gustl mollath seit 7 jahren unschuldig in der psychiatrie?!

  • Über die Meldung habe ich vor drei Tagen den Kopf geschüttelt.


    Zitat

    Bayerns Justizministerin Beate Merk ist hohem Druck ausgesetzt. (...) ... wolle sich Merk für die baldige Freilassung des zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath einsetzen.


    Die Justiz habe unheimlich an Vertrauen verloren, sagte Merk laut BR der Zeitung in einem Interview.


    Frau Merk möge sich mit Montesquieus "De l'Esprit des Lois" und den Grundsätzen der Gewaltenteilung auseinandersetzen. Und dann dann möge sie sich dem Vertrauen in ihre eigene Gewalt widmen, die Exekutive.

    Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten. (William Somerset Maugham)

    Einmal editiert, zuletzt von Anja ()

  • Hallo Alexander R.


    meinen eingestellten Text: Das Bundesverfassungsgericht interessiert sich ....habe ich so aus einer Web-Nachricht kopiert! War dann wohl auch kein Jurist, der diese Meldung verbreitet hat?

    "Gedanken sind nicht stets parat. Man schreibt auch, wenn man keine hat."
    Wilhelm Busch


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    meine Homepage: lindacuir.de

  • Gustl Mollath kommt frei! Meine Wut auf und Angst vor gottverdammten Teilen unserer Justiz bleibt trotzdem bestehen.


    Die Wut ist bei mir erst weg, wenn der Richter, der das veranlasst hat, selber dort eingewiesen wird.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann



  • Dich kriegen wir auch noch. Wir kriegen Euch alle.


    Dazu fällt mir nur dieser Witz ein: Der Osterhase, der Weihnachtsmann, ein anständiger Jurist und eine türkische Putzfrau steigen gemeinsam in den Aufzug. Wer drückt auf den Knopf? Na, ganz einfach: die Putzfrau. Die drei anderen gibt es nicht ...


    Erkennst du dich wieder, mein Bester? !;-)!!

  • freue mich auch für gustl mollath. habe es eben per mail erfahren. gut gemacht herr ra dr. strate! *wink :)

  • Interessant wären sicher die Reaktionen, falls Herr Mollath im wiederaufgenommenen Strafverfahren wegen der angeklagten Straftaten verurteilt würde (gefährliche Körperverletzung etc.), diesmal zu einer Freiheitsstrafe. "Er kommt frei" - das bezieht sich ja vorerst nur auf die Zeit bis zur Rechtskraft des neuen Urteils.

    Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten. (William Somerset Maugham)

  • Interessant wären sicher die Reaktionen, falls Herr Mollath in wiederaufgenommenen Strafverfahren wegen der angeklagten Straftaten verurteilt würde (gefährliche Körperverletzung etc.), diesmal zu einer Freiheitsstrafe. "Er kommt frei" - das bezieht sich ja vorerst nur auf die Zeit bis zur Rechtskraft des neuen Urteils.


    Nur mal angenommen, es kommt so. Die Zeit, die er bisher in der Psychiatrie verbracht hat wird darauf nicht angerechnet?

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    Emanuel von Bodmann


  • Nur mal angenommen, es kommt so. Die Zeit, die er bisher in der Psychiatrie verbracht hat wird darauf nicht angerechnet?


    Nein. Es werden nur Freiheitsstrafen aufeinander angerechnet. Eine Unterbringung in der Psychiatrie ist keine Freiheitsstrafe, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Strafe setzt Schuld voraus. Der Maßregelvollzug knüpft nicht an die Schuld für eine Straftat an, ist daher auch nicht zeitlich bestimmt. Er wird verhängt, wenn der Täter eine rechtswidrige Tat begangen hat, es zwar an seiner Schuld fehlt, von ihm aber weitere rechtswidrige Taten zu befürchten sind.

    Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten. (William Somerset Maugham)

  • Interessant wären sicher die Reaktionen, falls Herr Mollath im wiederaufgenommenen Strafverfahren wegen der angeklagten Straftaten verurteilt würde (gefährliche Körperverletzung etc.), diesmal zu einer Freiheitsstrafe. "Er kommt frei" - das bezieht sich ja vorerst nur auf die Zeit bis zur Rechtskraft des neuen Urteils.

    wir sind nicht blöd, herr jurist.


  • Nein. Es werden nur Freiheitsstrafen aufeinander angerechnet. Eine Unterbringung in der Psychiatrie ist keine Freiheitsstrafe, sondern eine Maßregel der Besserung und Sicherung. Strafe setzt Schuld voraus. Der Maßregelvollzug knüpft nicht an die Schuld für eine Straftat an, ist daher auch nicht zeitlich bestimmt. Er wird verhängt, wenn der Täter eine rechtswidrige Tat begangen hat, es zwar an seiner Schuld fehlt, von ihm aber weitere rechtswidrige Taten zu befürchten sind.


    Ins Unreine: Die Maßregelung von Gustl Mollath fühlt sich (für mich) an wie Freiheitsberaubung.


    Maßregelung für Besserung kann es auch nicht gewesen sein, denn man wollte ihn ja nicht mehr herauslassen.

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    Emanuel von Bodmann


  • Maßregelung für Besserung kann es auch nicht gewesen sein, denn man wollte ihn ja nicht mehr herauslassen.

    grauenhafter juristenjargon aus längst vergangenen zeiten, aber nicht aus der welt zu schaffen.

    Ich kann's nicht ändern, es heißt nun mal so, geregelt in den §§ 61ff. Strafgesetzbuch.

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  • Ich kann's nicht ändern, es heißt nun mal so, geregelt in den §§ 61ff. Strafgesetzbuch.


    Das du es nicht ändern könntest, selbst wenn du es wolltest, ist klar. Aber das etwas "so heißt", hat mich noch nie beeindruckt. Es ist mal so genannt worden. Man kann es also auch wieder anders nennen.


    Das Regensburger Gericht wollte an der Situation von Mollath nichts ändern und zwar aus rein "formalen" Gründen. Der Mensch dahinter spielte für die Richter überhaupt keine Rolle. Das ist der Teil unseres Rechtssystems, der nicht in Ordnung ist.

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    Emanuel von Bodmann


  • aus rein formalen gründen hat ja das olg nürnberg jetzt anders entschieden zu gunsten des menschen dahinter. solche krass unterschiedliche urteile von einer instanz zur nächsten dürfte es aus meiner sicht überhaupt gar nicht erst geben.

  • Aber das etwas "so heißt", hat mich noch nie beeindruckt. Es ist mal so genannt worden. Man kann es also auch wieder anders nennen.


    Und warum sollte man das tun?


    Der Mensch dahinter spielte für die Richter überhaupt keine Rolle. Das ist der Teil unseres Rechtssystems, der nicht in Ordnung ist.


    Eine sehr schwer vertretbare Ansicht. Der Mensch spiele im deutschen Rechtssystem keine Rolle?


    solche krass unterschiedliche urteile von einer instanz zur nächsten dürfte es aus meiner sicht überhaupt gar nicht erst geben.


    Der Rechtsweg steht jedem offen. Das ist Teil des Rechtsstaates. Dabei können die Instanzen unterschiedlich entscheiden. Natürlich kann die höhere Instanz auch ein gegenteiliges Urteil aussprechen.



    Im Übrigen habe ich oben insoweit etwas Falsches geschrieben, als Herr Mollath im Wiederaufnahmeverfahren gar nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden kann. Er darf durch das Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als im ersten Prozess. Das Gericht kann aber auch in der Wiederaufnahme seine Schuld feststellen. Auch eine neue Unterbringung in der Psychiatrie wäre möglich, falls in der Wiederaufnahme Schuldunfähgikeit und Gefährlichkeit Herrn Mollaths festgestellt werden.

    Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten. (William Somerset Maugham)