Erst-Herausgabe meiner Bücher zur Geschichte

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    Liebe Autoren und alte Hasen,



    ich benötige Eure Hilfe. Im
    Rentenalter habe ich nach jahrzehntelangen Recherchen zwei umfassende
    Bücher über historische Ereignisse im Zeitraum des zweiten
    Weltkrieges geschrieben. Es handelt um ein umfassendes
    Nachschlagewerk mit vielen historischen Daten, Zahlen und Fakten.




    Nun bin ich bei einem Verlag gelandet,
    in der Hoffnung hier gut betreut zu werden. Mir wurde vorgeschlagen
    je Band eine größere Anzahl Bücher aufzulegen. Dem habe ich
    zugestimmt und hierfür pro Band Voraus-Zuschusszahlungen geleistet
    und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Ein Buch soll dann im
    Handel um die. 40 € kosten. Der hohe Preis kann den Absatz
    allerdings beeinträchtigen.




    Nun muss ich feststellen, dass die
    laufende Bearbeitung nicht nach meinen Vorstellungen verläuft und es
    dadurch zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Herausgabe
    der Bücher gekommen ist.




    Nach den Erkenntnissen meiner jetzigen
    Recherchen und den dabei gewonnenen Erkenntnissen, stelle ich nun
    einige Ungereimtheiten fest, die mich zu neuen Fragen veranlassen.



    Kann mir jemand sagen, ob es üblich
    ist, dass größere Vorauszahlungen geleistet werden bevor mit der
    Arbeit begonnen wird?



    Ist der Verlag verpflichtet
    entsprechend den Wünschen des Autors das Buch zu erstellen oder
    dürfen eigenmächtig inhaltlich und gestalterisch Änderungen
    vorgenommen werden?




    Ist der Autor oder der Verlag für die
    Veröffentlichung und Werbung zuständig?

  • Hallo, Anton.


    Zitat

    Kann mir jemand sagen, ob es üblich ist, dass größere Vorauszahlungen geleistet werden bevor mit der Arbeit begonnen wird?


    Es ist in der "richtigen" Verlagsbranche durchaus nicht unüblich, dass ein Autor (!) Geld vom Verlag bekommt, bevor nur eine einzige Zeile des Manuskripts verfasst wurde. Das nennt man Vorschuss. Der Autor muss das Manuskript dann aber zum vereinbarten Termin liefern, sonst muss der Vorschuss zurückgezahlt werden.
    Bei "Dienstleistungs-", "Zuschuss-" oder auch "Pseudoverlagen" zahlen die Autoren dafür, dass ihre Bücher veröffentlicht werden, wobei "veröffentlicht" - leider - nicht selten ein Euphemismus ist. Und, ja, in dieser Ablegerbranche scheint es üblich zu sein, dass die Autoren etwas bezahlen, bevor der Dienstleister tätig wird.


    Zitat

    Ist der Verlag verpflichtet entsprechend den Wünschen des Autors das Buch zu erstellen oder dürfen eigenmächtig inhaltlich und gestalterisch Änderungen vorgenommen werden?


    Auch wieder eine zweiteilige Antwort: Bei "richtigen" Verlagen entscheidet der Verlag über die Gestaltung, Ausstattung und den Titel des Buches, wobei der Autor ein Vetorecht hat, wenn seine Persönlichkeitsrechte betroffen sind (etwa, wenn der Verlag die Autobiographie mit "Ein Idiot erzählt" betiteln will). Inhaltliche Änderungen am Text dürfen nur in Rücksprache mit dem Autor vorgenommen werden, vorzugsweise vom Autor selbst auf Anregung des Lektorats.
    Wie das bei Zuschussverlagen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Gerüchteweise aber wird inhaltlich wenig an den Texten gemacht. Eigentlich dürften die das auch nicht, denn es würde die Urheberrechte der Autoren berühren. Gestaltung und Ausstattung sind aber auch hier wohl Verlagssache.


    Zitat

    Ist der Autor oder der Verlag für die Veröffentlichung und Werbung zuständig?


    Für die Veröffentlichung (also die Publikation des Buches) ist immer der Verlag "zuständig", das ist seine Kernaufgabe. Bei "richtigen" Verlagen wird von diesen Werbung gemacht, bei Zuschussverlagen müssen das in aller Regel die Autoren übernehmen, aber sie sind damit auch nur selten erfolgreich.


    Nebenbei bemerkt: Ob das Buch jetzt zu einem Ladenpreis von 40, 80 oder 400 € angeboten wird, dürfte im Hinblick auf Verkaufszahlen kaum eine Rolle spielen. Die fallen in diesem Marktsegment regelmäßig äußerst niedrig aus.

  • Hallo Anton,


    das vernünftigste Vorgehen ist jetzt, zu prüfen, ob das Dienstleistungsunternehmen, dass den Vorschuss bekommen hat, an irgend einer Stelle gegen den Vertrag verstoßen hat. Gegebenenfalls sind die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts zur Hilfe zu nehmen. Ist das der Fall, also hat der Verlag seine Leistungen nicht erfüllt, sollte gekündigt und der Vorschuss an den Verlag zurück gefordert werden.


    Dann kann versucht werden, einen richtigen Verlag zu finden, der das Buch verlegt. Findet sich kein Verlag, weil das Manuskript als nicht verlegbar eingeschätzt wird, dann kann immer noch unter BoD veröffentlicht werden. Das dürfte um ein erhebliches preiswerter sein, als über ein Dienstleistungsunternehmen, das sich Verlag nennt, die klassischen Verlagsaufgaben aber nicht übernimmt.


    Horst-Dieter

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • ...es macht mich so wütend, dass es die immer noch gibt, dass die immer noch ungestraft ihre superglitzrigen Köder auswerfen dürfen und ...


    Anton: lass dir wenigstens das nicht bieten, was nicht im Vertrag steht!


    Versuch rigoros und unbedingt, wenigstens auf die, dir zugesicherten Rechte zu kommen. Wenigstens die. Das sind Haifische!


    auch schon einmal als Beute betrachtet worden seiend


    Barbara