Realsatirisches

  • Verehrte FreundInnen,


    es ist gut, in Deutschland zu leben, wo alles bis ins Kleinste geregelt ist. Und damit es auch jeder versteht, stehen dann ganz fantastische Sätze in Verordnungen und Gesetzen. Zum Beispiel Sätze wie dieser:


    „Bezirksschornsteinfeger sind die natürlichen Personen, die die hoheitlichen Aufgaben in einem Bezirk ausführen.“
    Aus: Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes


    Ich wusste nicht einmal, dass es ein Schornsteinfegergesetz gibt. Aber macht ja auch Sinn, so ein Gesetz. Schließlich muss doch geregelt werden, wer wie hoch hinaus - sorry - hinauf darf.


    :rofl


    Ich muss mir angewöhnen, Bezirksschornsteinfeger mit "Hoheit" anzusprechen. Natürlich mit gebeugtem Knie und gesenktem Haupt. :evil



    Herzlichst


    Wolf P.

    "NOW is the happiest time of your life." Daevid Allen ( :gitarre )

  • Das Gesetz wird sich in Kürze ändern...


    Die EU arbeitet heftig daran. Dann kannst du deinen Schornsteinfeger des Vertrauens selbst wählen...
    nix mehr mit hoheitlichen Aufgaben...


    wahlfreiheitsliebende Grüße
    Jaellekatz


  • Lieber Wolf,


    das klingt komisch für den Außenstehenden, ist aber so. Vieles hängt damit zusammen, dass wir die Verlierer des 2. Weltkrieges sind. Zur Schwächung der staatlichen Einheit wurde uns seinerzeit von den Alliierten die föderale Staatsstruktur aufoktroiert. Doch zum Thema. Es gibt in Deutschland - das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. Das letztere ist Sache des Bundes, das erstere ist Sache der Länder. Insgesamt ist das Baurecht an die Maßgabe des Grundgesetztes gekoppelt, nachdem der Staat die Fürsorgepflicht für seine Bürger hat. Speziell im Bereich des Kaminkehrerwesens oder des Brandschutzes allgemein will man u.a. mit der allgemeinen Kehrpflicht, so auch mit baulichen Maßnahmen, wie Brandschutzwänden, Abstandsflächen der Gebäude zu Grundstücksgrenzen usw., Großbrände, so wie sie im ausgehenden Mittelalter und der angehenden Neuzeit in den Städten an der Tagesordnung waren, verhindern.


    Die Nachschau bezüglich der Feuerstätten ist Teil des Brandschutzes und liegt demgemäß zunächst in der Obliegenheit der Länder. Die Länder haben nunmehr mit diesen "hoheitlichen Aufgaben" die Kaminkehrer (anderswo heißen sie Schornsteinfeger oder Rauchfangkehrer) beauftragt. Diese sind somit mit hoheitlichen Aufgaben belehnte private Personen; sie wirken im Auftrage des Staates. Man sollte vielleicht nicht allzusehr mit den Behörden ins Gericht gehen, denn die Deutschen Länder rangieren weltweit mit den jährlichen Brandtoten im unteren Bereich der Liste.


    Nebenbei auch ich bin beruflich mit hoheitlichen Aufgaben belehnt, und zwar im Bereich der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen auf dem Gebiet des Brandschutzes. Ich bin insbesondere für den Rauchschutz tätig. Die meisten Brandopfer sterben nicht durch das Feuer sondern durch den entstehenden Rauch. Ca. fünf Atemzüge genügen bereits für das "Finale".


    Es ist halt so: alles hat einen gewissen Hintergrund, nur man kann's auch übertreiben, und da gebe ich Dir in gewisser Weise wiederum Recht.


    Aufklärende Grüße
    Tasso J.M.