Ich weiß nicht, für wen das hier interessant ist. Aber alle Freiberufler und Selbstständige sollten darüber ins Grübeln kommen, dass jetzt auch eine Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis möglich ist. Kranken- und Rentenversicherung werden immerhin über die Künstlersozialversicherung abgedeckt, aber eine Arbeitslosenversicherung war bislang nicht möglich. Nun ist das anders. Hier ungekürzt die Informationen aus den aktuellen Mediafon-News samt Links:
Sozialversicherung
Jetzt Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
(mediafon, 6. Februar 2006) Die wichtigsten Fakten zur "freiwilli-
gen Weiterversicherung für Selbstständige" sind:
* Wer in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat oder z.B. Arbeitslosengeld
bezogen hat (egal wie lange) und sich einen Monat nach Ende der
Versicherungspflicht bzw. des Arbeitslosengeldbezugs mit mindestens
15 Arbeitsstunden pro Woche selbstständig macht, kann sich gegen
Arbeitslosigkeit freiwillig weiterversichern.
* Der Antrag muss binnen eines Monats nach Beginn der selbststän-
digen Tätigkeit gestellt werden, bei einer Gründung am 1.2.2006 al-
so spätestens am 28.2.2006.
* Wer sich schon vor dem 1.2.2006 selbstständig gemacht hat (und
sei es vor Jahrzehnten), kann sich ebenfalls weiter versichern,
sofern zum Gründungszeitpunkt die Bedingungen des 1. Spiegelstrichs
erfüllt waren. Er hat sogar eine großzügige Bedenkzeit und braucht
den Antrag erst bis zum 31.12.2006 zu stellen.
* Freiwillig weiterversicherte Selbstständige zahlen einkommensun-
abhängig einen festen Monatsbeitrag von 39,81 (West) / 33,56 Euro
(Ost), der im nächsten Jahr sogar noch um rund 30 Prozent sinken
wird.
* Das Arbeitslosengeld, das Selbstständige im Fall des Falles be-
kommen, ist dagegen sehr hoch, da es sich in der Regel am Durch-
schnittseinkommen der jeweiligen Qualifikationsgruppe bemisst. Der
zeit läge es zwischen mindestens 546,90 Euro (keine Qualifikation,
ledig, kein Kind, Ost) und höchstens 1.364,10 Euro (Hochschulab-
schluss, Ehepartner ohne eigenes Einkommen, Kind, West) netto im
Monat. Am tatsächlichen Einkommen bemisst es sich nur, wenn man
neben der Selbstständigkeit in den letzten zwei Jahren auch mindes-
tens 150 Tage als Arbeitnehmer beschäftigt war.
* Gezahlt wird das Arbeitslosengeld mindestens sechs und höchstens
zwölf Monate lang; für Arbeitslose, die zu Beginn älter als 55 Jah-
re sind, bis zu 18 Monate.
* Diese Regelung ersetzt die bisherige Regel "Verlängerung der
Rahmenfrist", nach der Selbstständige einen vorhandenen Anspruch
auf Arbeitslosengeld ohne weitere Beitragszahlung über die Zeit
retten konnten – und zwar zwei Jahre länger als Arbeitnehmer. Die
Neuregelung ist vorerst befristet bis zum 31.12.2010.
Alle weiteren Details und Hinweise zu den Rechten und Pflichten
während des Bezugs von Arbeitslosengeld stehen natürlich komplett
im mediafon-Ratgeber. Da die bisher bekannten Regeln keineswegs
ausgegoren sind, freuen wir uns über jeden Bericht über praktische
Erfahrungen, wie die Arbeitsagenturen damit umgehen, an
arbeitslosengeld@mediafon.net
Der mediafon-Ratgeber zur freiwilligen Weiterversicherung
http://www.mediafon.net/ratgeb…xt.php3?&id=43e60c48815a1
Der mediafon-Ratgeber zum Arbeitslosengeld
http://www.mediafon.net/ratgeb…xt.php3?&id=43e6112cb7468
Der Antrag an die Arbeitsagentur zum Download
http://www.arbeitsagentur.de/c…ter_inhalt/pdf/Antrag.pdf
Das offizielle Hinweisblatt der Arbeitsagentur zum Thema
http://www.arbeitsagentur.de/c…halt/pdf/Hinweisblatt.pdf