Da in wenigen Wochen ein neuer Krimi von mir rauskommt und das Ganze rasend schnell geht, frage ich hilfeblickend in die Runde:
Problem: Durch den Roman zieht sich ein Gedicht von Paul Zech. (Nein, ich kann es nicht streichen)
Dummerweise ist Zech erst Anfang September dieses Jahres 70 Jahre tot. Also brauche ich - auch lt. meines Verlagvertrags - eine Genehmigung, dass dieses Gedicht veröffentlicht werden kann. (Obwohl es im Netz auch überall steht).
Soweit möglich, habe ich einen Verlag, der ein Lesebuch über diesen Schriftsteller herausbringt und auch die Stadt Wuppertal, die einiges von ihm verwaltet, angeschrieben und nach Erben gefragt. Da das eben erst geschehen ist, habe ich natürlich noch keine Antwort.
Um ganz sicher zu gehen: Die Nennung, von wem das Gedicht ist und etwas zu seinen Daten, reicht nicht aus?