Hallo zusammen,
kennt sich jemand aus, wie es sich mit der Einsichtnahme in alte (90 Jahre) Justiz- und Polizeiakten bez. eines Kapitalverbrechens verhält (falls diese überhaupt so lange aufbewahrt werden)? Handelt es sich dabei um eine Sache, die grundsätzlich unter Verschluss gehalten wird, um Persönlichkeitsrechte zu wahren (selbst, wenn die Beteiligten längst verstorben sein sollten), oder kann man Akteneinsicht beantragen? Und wenn ja, wie belegt man ein Interesse? Letztere Frage entsteht aus meiner Vermutung, dass es wahrscheinlich eine rechtliche Unterscheidung gibt, wer Einsicht nehmen darf und wer nicht. Muss man ein wissenschaftliches und/oder publizistisches Interesse nachweisen können? Vielleicht hat jemand Erfahrung in dieser Hinsicht?
Viele Grüße,
Petra