Mit dem Geld abhauen

  • hallo,


    ich hätte bitte folgende frage: mein roman "kaffeefahrt" (einer der letzten BTs) endet für einen der beiden helden, tim, damit, dass er beschließt, schnell zu geld kommen zu müssen, weil unsicher sei was ihn im alter erwarte. als unternehmensberater kopiert er in einer der firmen, die er berät, heimlich unterlagen und zweigt drei millionen ab, mit denen er sich ins ausland absetzt.


    ich möchte erstmal gerne wissen, ob das ganze prinzipiell funktionieren könnte. im roman kommt das nur in einem kurzen brief vor, den tim seinem freund, stephan, der mit ihm die kaffeefahrttour gemacht hat, hinterlässt. da brauche ich keine details zu nennen, oder? tim schreibt stephan auch nicht in welchem land er ist, um ihn nicht mit informationen zu belasten, hinter denen auch die polizei her ist. er, tim, würde in einigen jahren wiederkommen, wenn die sache verjährt wäre, und mit ihm dann das übrige geld teilen.


    ist jemand juristisch bewandert? bei untreue scheint die verjährungsfrist 5 jahre zu sein, bei betrug 5 + 5 jahre, weil die bewährungsfrist erst nach fünf jahren eintritt. mein held ist natürlich intelligent, sonst hätte er das gar nicht hinbekommen. er weiß genau welcher tatbestand es ist und wie lange es dauert. nur der autor ist sich nicht sicher..


    vielen dank,
    michael

  • Zitat

    Original von Michael Höfler
    hallo,


    ich hätte bitte folgende frage: mein roman "kaffeefahrt" (einer der letzten BTs) endet für einen der beiden helden, tim, damit, dass er beschließt, schnell zu geld kommen zu müssen, weil unsicher sei was ihn im alter erwarte. als unternehmensberater kopiert er in einer der firmen, die er berät, heimlich unterlagen und zweigt drei millionen ab, mit denen


    vielen dank,
    michael


    Hallo Michael,


    das ist mit den geklauten Unterlagen, die 3 Millionen wert sind, ist so wie mit den Formeln, mit denen der Bösewicht die Weltherrschaft erringt. Gesetzt denn, es gäbe so eine Formel, wäre der Bösewicht meist gar nicht dazu in der Lage, etwas damit zu machen.


    Ähnlich bei den Unterlagen. Worum geht es? Wirtschaftsspionage? Wer zahlt die 3 Millionen? Oder handelt es sich um Kontodaten? Das ist noch weniger wahrscheinlich. Ein Bankeinzug oder eine Abbuchung von einem Konto wird rückgängig gemacht werden können. Eine überweisung muss mit entsprechenden Unterschriften (oder PIN/TAN-Daten) durchgeführt werden. Das ist schon deshalb nicht so einfach möglich, weil die Banken so große Überweisungen gar nicht so ohne weiteres NUR mit PIN/TAN-Nummer zulassen. Es gibt Tagesbegrenzungen, die nur unter umständlichen Auflagen umgangen werden.


    Mir scheint dass etwas zu unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass so etwas durchaus nicht nur als nationales Verbrechen gilt. Die internationale Zusammenarbeit ist ja inzwischen so weit fortgeschritten, dass man kaum irgenwo sicher ist, es sei denn in Ländern, wo das Leben für Millionäre wiederum nicht sehr angenehm verläuft.


    Deshalb würde ich ja - wenn es mal einen Vereinsschatz geben sollte und ich dann noch Schatzmeister bin - nicht nach Rio durchbrennen, sondern mich in Mecklenburg-Vorpommern oder im Sauerland verstecken. Da habe ich wahrscheinlich größere Chancen.


    Grüße


    Horst-Dieter

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Zitat

    ...ich wäre ziemlich leidenschaftslos wie er das machen würde. es muss nur plausibel sein, dass er an das geld rankommt und und damit ins ausland gelangt. von mir aus mit bargeld in die südsee. irgendwas vielleicht, was erst bei der järlichen revision rauskommt.


    hat jemand eine idee, wie es funktionieren könnte?


    Also Unternehmensberater? Ohne irgendwelche Vollmachten in einem Unternehmen? Das ist so gut wie aussichtslos. Es sei denn, er hätte einen Komplitzen, der im Management angesiedelt ist und mindestens Prokura hat. Dann wäre da schon was zu machen, aber längst nicht so leicht, wie Mann/Frau sich das so vorstellen.


    Horst-Dieter

  • Zitat

    Original von Michael Höfler
    ...ich wäre ziemlich leidenschaftslos wie er das machen würde. es muss nur plausibel sein, dass er an das geld rankommt und und damit ins ausland gelangt. von mir aus mit bargeld in die südsee. irgendwas vielleicht, was erst bei der järlichen revision rauskommt.


    hat jemand eine idee, wie es funktionieren könnte?


    Also Unternehmensberater? Ohne irgendwelche Vollmachten in einem Unternehmen? Das ist so gut wie aussichtslos. Es sei denn, er hätte einen Komplitzen, der im Management angesiedelt ist und mindestens Prokura hat. Dann wäre da schon was zu machen, aber längst nicht so leicht, wie Mann/Frau sich das so vorstellen.


    Horst-Dieter

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    Emanuel von Bodmann


  • Zitat

    Original von Anja
    ich reiche die Frage mal weiter, wie per PN besprochen :).


    super, danke dir!


    Zitat

    Original von Horst-Dieter
    Also Unternehmensberater? Ohne irgendwelche Vollmachten in einem Unternehmen? Das ist so gut wie aussichtslos. Es sei denn, er hätte einen Komplitzen, der im Management angesiedelt ist und mindestens Prokura hat. Dann wäre da schon was zu machen, aber längst nicht so leicht, wie Mann/Frau sich das so vorstellen.


    ich dachte naiv unternehmensberater dürften überall rumschnüffeln. als solcher kennt er sich ja aus und weiß welche unterlagen er kopieren muss. prokura heißt zugriff aufs geld? vielleicht eine hübsche frau, mit der er dann durchbrennt.. wie könnte das funktionieren, wenn jemand prokura hat? und was kommt über prokura?


    alles nicht so einfach mit geldangelegenheiten.


    vielen dank,
    michael

  • Hallo Michael,


    ich würde da gar nicht ins Detail gehen. Denn da funktioniert so etwas nicht, jedenfalls nicht so, dass es in zwei Sätzen zusammenfassbar wäre.
    Solche Aktionen würden soviel wirtschafts- und finanztechnischen Hintergrund erfordern, dass es jeden Leser langweilen würde.


    Aber dein Roman hat doch einen satirisch ironischen Stil. Erwähne die Sache möglichst beiläufig. Je abstruser um so besser. In einem Brief lassen sich die Einzelheiten sowieso nicht erklären.


    Kennst du Hitchcocks Instrument eines McGuffin? Der McGuffin ist eine weltbedrohende Formel oder eine Superwaffe oder irgendein Geheimnis, das die Handlung vorantreibt, ohne jemals im Detail erklärt zu werden. Seine einzige Funktion ist eben, dass alle ihn haben wollen, oder vor ihm Angst haben. Einige seiner spannendsten Filme handeln von Agenten, ohne dass man erfährt, für welches Land sie überhaupt arbeiten oder hinter was sie eigentlich her sind. Trotzdem ist es spannend bis zuletzt.


    Liebe Grüße
    Siegfried

  • Zitat

    Original von Michael Höfler


    ich dachte naiv unternehmensberater dürften überall rumschnüffeln. als solcher kennt er sich ja aus und weiß welche unterlagen er kopieren muss.


    Von wegen! Die bekommen natürlich Unterlagen zu sehen, aber wirklich brisante Sachen bekommen auch die nicht so ohne weiteres in die Hand. Und Unterlagen die Millionen wert sind, schon gar nicht. Wobei mir immer noch nicht klar ist, was das für Unterlagen sein sollen. Das ist Privatfernsehn-Niveau für Leute, die nichts hinterfragen.


    Zitat


    prokura heißt zugriff aufs geld? vielleicht eine hübsche frau, mit der er dann durchbrennt.. wie könnte das funktionieren, wenn jemand prokura hat? und was kommt über prokura?


    Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, deren Inhalt gesetzlich festgelegt ist ($ 49 Abs.1 HGB). Sie berechtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen für das Unternehmen. Um nach Außen wirksam zu sein, muss sie zudem noch im Handelsregister eingetragen sein.


    Zitat


    alles nicht so einfach mit geldangelegenheiten.


    Genau! Und deshalb solltest du dir das auch nicht zu einfach machen. Geh mal zum nächsten Gericht und schau dir ein paar Verhandlungen in Sachen "Betrug und Unterschlagung" an. Da wirst du sehen, wie dumm das die meisten anstellen und wie schnell sie damit auf die Nase fallen. Die wirklich großen Betrüger haben langfristig, gut geplant und immer mit Unterstützung anderer gehandelt. 3 Millionen im Schnellschuss spontan bekommen - das wird dann eher was für die Abteilung "Romantik & Märchen".


    Horst-Dieter

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  • Zitat

    Original von siegfried


    Kennst du Hitchcocks Instrument eines McGuffin? Der McGuffin ist eine weltbedrohende Formel oder eine Superwaffe oder irgendein Geheimnis, das die Handlung vorantreibt, ohne jemals im Detail erklärt zu werden. Seine einzige Funktion ist eben, dass alle ihn haben wollen, oder vor ihm Angst haben. Einige seiner spannendsten Filme handeln von Agenten, ohne dass man erfährt, für welches Land sie überhaupt arbeiten oder hinter was sie eigentlich her sind. Trotzdem ist es spannend bis zuletzt.


    Liebe Grüße
    Siegfried


    Hallo Siegfried,


    das funktioniert aber heute nicht mehr richtig, es sei denn, man verzieht es als Parodie ganz erheblich. Und Hitchcock ist immer mehr gewesen als sein McGuffin. Das spannende in seinen Filmen ist nie die ominöse Formel, sondern wie er die Handlung aufbaut und bildhaft seine Geschichte erzählt. Insofern (nicht wegen der McGuffins) sind seine Filme heute noch Lehrstücke.


    Horst-Dieter

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    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Hallo Michael,


    eine einfache Variante wäre, dass der Unternehmensberater beim Abschluss eines Millionenvertrages geholfen hat, die mit Prokura ausgestattete Leiterin der Buchhaltung verführt und sie überredet hat, die Zahlung auf sein Konto umzuleiten. Das Versprechen zu teilen, hält er nicht, lässt sie sitzen und verschwindet mit dem kompletten Geld auf die Malediven. Die sitzen gelassene kommt natürlich in den Knast, weil so etwas schnell auffliegt, aber der Typ hat schnell gehandelt (gut vorbereitet und langfristig geplant) und ist über alle Berge.


    So was liest "Mann" doch gern. Ist auch eher unwahrscheinlich und nicht leicht zu realisieren, aber es klingt doch wenigstens einigermaßen glaubhaft.


    Verschwörerische Grüße


    Horst-Dieter

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    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Hallo,


    mal ganz abgesehen davon, dass ein Unternehmensberater sowas gar nie nicht tun würde - schlage ich auch vor, nicht so weit ins Detail zu gehen. Ich denke da an den Produzenten von StarTrek, der auf einer Pressekonferenz gefragt wurde, wie denn eigentlich der in der Serie oft zitierte Heisenbergkompensator funktioniere. Der Produzent lächelte und sagte: "Oh, er funktioniert ganz hervorragend!"


    Grüße


    Helmut

  • hallo ihr alle,


    ja, ich würde gerne siegfried's und helmut's vorschlag folgen, nicht zu sehr ins detail zu gehen. die sache wird ja nur in dem abschiedsbrief erwähnt und soll nichts enthalten,was die polizei nicht eh schon weiß. nur funktionieren sollte es. das buch soll ausdrücklich absurd enden. der freund, der mit auf der kaffeefahrttour war, lernt am letzten tag eine topfverkäuferin auf dem markt kennen und wird mit ihr auf dem land glücklich.


    danke für deinen vorschlag, horst-dieter, vielleicht übernehme ich ihn. es würde zu ihm passen die frau sitzen zu lassen, aber nicht unbedingt sie in den knast zu bringen. ich würde eher sagen: er überzeugt sie davon auch ins ausland abzuhauen und sie machen halbe/halbe. sie hauen zusammen hab und wie's ausgeht erfährt man nicht.



    @helmut: dieser unternehmensberater macht das, denn er will seinen job eh loswerden und gar nicht mehr arbeiten.


    vielen dank für eure gedanken,
    michael

  • wie wäre es damit?


    viele grüße,
    michael



    1. tim hat nach der tour bei einem lebensmittelkonzern gearbeitet, dem u.a. eine bekannte kaffeefahrt gehört.
    2. dort hat er in einer abteilung bei der prüfung der finanzen gemerkt, dass die revision sehr lange braucht, und, dass es merkwürdige unregelmäßigkeiten gibt.
    3. er ist lange mit der gruppenleiterin anja, die prokura hat, die unterlagen durchgegangen. danach waren sie was trinken und er hat ihr einen vorschlag unterbreitet.
    4. anja meinte erst er spinne, hat ihn dann aber zwei wochen später angerufen, als ihr unfähigster kollege zum abteilunsgleiter gemacht wurde
    5. tim hat dafür gesorgt, dass man den weg des geldes nicht schnell nachvollziehen kann, dass aber beide dran kommen und damit ins ausland. näheres will er nicht schreiben, denn die polizei könnte sich dafür interessieren.


    ciao,
    michael

  • Ich gebe mal meine laienhaften Kenntnisse zum besten; schließlich bin ich seit fast 3 Jahren Schöffe und seit fast zwanzig Jahren Kaufmann (siehe erster Absatz).


    Verjährungsfristen sind relevant in Bezug auf die Frage, ob eine Straftat noch verfolgt wird. Ein einfacher und beliebter (vergleichbarer) Fall, den jeder Kaufmann aus dem Tagesgeschäft kennt, sind Verjährungen bei Forderungen. Forderungen verjähren nach einem vollständigen Jahr, aber die Verjährung gilt nur dann, wenn die Forderung nicht aufgemacht oder in diesem Zeitraum gemahnt wurde. Anders gesagt: Hat der Kaufmann ein Jahr lang die Füße stillgehalten, bekommt er sein Geld nicht mehr.


    Wenn die Staatsanwaltschaft von einer Straftat nichts weiß und es ergo kein Ermittlungsverfahren gibt, dann zählt die Verjährung. Kommt einem Staatsanwaltschaft also mehr als fünf Jahre nach dem Tatzeitpunkt eine Steuerstraftat zu Ohren, weil zum Beispiel eine anonyme Anzeige erfolgt ist, wird die Straftat nicht mehr verfolgt, weil sie verjährt ist. Sobald ermittelt wird oder ein Verfahren anhängig ist oder irgendeine beteiligte Behörde aktiv wird, und das kann einen Tag vor Ablauf der Verjährung beginnen, setzt die Frist erneut ein. Es muß dann innerhalb der Verjährung zu einer Verhandlung kommen, und das kann auch in Abwesenheit des Beschuldigten geschehen. Man kann auch in Abwesenheit verurteilt werden. Haftstrafen über fünf Jahre werden meiner Kenntnis nach auch noch zwanzig Jahre später vollstreckt, sofern man des Verurteilten habhaft werden kann.


    Verjährung ist also in erster Linie für Fälle interessant, um das mal literarisch zu fassen, in denen der Flüchtige relativ sicher ist, daß die Tat ob seiner Abwesenheit nicht verfolgt oder gegen ihn ermittelt wird. Sobald das der Fall ist, kann er sich seiner Sache nicht mehr so sicher sein. Wenn die genannte Firma die fehlenden drei Mios entdeckt (bzw. vermißt) und also die Behörden einschaltet, ist's mit der Verjährung Pustekuchen.


    Noch eine Ergänzung: Bei Steuerstraftaten (und eine Untreue ist irgendwie immer auch eine Steuerstraftat) kommt hinzu, daß die Finanzbehörden zehn Jahre Zeit haben, ihre Kohle beizutreiben.

  • hi tom,


    so ganz laienhaft klingt das nicht, was du schreibst. wenn ich's recht verstanden habe, bedeutet das für mich: der held muss entweder für immer ins ausland verschwinden oder die sache so drehen, dass er in abwesenheit nicht verurteilt werden kann. seine kumpanin wird sicher auch in abwesenheit verurteilt, da sie das geld abgezweigt hat. die muss dann im ausland bleiben.


    wenn der held zurück kommt, muss er sein geld gut verstecken, weil neuerdings die beweislast auf seiten des vermögenden liegt, oder?


    vielen dank,
    michael

  • Hallo, Michael.


    Er müßte dann in ein Land flüchten, mit dem Deutschland kein Auslieferungsabkommen hat. Ich denke, eine Liste mit diesen Ländern (auf jeden Fall dabei sind alle EU-Staaten und die USA) kann man beim Justizministerium anfordern. Auslieferungsabkommen bestehen i.d.R. bilateral und gelten für solche Taten, die in beiden beteiligten Ländern Straftaten sind. Das gilt für Raub und Veruntreuung immer, aber bei religiösen Straftaten zum Beispiel nicht. Auslieferung erfolgt nicht automatisch, sondern auf ein Rechtshilfeersuchen hin, das der anklagende Staat betreiben muß.


    Übrigens war bis August 2005 die sogenannte "Flucht in die Verjährung" möglich. Das heißt, daß eine Straftat tatsächlich verjähren konnte, während man im Ausland abgewartet hat. Mit dem im Sommer 2005 beschlossenen Gesetz zur Änderung der strafrechtlichen Verjährungsvorschriften trat eine Regelung in Kraft, die besagt, daß die Verjährung einer Straftat ausgesetzt wird, wenn sich der Beschuldigte auf der Flucht im Ausland befindet, vorausgesetzt, die deutschen Behörden betreiben seine Auslieferung oder es läuft eine internationale Fahndung. Sobald man seiner habhaft werden kann, setzt die Frist ganz normal wieder ein.


    Also, um Deine Frage zu beantworten: Ich halte es für unwahrscheinlich, daß es dem guten Tim gelingt, die Sache völlig auf seine Kollegin zu schieben. Wenn aber Anklage erhoben wird, greift die o.g. Regelung, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um ein Bagatelldelikt, was ja nach Deiner Schilderung nicht der Fall sein dürfte. Er muß also für immer wegbleiben. Oder die Kollegin nimmt die Schuld auf sich, tutti kompletti. Dieses Szenario kann ich mir kaum vorstellen, es ist kaum mit Tatsachen zu befüllen.


    Das Geld schuldet er dem bestohlenen Unternehmen. Wenn es nicht sichergestellt werden kann, bleibt die Forderung gegen ihn dennoch. Wie sich das im Rahmen des Strafverfahrens oder einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung genau verhält, kann ich Dir nicht sagen. Ich empfehle Dir, die dreißig Euro für ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu investieren.


    http://www.bundesjustizministe…les/-/992/Verjaehrung.pdf