Beiträge von Ben Vart

    das Thema Körperbehaarung - also diejenigen Hornstrukturen, die unterhalb der Ohrläppchen dem Licht der Welt entgegenstreben, schon seit einiger Zeit ein no go sind.

    Hmm … ist es das? Dann scheint mal wieder etwas an mir vorübergezogen zu sein, ohne bleibenden Eindruck zu hinterlassen zu haben.

    Ich stelle nur fest, dass in meiner Region in den größeren Kleinstädten zunehmend Barber Shops eröffnen. Ich weiß aber nicht, wer deren Kunden sind. Auf jeden Fall wird da auch für die Bartfrisur geworben, und es wird wohl auch wieder rasiert.

    Nein. Es ist eine Geschäftsanbahnung.

    Nee, Tom. Es ist Aquise. Ich versuche, den Verlag für mein Manuskript zu interessieren. Aus der Akquise kann eine Geschäftsanbahnung werden, muss aber nicht, wenn die Rahmenbedingungen, die der Verlag festgelegt hat, nicht eingehalten werden.

    Anders wäre es auch ziemlich gruselig. 8)

    Na, da kann ich eine Geschichte aus dem Leben erzählen, lieber Tom. Ein Journalisten-Kollege erfuhr vom Tod eines nicht unbekannten Mannes in einer Kleinstadt in Brandenburg, schrieb seinen Nachruf … und begegnete just diesem Mann ein paar Tage später auf der Straße.

    Mein Kollege war einer Namensgleichheit aufgesessen, wobei der Totgesagte es mit schwarzen Humor nahm: "Wer sonst kann schon seinen Nachruf lesen, wenn er noch lebt", soll er gesagt haben.

    Also, der Autor des 20-Sekunden-Manuskripts steht zu seinen Thesen. Ich hab ihn gefragt.

    Und ja, die Normseite hat noch ihre Berechtigung, denn sie erlaubt ja einen groben Überblick über den Gesamtumfang des künftigen Buches.

    Die Mehrzahl der Verlage - und vermutlich auch der Agenturen - haben ja die Voraussetzungen für die Einsendung eines Manuskripts auf ihren Webseiten. Und da steht eben oft, nicht immer, dass die Einsendung als Normseite formatiert sein soll. So wie im angefügten Beispiel der Edition Oberkassel.


    Normseite.jpg

    Es ist auch so, wer nach Fehlern sucht, der findet auch welche.

    Hier muss ich Kerstin Recht geben. Die Fehler muss zumindest ich nicht suchen. Mich springen sie an.

    Wenn Duden sagt, es gibt keinen Fehler, dann ist es auch so.

    Hmm … dann hast du den falschen Duden.


    Ich habe mich jetzt eingemischt, weil dein Zitat:

    Rechtschreibung ist mir hier gerade nicht so wichtig. Dafür habe ich eine Lektorin, die ich bezahle.

    ganz gewaltig gegen meine Berufsehre geht. Bei einer derartigen respektlosen Auffassung schwillt mir der Kamm.

    Wenn Rechtschreibung nicht deine Stärke ist, dann kann man dran arbeiten. Man muss nicht perfekt sein, aber es muss erkennbar sein, dass sich ein Autor Mühe gibt. Eine einwandfreie Rechtschreibung ist auch Respekt vor dem Leser. Übrigens auch vor den Lesern dieses Forums hier.

    Wenn dir deine fehlerhaften Werke tatsächlich aus den Händen gerissen werden, dann machen all die Autoren, die fehlerfreie Ware auf den Markt bringen, etwas falsch.

    Vielleicht können wir ja von dir tatsächlich noch einiges lernen.

    als würde der Erzähler einen Film erzählen, den er gesehen hat.

    Verstehe ich nicht. Was meinst du damit konkret? Ist der Erzähler Teil des Films, oder hat er ihn im Kino gesehen und erzählt einem Dritten anschließend eine Inhaltsangabe?

    Für Hörbücher ist die GEMA zuständig. Urheberrechte sind automatisch vorhanden.

    Wenn du das weißt Tom, dann nehmen beide Institutionen die Verwertungsrechte wahr. Ich kenne nur diese Ergänzung von der VG Wort:

    !

    VERWERTUNGSGESELLSCHAFT WORT Bekanntmachung über die Festsetzung eines Tarifs

    Aufgrund von § 13 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwand- ten Schutzrechten vom 9. September 1965 wird folgendes bekannt gegeben:

    Die angemessene Vergütung für das Vermieten von Hörbüchern beträgt 8 % des Umsatzes, der mit dem Vermieten dieser Medien erzielt wird.

    München, im November 2008

    Der Vorstand"


    und das hier:


    Sprachtonträger

    Im Bereich Sprachtonträger (Hörbuch: CD, Kassette) werden einmalige Tantiemen für die Möglichkeit der privaten Vervielfältigung ausgeschüttet.

    Die Einnahmen kommen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung.

    Für eine Teilnahme ist der Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags erforderlich.

    Nach Erscheinen kann ein Hörbuch, das in angemessenem Umfang verbreitet ist (ab einer Mindestanzahl von 500 verkauften Exemplaren), einmalig von Autor, Bearbeiter (keine redaktionelle Bearbeitung), Herausgeber, Übersetzer sowie dem lizenzgebenden Verlag gemeldet werden. Der produzierende Verlag (Lizenznehmer) kann nicht melden.

    Gemeldet werden muss bis spätestens 31. Januar des auf den Erscheinungstermin folgenden Jahres entweder online über das Portal T.O.M. (nur Autoren) oder auf dem dafür vorgesehenen Papierformular, um an der jährlichen Hauptausschüttung des laufenden Jahres teilzunehmen.


    "

    Ich habe einen Berufsmusiker, als Mann der sich um fast alles kümmert nur nicht ums Schreiben von Büchern. 😊

    Die Hörbücher würden dann im Direktvertrieb über meinen Mann laufen. Er hat die Verträge mit Presswerke und Co…

    Hat alles noch Zeit, erstmal Corona überstehen...

    Bleibt alle Gesund.

    LG Bibi

    Das spielt keine Rolle, was dein Mann ist. Du bist der Urheber deiner Bücher, also musst du auch dafür sorgen, dass deine Urheberschaft wahrgenommen wird. Das macht für Journalisten und Autoren die VG Wort. Und damit die VG Wort dies für dich tut, musst du einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.

    Aber gibt es Schutz auf das Hörbuch, wie bei den Musikern die GEMA

    Hast du denn einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort? Das ist die vergleichbare Vertretung für Autoren und Journalisten wie die Gema für Musiker. Dort werden Bücher ebenso wie Hörbücher erfasst und vergütet.

    SYNDIKAT-KRIMIQUICKIES-300x300.jpgUnter einem Quickie stellen sich viele das eine vor, der Eine vielleicht auch das andere und die Autorenvereinigung "Syndikat" was Kriminelles.


    Mit dem Beginn der dieses Jahr virtuellen Frankfurter Buchmesse am Mittwoch, dem 14. Oktober, startet das Syndikat auch seine Krimi-Quickies auf Youtube. Dann lesen jeden Mittwoch von 19 Uhr an jeweils vier Autoren sieben Minuten aus ihren Werken.

    Wie das aussehen könnte, zeigt das Syndikat mit seinem Demo-Film HIER.


    Auf der Website des Syndikats - nämlich HIER - gibt's einiges mehr an Hintergrundinformationen.

    Aber irgendwann muss man sagen: "Jetzt ist es soweit fertig, dass es in die Öffentlichkeit kann."

    Das ist wie mit dem Computer. Wenn du ihn aus dem Laden schleppst, gibt es schon was besseres. Nur, in Buch kannst du für die zweite, überarbeitete Auflage noch Verbesserungen und Korrekturen anbringen. Beim Computer eher nicht.