Berufshaftpflicht für Autoren und Autorinnen

  • Nach einem kürzlich erfolgten Vertragsabschluss für einen neuen Roman habe ich über eine Berufshaftpflicht nachgedacht. In einer privaten Mail habe ich Horst-Dieter und Tom - als erfolgreiche Schriftsteller - nach einer Berufshaftpflicht für Autoren gefragt. Horst-Dieter hat umgehend mit zwei verschiedenen Links geantwortet, Tom mit der Frage, weshalb ich das nicht im Forum einstelle.


    Also: Wohl wissend, dass wir dieses Thema früher schon im Forum besprochen haben (eine Anfrage von Birgit wegen Rückgabe der Rechte bei Verlagsauflösung o. ä.) stelle ich das Thema erneut ein.

    Über das Für und Wider möchte ich nicht diskutieren, das kann jeder für sich entscheiden.

    Sollte aber ein vermehrtes Interesse an einer Berufshaftpflicht für Autoren und selbstverständlich Autorinnen")" bestehen, könnte man vielleicht für die 42er einen Gruppenvertrag bei einer Versicherung aushandeln.


    z.B. www.exali.de Link von Horst-Dieter - von den Selfpublishern!

  • Liebe Linda,


    da ich über zwanzig Jahre lang Berufshaftpflichtversicherungen für umfassende Risikoabsicherungen und spezielle Großrisiken konzipiert habe, zum Beispiel für medizinische Versorgungszentren, Fachärzte und Krankenhäuser, aber auch für Industrieunternehmen mit breit gefächerten Risiken im "Lastenheft" (meist in Zusammenarbeit mit mehreren Versicherungsgesellschaften, die dann ein Absicherungskonsortium bildeten), zerbreche ich mir gerade den Kopf darüber, wozu wohl ein Schriftsteller eine Berufshaftpflichtversicherung benötigen sollte.


    Diese Versicherungsart soll ja die Versicherungsnehmer, also in diesem Falle Schriftsteller*innen, vor den finanziellen Folgen schützen, für die sie durch ihre Arbeit Verantwortung tragen. Im Vordergrund stehen dabei in diesem Falle sowieso nur eventuelle Vermögensschäden, die sie anrichten könnten, denn Sachschäden, wie sie z. B. durch Pfusch am Bau bei Handwerksbetrieben entstehen können, sind hier ja ohnehin irrelevant.


    Nun will mir nicht einfallen, welche Vermögensschäden Autor*innen durch Geschichten, Bücher etc., die sie veröffentlichen, Dritten zufügen könnten. Welcher Verlag, welche Leser*innen könnten denn Schaden an ihrem Vermögen durch den Kauf und die Lektüre einen Buches erleiden, für die sie den jeweiligen Verfasser derselben haftbar machen können? Vielleicht die Hinterbliebenen eines Selbstmörders, der wegen des grausamen Stils oder der allzu düsteren Geschichte in den Fluss gesprungen und ertrunken ist? Das wäre immerhin denkbar ... :rofl

  • Allerdings. Gesetzt den Fall, dass ein Autor fahrlässig Urheberrechte verletzt, indem er versehentlich Inhalte verwendet, die er nicht hätte verwenden dürfen, oder ohne Freigabe. Er handelt möglicherweise* nicht grob fahrlässig und auch nicht vorsätzlich (in solchen Fällen tritt sowieso keine Haftpflichtversicherung ein, und selbst KfZ-Haftpflichtversicherer holen sich dann einen Teil der Schadenssumme zurück), hat aber den Verlag qua Vertrag von allen Ansprüchen Dritter befreit. Da die Privathaftpflicht keine Schäden aus beruflichem Tun ausgleicht, stellt sich die Frage durchaus, wie man sich gegen Forderungen aus einer solchen Situation absichern könnte, wenn man wollte. Es ist kein Vermögensschaden entstanden, aber dem Rechteinhaber gegenüber ist ggf. Schadenersatz fällig, und wenn der Verlag das gedruckte Buch einstampfen oder nachbearbeiten muss, dann auch hier, und zwar u.U. in größerer Höhe.


    *Andererseits. Wie will man das hinkriegen, einen versehentlichen - also weitgehend fahrlässigen - Urheberrechtsbruch? In dem man unbewusst abschreibt? :/

  • Zitat

    Wer kreativ im Online- und Printbereich tätig ist, muss sich auf die eigene Expertise verlassen. Dabei wissen viele nicht, dass sie sich oft in rechtlichen Grauzonen, beispielsweise im Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht, bewegen. Bereits ein kleiner Fehler im Logo-Design eines Unternehmens oder die falsche Ausdrucksweise auf dem Unternehmensblog oder in der Leistungsbeschreibung kann beim Kunden oder einem anderen Dritten verheerende Schäden anrichten.

    Auszug aus der Seite von HD´s Linkhinweis. Ich kann mir vorstellen das nützt Leuten, die (sich) viel im Netz bewegen. Nicht für Otto-Normal-Autor/In. Ich selbst habe eine Berufshaftpflicht als Theaterpäd. Die kommt zum Tragen, wenn den Leuten was passiert, mit denen ich arbeite. Über eine Absicherung als Illustratorin oder Autorin habe ich auch noch nie auch nur ansatzweise nachgedacht. Das wäre mit Kanonen auf Mücken geschossen.

  • Mir fällt gerade etwas auf, nachdem ich Lindas Post noch einmal gelesen habe. Sie meint möglicherweise gar keine Berufshaftpflichtversicherung für Schriftsteller*innen, hat lediglich den falschen Begriff gewählt. Dies hier:

    Wohl wissend, dass wir dieses Thema früher schon im Forum besprochen haben (eine Anfrage von Birgit wegen Rückgabe der Rechte bei Verlagsauflösung o. ä.) stelle ich das Thema erneut ein.

    lässt mich vermuten, es ginge Linda gar nicht um Schäden, die Autor*innen durch ihre Arbeit vermeintlich anrichten könnten, sondern um die Absicherung der Autor*innen selbst vor Schäden, die ihnen, z. B. durch Verlage durch deren vertragswidriges oder anders nachteiliges Verhalten zugefügt werden könnten.


    Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dann hätte dies mit Haftpflicht nichts zu tun, schon gar nicht mit Berufshaftpflicht. Vielmehr gibt es auf diesem Feld nur eine Versicherungsart, die ggf. nützlich sein könnte, das wäre die Rechtsschutzversicherung. Aber natürlich nur dann, wenn deren Deckungskonzept ausdrücklich auf den beruflichen Bereich des / der Autor(in) vertraglich ausgeweitet würde, wofür meines Wissens keine Versicherungsgesellschaft einen passenden Tarif bereithält. Im Gegenteil: Alle mir bekannten Rechtsschutzversicherer schließen Rechtsstreitigkeiten, die aus der Tätigkeit als Autor entstehen, ausdrücklich aus dem Leistungsportfolio aus. Macht aber nichts, denn nach meiner Erfahrung zahlen Rechtsschutzversicherer sowieso nur selten, wenn man sie braucht. Da sitzen abgebrühte Anwälte, die fast immer irgendeinen Haken finden, der es ihnen ermöglicht, nicht zu leisten. (Wohlgemerkt: Ich spreche nicht von Miet- oder Verkehrsrechtsschutz, sondern von anspruchsvollerer Risikodeckung.)


    Ein gewisser Rechtsschutz besteht allerdings qua Mitgliedschaft bei Verdi, also in unserem Falle, wenn jemand im VS Mitglied ist. Die übernehmen auch gewisse Kosten von Rechtsstreitigkeiten ihrer Mitglieder und bieten auch kostenlose Beratung in bestimmten Fällen. In welchen, weiß ich allerdings nicht, da ich in diesem Leben ganz sicher nicht Mitglied einer Gewerkschaft werde. Aber das könnte man natürlich problemlos herausfinden.

  • Nein, Didi,


    es mag sein, dass die Diskussion damals wohl eher um eine Rechtsschutzversicherung ging, wobei es auch hier Schnittmengen gab. Aber ich meine wirklich Berufshaftpflicht! Ich kenne den Unterschied von Berufshaftpflicht und Rechtsschutz. In meinem Metier war eine Berufshaftpflicht unerlässlich. Meine Motivation für eine Versicherung als Autorin möchte ich hier nicht einstellen. Vielleicht im Wohnzimmer.


    Es soll aber auch renommierte Autorinnen und Autoren geben, die frühere Werke jetzt in digitaler Form selbst veröffentlichen wollen, daran hatte ich hierbei gedacht und deshalb eingestellt. Dorit hat ja einen Auszug gepostet.


    Liebe Grüße aus der Ferne

  • Nun kristallisiert sich auch heraus, unter welchen Umständen eine Haftpflichtversicherung für Autor*innen überhaupt relevant sein könnte, liebe Linda, nämlich dann, wenn diese selbst unternehmerisch tätig werden. Wenn z. B. Schriftsteller*innen in Eigenregie etwas verlegen, wenn also eine Haftung für irgendwelche Schäden als Folge ihrer geschäftlichen Aktivitäten denkbar würde, könnte man über den Sinn einer Berufshaftpflichtversicherung nachdenken,

    Man sollte aber nicht vergessen, dass der eigentliche Beruf, der des Schreibens nämlich, NICHT versichert werden kann, denn welche Schäden sollte man damit anrichten, die von solch einer Versicherung gedeckt wären? Also wäre das Versicherungskonstrukt auch nie eine Berufshaftpflichtversicherung für Autoren (die es so eh nicht gibt), sondern eine solche für selbständige oder freiberufliche Verleger, Publizisten o. ä.

  • Lieber Didi, auch Verlagsverträge enthalten "Fallen", in die Autoren tappen können. Zum Beispiel, wenn man "fremdes Material" verwendet, auch mit Billigung der Verlage, und die dann vertraglich festlegen, dass alle möglichen "Ansprüche" ausschließlich zu Lasten der Autoren gehen.

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    Emanuel von Bodmann


  • Ein gewisser Rechtsschutz besteht allerdings qua Mitgliedschaft bei Verdi, also in unserem Falle, wenn jemand im VS Mitglied ist. Die übernehmen auch gewisse Kosten von Rechtsstreitigkeiten ihrer Mitglieder und bieten auch kostenlose Beratung in bestimmten Fällen. In welchen, weiß ich allerdings nicht, da ich in diesem Leben ganz sicher nicht Mitglied einer Gewerkschaft werde. Aber das könnte man natürlich problemlos herausfinden.

    Auch Journalistenverbände übernehmen (mit Einschränkungen) die juristische Beratung der Mitlgieder und in bestimmten Fällen auch die (Teil-)kosten von Rechtsstreitigkeiten. Von einer Abdeckung aller Risiken im Zusammenhang mit gerichtlichen Vorgängen kann aber nicht gesprochen werden. Das war der Grund für mich, vor Mehr als zwei Jahrzehnten eine Berufsrechtsschutzversicherung abzuschließen, die mich bei meiner schriftstellerischen und journalistischen Arbeit absichert. Ich habe nur zweimal Hilfe benötigt. Einmal reicht die Beratung (und ein Brief des Justitiars) durch den Journalistenverband (DPV) und einmal musste ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Ich bin aber froh, dass nicht mehr passiert ist.

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