von Bodmann


  • Wenn es eine Frage ist, ist die Antwort eindeutig: NEIN!


    Das ist auch unabhängig vom Ertrag. Eine Autorin ist kein Kleinunternehmer, egal wieviel sie/er verdient. Erst wenn sie/er selbst ins Merchandising einsteigt, dann ist der Schritt ins (Klein)Unternehmertum gemacht. Aber das hat auch nichts mehr mit dem Schreiben zu tun.


    Cordula: Da hast du vermutlich recht, aber dann ist das auch blöd vom Verlag formuliert. Der sollte wissen, dass Autoren keine Unternehmer sind und direkt fragen ob Umsatzsteuer berücksichtigt werden muss oder nicht.


    Ah ja, jetzt erinnere ich mich dunkel an einen Romanvertrag, in dem ich das auch gefragt wurde. Ich habe bei solchen Fragen immer automatisch nein gesagt und verstehe überhaupt nicht, warum sich die Dame darüber aufregt.


    Ich könnte sie...<censored>

  • Hallo,
    also eine Verlegerin von einem Kleinverlag, bei dem ich in einer Anthologie eine Geschichte habe, hat vor Kurzem auch eine e-mail rumgeschickt und wollte wissen ob wir Umsatzsteuerpflichtig sind.
    Sie gab folgende Kriterien ihres Steuerberaters an:
    "Wenn Sie keine sonstigen Einnahmen haben oder zumindest keine größeren Beträge aus selbstständiger Arbeit, dann können Sie als Autoren die sogenannte "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen und müssen damit keine Mehrwertsteuer abführen.
    Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Ihr Umsatz (NICHT Ihr Gewinn!) im vorangegangenen Jahr 17500,- Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtliczh nicht über 50 000,- Euro kommt.
    Nochmals, es geht um selbstständige Arbeit (z.B. Autorenarbeit), nicht um Arbeit als Angestellte."


    Ob Deine Mit-Autorin aufgrund der Tantieme mehr Steuern und Krankenkasse zahlen muss hängt von dem ab, was sie sonst verdient und der Höhe der Tantieme.


    Soweit ich weiß ist man als Freiberufler automatisch Unternehmer und kann unter den o.g. Bedingungen die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen (und bekommt die Tantieme ohne Umsatzsteuer ausgezahlt):
    http://presse.haufe.de/fileadm…aufe-Steuertipps-2012.pdf
    (S. 25 Punkt 2 Umsatzsteuer:
    "Als freiberuflicher Schriftsteller oder Journalist sind Sie gleichzeitig Unternehmer im Sinne des Umsatz-
    steuergesetzes, gleichgültig, ob Sie diese Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausüben. Ist
    jemand Unternehmer, ist er dem Grunde nach auch umsatzsteuerpflichtig. Dies bedeutet, dass Sie für
    Ihre Tätigkeit Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen müssen. ...")


    Viele Grüße,


    Heidrun