Beiträge von AnMa

    Hallo AnMa,


    zu 1.: Du vereinfachst die Wirklichkeit. Es findet ein Nutzen von bereits erbrachten Leistungen statt, ohne dass dafür gezahlt wird. Das entzieht denjenigen, die diese Leistungen erbringen, die Lebensgrundlage. Das direkte geben und nehmen ist leider nicht mehr so direkt zu erkennen und an vielen Stellen auch gar nicht mehr relevant. Dieser veränderten Situation muss an vielen Stellen Rechnung getragen werden. Das passiert noch viel zu selten.


    Nö, ich vereinfache nicht die Wirklichkeit, ich habe da höchstens ein einfaches Ideal. Ich finde es nicht richtig, jemanden für Leistungen zahlen zu lassen, die er nicht in Anspruch genommen hat, weil es Leute gibt, die das ohne Entlohnung des Leistenden tun. Punkt. Lieber habe ich komplizierte und tw. vergebliche Handlungen, um ein gutes Ideal annähernd oder auch nur ein bißchen zu verwirklichen, als es gegen ein schlechtes einzutauschen, nur weil sich nicht jeder daran hält. Und einfacher als eine von der Gesellschaft irgendwie legitimierte, zentrale Zwangsabgabe geht es doch nun wirklich nicht.


    Zitat

    zu 2.: Richtig, der Staat müsste das tun. Allerdings gibt es viel zu viele Schlupflöcher dadurch, dass jeder Staat das anders handhabt und vieles gar nicht mehr aus der Situation eines einzelnen Staates heraus bewältigt werden kann. Die Steuerschlupflöcher und Steuertricksereien der großen Unternehmen und Konzerne wird es dadurch möglich, dass diese sich in vielen Staaten bewegen.


    Und das wird besser, wenn ein Monopol-Konzern die Aufgabe übernimmt? Denn das wird der staatlich legitimierte Eintreiber am Ende sein.


    Zitat

    Man kann sich natürlich eine einfache Welt stricken und aus dieser Sichtweise Forderungen stellen. Das ist nur leider heute nicht mehr mit der Realität kompatibel.


    Ja. Nur wer strickt denn hier eine einfache Welt und stellt Forderungen?

    Verglichen mit der GEMA ist die VG Wort ein Musterbeispiel.


    Eben. Aber ich fürchte, daß diese aktuelle Idee das schnell ändern könnte.


    Zitat

    Was die Umlagen angeht, die allseits für bestimmte Geräte gefordert werden, meine ich, dass diese von denjenigen gezahlt werden müssen, die von der Nutzung der Medien profitieren. Das sind in der Regel Institutionen, die es nicht nötig hätten, das an den Konsumenten weiterzugeben. Firmen wie Apple, Microsoft, Google, Yahoo, Amazon & Co. haben Kassen- und Bankbestände, um die sie jede Bank und Regierung beneidet. Und es handelt sich durchweg um unsoziale Organisationen, die so wenig wie möglich Steuern zahlen und damit auch nicht ihren Teil an die Gemeinschaft für Infrastruktur, Gemeinwesen, Gesundheit etc. beitragen. Dort ist Klage zu führen - nicht bei den Autoren oder den Verwertungsgesellschaften.


    Mag schon sein, aber diese Form der Abgabe behagt mir da aus meiner ideellen und ebenso gesellschaftspolitischen Grundeinstellung heraus nicht. Sie widerspricht zwei meiner Grundpositionen:


    1.) Ich finde, es gibt genau zwei Gründe, von jemandem zurecht etwas einzufordern: 1. als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung; 2. als Entschädigung für einen verursachten Schaden. Beides ist hier nicht der Fall. Weder verkaufen Autoren ihre Werke an genannte Institutionen noch schädigen die die Autoren. Man kann argumentieren, daß sie Werkzeuge bereitstellen, die es sehr einfach machen, Autoren zu schädigen. Das macht den Hersteller aber nicht verantwortlich, die Verantwortung und somit die Schuld liegt immer noch in der Hand desjenigen, der das Werkzeug benutzt, besonders wenn er es mißbraucht. Einen Werzeugproduzenten oder Baumarkt macht man auch nicht verantwortlich, wenn jemand mit einem Hammer seine Frau erschlägt oder mit einer Kettensäge Amok läuft. Und ein Hammer ist nun wirklich zum Kloppen konzipiert, ein Telefon aber nicht zum Bücherklauen. Man kann argumentieren, daß man an die wirklichen Schädiger nicht so einfach rankommt und man es sich so viel einfacher holen kann. Das finde ich noch falscher als das Argument zuvor, wenn ich mal diesen falschen Komparativ benutzen darf.


    2.) Du hast im Prinzip gesagt, der Schaden, den die Institutionen anrichten, sei gegen die Gesamtgesellschaft gerichtet, Stichwort "unsozial". Das sehe ich zwar nicht so dramatisch, aber setzen wir es mal als gegeben. Dann wäre es Aufgabe des Staates, sich darum zu kümmern und Abgaben zu verlangen. Ich halte nichts davon, solche gesamtgesellschaftlichen Dinge in private oder halbstaatliche Institutionen zu legen, denn das führt am Ende entweder zu einer Monopolisierung (in wenige private Hände) oder zur Totalisierung (der Staat macht alles). Ich bin nun prinzipiell für nur so viel Staat wie gerade nötig und so wenig wie irgend geht. Liegt an meinem Liberalismus (so Vormärz-, nicht Neo-), das ist die bürgerliche Form der Anarchie (was wohlgemerkt Herrschaftslosigkeit, nicht Gesetzlosigkeit oder "der Stärkste gewinnt" bedeutet). Aber da dieser Zustand nur eine Idealvorstllung ist und es ohne staatliche Gewalt leider nicht geht, bin ich ein Freund des Minarchismus, und da reagiere ich ein wenig allergisch darauf, wenn sich der Staat um so etwas in dieser Form kümmern soll. Dann lieber die Gesetzesbrecher verfolgen.

    Lieber AnMa,


    das Bier trinken am Tresen halte ich gar nicht für so abwegig. Allerdings würde ich mich dann sicher schnell entfernen, falls du mit deinen zynischen Vergleichen jeden Sinn für Realität vermissen lässt. Dabei geht es gar nicht um gegensätzliche Meinungen sondern darum, ob man mit seiner »zynischen Übertreibung« in die Verleumdung gerät. Hitlerjugend und FDJ als Vergleich für GEMA und VG Wort zu benutzen ist so eine Verleumdung. Es hat mit der Sache nichts zu tun und dokumentiert nur, dass du alles, was dir nicht in den Kram passt, mit egal was für welchen Mitteln niedermachst. Wer aus seiner Verachtung heraus Verhältnisse nicht nur verzerrt, sondern sogar falsch darstellt, wie du es getan hast, der kann sich nicht mit einer einfachen »Übertreibung« herausreden. Ich schätze deine intellektuellen Fähigkeiten nicht besonders hoch ein, wenn du da nicht differenzieren kannst.


    Horst-Dieter


    Natürlich agieren weder VG Wort noch GEMA im Rahmen tyrannischer Diktaturen sondern unserer Rechtsordnung noch sind mögliche Konsequenzen ihrer Handlungen so furchtbar dramatisch noch haben sie eine vergleichbare Motivation im Hinterkopf. Ich meinte etwas ganz anderes, ist wohl nicht rübergekommen, das tut mir leid, daher eine weitere Erklärung (dafür sind Diskussionen ja da):
    Mich stört der existente oder sich abzeichende Allvertretungsanspruch von Lobby-Gruppen, die eingeschlagene Art und Weise, wie sie sich so in meinen Augen völlig unredliche Einkünfte erheischen wollen. Und ich halte die Argumente, die dabei üblicherweise aufgefahren werden wie zB so zu tun, als würde das zur Bekämpfung krimineller Umtriebe und alleinigen Sicherung der Rechte aller geschehen, für gewaltig daneben. Und zwar ganz allgemein, egal wie nett, aufrichtig oder böse derjenige, der so argumentiert, ansonsten ist. Die verwendeten Argumentationsmuster sind falsch und wurden schon zuhauf für richtgi üble Dinge verwendet. Das disqualifiziert sie wenigstens in Teilen auch bei der Verwendung für vermeintlich oder wirklich gute Dinge. Leider sieht man das nicht unbedingt, wenn man die richtig üblen Dinge, bei denen genau so argumentiert wurde, nicht vor Augen hat.


    Die GEMA tut so, als wären alle Musiker bei ihr unter Vertrag und verlangt in vielen Fällen Geld von jedem, der Musik abspielt, egal ob von einen GEMA-Musiker oder sonstwem und bekommt damit meistens auch Recht, weil "es ist ja normal für Musiker". Und wenn einer meckert, er als Musiker sehe nichts von dem Geld, das dort eingenommen wird, obwohl seine Musik abgespielt wurde, er aber trotz der vermeintlichen Allvertretung nicht bei der GEMA ist, heißt es ganz schnell "ja, dann mach doch mit dort - wie alle normalen Musiker". Wer es nicht tut, der hat sie nicht alle.
    Bei Smartphones Abgaben zu verlangen, egal ob vom Hersteller, Dienstleister oder Benutzer, egal ob einmal pro Gerät oder in vielen Häppchen während der Vertragslaufzeit, weil irgend jemand oder ghar irgend jeamnd anders mit den Dingern irgend etwas machen könnte, wofür die eigene Lobby entholt werden müßte, geht genau in dieselbe Richtung. Und wenn dann ein Autor meckert, er sehe nichts von dem Geld, obwohl seine Werke dort auch verhudelt werden können, heißt es ganz schnell "ja, dann registrier dich einfach dort, wie alle normalen Autoren". Wer es nicht tut, der hat sie nicht alle.
    Auf die Art und Weise werden hier alle Künstler in einen bestimmten Lobby-Topf "gezwungen", nicht durch gesetzliche Vorgaben, nicht durch Terror, sondern durch spießiges peer pressure oder allein, weil sie sonst um ihr Auskommen fürchten. Ist "Zwang" hier also der falsche Begriff? Dieses Beispiel hatte ich noch vergessen: Es ist ja auch kein Autor gezwungen, über bespielsweise amazon zu verkaufen, wenn er den Laden partout nicht leiden kann. Der Gedanke, was einem aber an Auskommen entgeht, wenn man es nicht macht, läßt einen dann aber schnell schwach werden. Also, verkaufe einfach in dem Laden. Macht doch jeder. Wer es nicht tut, der hat sie nicht alle.


    So, ist alles nicht schlimm, da mitzumachen. Weder bei der VG Wort, der GEMA, noch amazon (hoffentlich). Aber andere Leute, mit denen wir alle nichts zu haben wollen, haben auch argumentiert, da seien irgendwo irgendwelche Kriminellen, die das System ausplündern und uns Schaden zufügen, allein weil das System so schlecht konstruiert ist; und wir müssen alle an einem Strang ziehen und uns in ganz bestimmten Gruppen versammeln, um den Schaden abzuwenden. Also mitmachen, macht doch jeder, ist nicht schlimm. Doch, da war es schlimm.

    Es ist sogar doppelt geschmacklos, weil du dir die Rechtfertigung nimmst, faschistische Zwangsorganisationen als Vergleich mit solchen Organisationen heranzuziehen, die ähnliche Zwangsstrukturen nicht aufbauen. Weder ADAC, noch GEMA, noch VG Wort verlangen eine Zwangsmitgliedschaft. Bei VG Wort muss man übrigens noch nicht einmal Mitglied werden, sondern lediglich - freiwillig - einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Genau genommen muss man noch nicht einmal einen Wahrnehmungsvertrag haben, sondern nur bei der VG Wort registriert sein, um in den Genuss von Ausschüttungen zu kommen. Wenn du schon keine Ahnung hast, dann diskutiere doch deine schrägen Behauptungen besser am Tresen.


    Was habe ich denn so Schräges oder Falsches behauptet? Ich wüßte jetzt nicht, eine faktische Aussage zu irgendetwas außer den möglichen und unterlassenen Vertriebswegen aufgestellt zu haben. Ich habe allerdings auf geschmacklose Weise meine Meinung kundgetan, was ich von dieser Art des Geldabgreifens und der Art und Weise, wie sie begründet wird, halte. Nämlich nichts. Ich verachte diese Idee so abgrundtief, daß ich sie in den verbalen Schmutz ziehe. Und dabei habe ich dem Leser glatt ein gewisses Maß an intellektuellen Fähigkeiten wie Abstraktionsvermögen und Erkennen zynischer Übertreibungen zugetraut. War vielleicht eine dumme Idee.


    Ok, Dir paßt meine Meinung nicht. (Das ist völlig in Ordnung in einem Land, wo man noch in den ADAC darf statt in das NSKK muß.) Du hast eine gegensätzliche Meinung, vermutlich weil Du Dir mehr Jahresumsatz durch eine solche Regelung erhoffst. Oh, jetzt habe ich einfach eine Motivation und Umstände in Deine Aussagen hineininterpretiert, die Du nie kundgetan hast, so, wie Du Behauptungen, Rundumschläge und Beschwerdegründe in meine hineinphantasierst. Ob wir da zusammen jemals ein Bier an einem Tresen trinken könnten? Schwierig, schwierig.

    Die Smartphoneabgabe, um die gerade diskutiert wird, wird ja nicht von den Personengruppen B bis D verlagen - was du auch bisher ignorierst und ausblendest - sondern von Unternehmen mit gefüllten Kassen. Das diese Unternehmen das an die Personengruppen A bis D weiterleiten (jawohl, auch an A!) nimmst du zum Anlass, dich bei Pesonengruppe A zu beschweren.


    Tja, Dienstleister und Zwischenhändler blende ich in der Tat aus, wenn es um die Entlohnung des Produzenten durch die Konsumenten geht. Erstere werden für das bezahlt, was sie tun, und nicht dafür, was "A" tut. Zumal eine Zwangsabgabe von denen an A alle Produzenten außen vor läßt, die nicht zu A gehören, was ich nicht für richtig halte. Und daß solche Kosten an die Konsumenten weitergegeben werden, ist völlig richtig, das würde ich auch so machen, sonst könnte ich meine Arbeit auch gleich verschenken. Und ich beschwere mich bei A nicht, daß sie auf diesem Wege extra Kohle bekommen sollen, sondern darüber, daß sie von mir (und anderen) auf diesem Wege Kohle bekommen wollen, obwohl ich (oder die anderen) nie irgendetwas von denen konsumiert haben. DAS ist falsch. Und ja, da beschwere ich mich bei denen, die mir Geld für nichts abpressen wollen. Geld für etwas zu verlangen, das ich von ihnen bekommen habe, oder Geld von denen auch mit staatlicher Gewalt einzufordern, die sie beklaut haben, hat damit nichts zu tun.


    Zitat

    Dein Vergleich mit HJ und FDJ ist geschmacklos und der Sache nicht angemessen.


    Natürlich ist der geschmacklos. Ich halte es ja auch für absolut geschmacklos, jede Kleinigkeit über Steuern, Gebühren und Abgaben zu regeln, und noch geschmackloser ist es, eine Gesellschaftsordnung produzieren zu wollen, in dem jeder in einer ganz bestimmten Organisation sein muß, um in der Ordnung seinen Platz finden zu können. Denn das ist das Endergebnis dieser Praktiken.


    Und wenn wir schon bei den gierigen Großkapitalisten sind: Wer wird denn anteilsmäßig nachher den Profit durch die millionenschwere Abgabe bekommen? Wenn es so läuft wie bei der GEMA, brav sortiert nach U- und E-Musik und wie weit oben der Bänkelsänger in den Charts steht, dann landet der ordentliche Batzen bei den fünf Figuren, die skandinavische Krimis und Teenie-Schnulzen mit Glitzer-Vampiren oder Hogwash-Schülern verticken. Schließlich läßt sich eine saubere, angemessene, der Realität entsprechende und somit gerechte Verteilung über Pauschalbeträge praktisch nicht herstellen.


    Ach, und weil das letztens auch schon hier umging: Die modernen Lizenzmodelle und DRM-Techniken, die diese gierigen Großkapitalisten böserweise einsetzen, dienen übrigens (u.a.) genau dem Zweck, den diese Abgaben auf Umwegen angeblich erreichen wollen. Nämlich dem Autor, der den lizensierten Senf verzapft hat, eine Entlohnung zukommen zu lassen. Und zwar wesentlich besser, als irgendeiner Truppe von Leuten, die zu dem speziellen Handel gar nichts beigetragen haben (außer die Hand aufzuhalten), Geld zur internen Verteilung zu geben, wovon der eigentliche Autor dann gar nichts sieht.

    Aber wenn man schon aufhört nachzudenken, dann wenigstens so richtig.


    So so. Analysieren wir das ganze dann mal etwas genauer. Wir haben
    Personengruppe A, die etwas verkauft, das auf gewisse Weise konsumiert werden kann.
    Personengruppe B, die selbiges konsumiert und A dafür entlohnt.
    Personengruppe C, die selbiges konsumiert und A dafür nicht entlohnt.
    Personengruppe D, die selbiges nicht konsumiert und A dafür auch nicht entlohnt.


    Nun möchte Personengruppe A eine zusätzliche Entlohnung von B, C und D, weil ein verdienter Verdienst über C nicht zustande kommt und es technisch sehr einfach ist, C statt B zu sein. Das soll ein guter Grund sein, D zur Kasse zu bitten?


    Und obendrein haben wir noch:
    Personengruppe E, die dasselbe wie A verkauft aber nicht bei A Mitglied ist.
    Personengruppe F, die selbiges konsumiert und E dafür entlohnt.
    Personengruppe G, die selbiges konsumiert und E dafür nicht entlohnt.
    Personengruppe H, die selbiges nicht konsumiert und E dafür nicht entlohnt.


    Nun möchte Personengruppe A eine zusätzliche Entlohnung von F, G und H, weil die Vereinigungsmenge von B, C und D gleich der von F, G und H ist. Also einen unverdienten Verdienst, den eigentlich E verdient hätte. Das soll ein guter Grund sein, H zur Kasse zu bitten, um A für das Produkt von E zu entlohnen?
    Personengruppe A sollte übrigens auch Kontrolleure schicken, die schauen, ob jemand bei gewissen Aktionen zu C gehört, wo er aber B sein müßte, denn D bis H gibt es in einem ordentlichen Land schließlich nicht.


    Zu A vs. E: Nicht jeder Autor ist in der VG Wort, nicht jeder Musiker bei der GEMA. Aber natürlich müßte jeder ordentliche Autor in der VG Wort sein, jeder ordentliche Musiker bei der GEMA, jeder ordentliche Autofahrer im ADAC, jeder ordentliche deutsche Kulturkämpfer in einer evangelischen Kirche* und jeder ordentliche Jugendliche in der HJ oder FDJ.


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    * außer man lebt in einem Bundesland, dessen Bevölkerungsmehrheit katholisch ist, dann natürlich nach cuius regio eius religio in der RKK

    Nur das diese Ausdehnung des Beispiels überhaupt nichts mehr mit der Sache zu tun hat.


    Hm, dann sollte ich das anders formulieren. Warum soll jemand, der ein Telefon - sagen wir mal zum Telefonieren (blöde Idee eigentlich) und Emailen - besitzt, Geld an einen Autoren-und-Verleger-Verein oder organisierten Musikantenstadl abdrücken? Einfach nur so, weil er ja mal ein Buch darauf lesen könnte? Also wie jemandem für den Empfang von Funksignalen Gebühren auferlegen, weil er ein Gerät - sagen wir mal zum Quasseln in Foren - besitzt, das ganz andere Signale empfangen könnte, die der Gebühreneinnehmer einfach so ungefragt in die Netzwelt stopft?


    Also, wenn das alles richtig ist, wollen wir nicht einen Verwertungverein für Olisbos-Hersteller gründen und dann von jedem, der ein Rectum besitzt, Gebühren einfordern? Der könnte die Dinger ja einfach so benutzen, wenn er sie in die Finger bekommt, ohne sie bezahlt zu haben. Oder ein Stuhlbein. Ich wäre für €5,- pro Quartal, Hartz-IV-Empfänger können Anträge auf Erlaß stellen. Als Name schlage ich Rektale-Einfuhr-Zentrale (REZ) vor.

    Vergleichbar ist das mit einem Haus, das Wände, Türen und Fenster hat, die auch zu sind, aber nicht abgeschlossen. Wenn nun jemand kommt, einfach die Tür bei dir aufmacht, hineinspaziert und sich bedient, dann hast du den Vergleich, der angemessen ist.


    Um im Vergleich zu bleiben, kommt dann ein Privatunternehmen, das Gebühren von Grundstücksbesitzern eintreibt und die Gebühren dann an Ausstatter verteilt, die bei ihm unter Vertrag sind, weil die Ausstattung ja geklaut statt gekauft sein könnte. Und dabei ist es völllig egal, ob der Grundstückbesitzer seine häusliche Ausstattung von anderen Anbietern hat, die gar nichts von dem Geld sehen, oder überhaupt kein Haus mit irgendeiner Ausstattung darauf stehen hat. Hauptsache alle zahlen. Am besten nach 5-Jahresplan.

    Naja, die Anmerkungen zum Begriff "Volk" sind aber schon wichtig, weil der mit der erst grob im 17.-18. Jhd. aufkommen Idee vom Nationalstaat ein deutliche Bedeutungsverschiebung erfahren hat. Von Rasseideologien im 19. & 20. Jhd. mal ganz zu schweigen.


    „Volk“ ist eine Kombination aus der indogermanischen Wurzel für „voll“ und „viele“ sowie dem alt­slawischen plŭkŭ = „Kriegsschar“, daher auch das Wort „Pulk“ (s. Jacob und Wilhelm Grimm; Deutsches Wörterbuch; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen; http://woerterbuchnetz.de/DWB/ ) „Volk“ bedeutete bis in die Neuzeit nicht mehr als „viele Menschen“ oder „Kriegshaufen“.


    Vor ein paar Jahren war in Karlsruhe mal eine sehr gute Ausstellung zu den Vandalen. Hat die sonst noch jemand gesehen?


    Was übrigens auch witzig ist: Die ach so barbarischen Vandalen lebten ihren Vandalismus (auch eine moderne Wortschöpfung) erst aus, als sie schon vollständig christianisiert waren. Allerdings nicht-trinitarisch nach Arius, was dann den üblichen Zoff mit der röm. Staatsreligion gab, was sich dann im historischen Schriftgut erhalten hat.

    Das ist unerheblich, ob sich dann jemand etwas einfallen lässt, um solche "vernünftigen Regelungen" wieder auszutricksen. Sicherheitsvorkehrungen gegen Bankeinbruch verhindern bis heute ja nicht, dass es trotzdem immer versucht wird. Auf die Idee, das ganze umzudrehen und Bankeinbruch zu legalisieren kommt ja auch niemand. Andererseits fordert auch niemand, dass jemand, der in die Bank geht und Geld abheben will, für einen Bankräuber gehalten wird, nur weil er sich vielleicht ein wenig zu aggressiv ausdrückt.


    Ja sicher. Nur ist es (noch) nicht illegal, Änderungen an einer heruntergeladenen Datei vorzunehmen, die man nicht wieder veröffentlicht. Das Problem hier ist ja auch gar nicht die Sicherung des Urheberrechts, sondern die Details des beschrittenen Weges. Um im Vergleich zu bleiben, eine Bank mit offener Tür zu betreten käme einem Bankeinbruch gleich. Das geht Internet-Datenklau-rechtlich (noch) nicht, wer seine vernetzten Daten nicht schützt, ist selber schuld. In Frankreich wurde in 2. Instanz schon jemand verknackt, der öffentlich zugängliche aber vertrauliche Dokumente aus einem Amts-Extranet herunterlud, das nicht hierarchisch sauber gesichert war.
    Ein Photograph kann seine Bilder ja über einen Anbieter veröffentlichen, der diese "vernünftige Maßnahme" zur Urheberkennungdeutlichmachung nicht anbietet. Seine eigen-verwaltete Webseite zB. Durch geschickte Formulierungen bringt er Leute dann dazu, seine öffentlich zugänglichen Bilder zu verlinken. Ändern die verlinkenden Leute die Bilder nicht, ist es ein Rechtsverstoß. Ändern sie es, ist auch ein Rechtsverstoß. Kommt dann vermutlich darauf, vor welchem Gericht man sie dann jeweils verklagt, um beides durchzubekommen. Aber soweit ich weiß, ist das zum Glück mit dem fliegenden Gerichtsstand mittlerweile eingeschränkt oder abgeschafft. Aber eine Abmahnung geht ja immer.
    So etwas ist ja schon vorgekommen. Da gab es mal einen Fall von jemandem, der Rezepte zum freien Nachkochen aber nicht zur freien Weiterverbreitung veröffentlicht hat und das so geschickt formuliert hat, daß viele völlig legal darauf reingefallen sind und dann bezahlen mußten. Hier bahnt sich vielleicht ähnliches an, wenn das rechtskräftig wird.

    Na ja, das Problem bei dem Urteil ist ja, daß eine Nennung auf der Seite, die das Bild eingebunden hat, nicht reichen sollte. Eine Nennung in der URL des Bidles auch nicht. Weil man ja das Bild auch ohne das Drumherum betrachten könne. (Was technisch korrekt ist, und den Text der URL kann man natürlich auch geflissentlich ignorieren.) Als Ergebnis kommt dann heraus, daß man die Urhebernennung ins Bild selbst packen müßte (per Wasserzeichen oder Schriftzug), und zwar optisch, nicht in Dateiinformationen, die der Nicht-IT-Spezi ohnehin nie sehen würde oder auch nur auffinden könnte. D.h., man müßte das Werk ändern, bevor man es verlinkt, was eigentlich ja auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist. Ein automatisierter Grafik-Untertitel zu einem Bild, wie es in dem Beitrag vorgestellt wird, ist natürlich eine praktische Lösung für die juristischen Probleme. Das Browser-Add-In, das die häßlichen Zusatzinformationen vor der Bildanzeige automatisch wieder entfernt, kommt dann 3 Tage später.

    Ja echt? Du findest die 70er häßlich? Ich hab meinen Papi besonders mit Riesenkragen und entsprechend großen Kotletten sowas von geliebt. :)
    Die Achtziger waren viel, viel schlimmer!


    Zum Glück läßt sich über Geschmack nicht streiten, man kann ihn nur konstatieren. :blume
    Ok, eigentlich streitet man sich permanent darüber, aber hey...


    Ich kann das irgendwie gar nicht glauben. Ich habe mir den Trailer angeschaut, naja … Ist das so gut? Die 1970er-Jahre waren doch furchtbar. Diese Sofas, die Hosen, die Kleider der Frauen, und diese hochtoupierten Frisuren erst. Christian Bale mag ich auch nicht so richtig gerne, weil er das macht, was man „overacting“ nennt … Er übertreibt immer, finde ich.


    Och, Christian Bale sehe ich sehr gerne. Aber das häßlichste Jahrzehnt der letzten 500 Jahre hält mich ein wenig davon ab, den Film zu gucken. Die Vorschau war in der Tat ästhetisch abwehrend.


    Hast du denn ein Beispiel für derartig teuer aufgemachten Schund? [..] Es gibt zwischen Hü und Hott noch einiges zu berücksichtigen.


    Ja, aber das würde unter Garantie die literarischen oder religiösen Gefühle von manchem Mitleser beleidigen. Also sage ich lieber: Nein, das war nur eine maßlos polemische Übertreibung, um das Hott nach dem Hü zu illustrieren, damit man endlich mal sieht, daß es noch jede Menge dazwischen geben muß.

    Ich frage mich gerade, was kulturloser ist. Marcus Aurelius' Selbstbetrachtungen auf einem mittelhandlichen Bildschirm mit für €0,99 erkauftem Nutzungsrecht zu konsumieren oder trivialen Schund in hübschem Ledereinband mit 24k Goldverzierung für €529 im Regal stehen zu haben. Irgendwie hänge ich der nerdigen, naiven und blödsinnigen Ansicht an, daß es wichtiger sei, was man liest statt wie man es liest. Oder wie man es bezahlt hat. Na ja, suum cuique.

    Bücher als Erzählform. Selten las ich größeren Blödsinn.


    Tut mir leid, wenn die Formulierung "eine Geschichte, in der Form eines Buches erzählt" nicht von "Erzählform" als Begriff für die Erzählperspektive auseinandergehalten werden kann. Oder wo immer Du den Blödsinn ausgemacht hast. Daß Du noch nie eine Geschichte in einem Buch gelesen hast, die auch schon in anderer Form erzählt worden ist oder erzählt werden kann, glaube ich jetzt eher nicht, aber wer weiß.

    Das ist schlicht Unsinn. Bücher sind Bücher, viel mehr also als verpackter Inhalt. Man kann sie auch verpacken, in Geschenkpapier oder in Kartons oder was weiß ich - sie bleiben dennoch Bücher.


    Die Geschichten sind der Inhalt. Bücher sind nur eine Form, sie zu erzählen. Und ob man nun eine Geschichte in ein gebundenes Buch, ein Taschenbuch, einen Heftroman, ein eBook, mit Tinte oder Druckerschwärze oder Pixel aufschreibt, das ist doch mehr oder weniger nebensächlich. Auch wenn manche äußere Formen ("Verpackung") weit ansehnlicher sind als andere.
    Obwohl eBooks natürlich Möglichkeiten bieten, die man mit einem Papierbuch einfach nicht hat. Wie zielsicher zu Endnoten, Literaturverweisen, in ein Glossar u.ä. zu springen und wieder zurück. Oder Multimedia-Kram einbauen. Das unterscheidet sie schon ein wenig mehr als die Ausführung des Einbandes.

    Hallo, AnMa.
    Zum Urteil des LG Bielefeld: http://www.boersenblatt.net/604386/


    Also doch. Als Nichtjurist lese ich darin, daß die Vertragsklausel, ein eBook nicht zu verkaufen und den Weiterverkauf vertraglich zu verbieten, gesetzeskonform sei, weshalb eine Klage abgewiesen wurde. Wo steht da, daß der Verkauf verboten sei? Ich bastel ein eBook und verkaufe es Dir für 5€ (oder andersherum). Nach welcher Rechtslage ist das verboten? Sehe ich nicht in diesem Urteil, aber das kann ja an mir liegen.


    Zitat

    "Das ginge mit der richtigen Technik automatisch" - so, so. Bist Du eigentlich schon im "3. Jahrtausend" angekommen? Kennst Du irgendeine Software(technik), die sich nicht aushebeln lässt? Ich nicht.


    Was hat das damit zu tun? Ein bekannter Anbieter eines ebenso bekannten Formats stellt die Technik zum Verleih mit DRM bereit. Damit geht es. Aushebeln kann man alles, auch Gesetze.


    Ja, der Zeitgeist. Schon schlimm, wenn man den nicht zu greifen kriegt. Und was man da alles versäumt. Betrug, Verleumdungskampagnen, Pornos, Gewalt, Diebstahl, Lügen und diese Dinge. Alles wunderbare neue Entwicklungen, die man unbedingt mitmachen muss.


    Viele Menschen sind glücklicherweise auch nie im Tausendjährigen angekommen. Obwohl ihnen nicht wenige zu erklären versucht hatten, dass das "die Zukunft" wäre. Sorry für die Nazivergleiche, die nicht direkt gemeint sind, aber dieses "Zug der Zeit"-Argument ist so selten dämlich, dass mir keine bessere Antwort darauf einfällt.


    Ach je. Es gab mal, ich glaube in England, eine Verordnung, daß vor einem fahrenden Automobil jemand Fahne schwenkend herlaufen mußte. Wer immer diese Regel gemacht hatte, hat nicht verstanden, wozu ein Automobil da ist und wo die Technik gerade hinfährt. Ähnliches erleben wir mit dem "Neuland" Internet und damit verbundenen Technologien. Fortschritt geht wie alles in der Welt mal in gute, mal in schlechte Richtungen, das kann einem gefallen oder auch nicht. Es gibt auch Leute, die ihre Blagen nicht impfen, Bluttransfusionen verbieten oder Mythen als vorgeblich wissenschaftliche Alternativen lehren möchten, weil irgendein altes Buch das so aufschreibt. Und zum Fettgedruckten, oh ja, ganz NEUE Entwicklungen. Das alles hat es vor 10, 100 oder 1000 Jahren bestimmt noch nicht gegeben.

    Nein, eBooks dürfen nicht verkauft werden. Das LG Bielefeld hat dazu im Jahr 2013 ein Grundsatzurteil gefällt, dem bislang nicht widersprochen wurde, und in dem auch der qualitative Unterschied zu Software (wozu es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gab) hervorgehoben wird. eBook-Käufer erwerben ein einfaches Nutzungsrecht, das nicht weiterveräußert werden kann. Das gilt übrigens auch für das vermeintliche Verschenken.


    Nun, daß unsere Gerichte auch noch nicht im 3. Jahrtausend angekommen sind und manche Richter von moderner Technik absolut keinen Plan haben, zeigte das LG Köln ja jetzt mit Urheberrecht bei Bildern im Internet. Hast Du das Urteil zufällig zur Hand?
    Ich habe mir das Urteil, in dem in dem Artikel die Rede ist, mal als eBook (darf man zu pdfs eBook sagen?) heruntergeladen. Mal lesen und hoffen, daß man den Juristensprech versteht. Aber auf den ersten Blick sieht es wie eine Abweisung eine Klage aus, nach der der Verkauf der Nutzungsrechte illegal sein solle, daher gewisse Einschränkungen im Kaufvertrag nichtig, was das Gericht abgelehnt hat. Das heißt nicht, daß es generell verboten wäre, aber das müßte dann ja auch ein anderes als das von Dir erwähnte Urteil sein.


    Zitat

    Tatsächlich findet ja beides nie statt; der Präfix "ver" ist einfach falsch (wie auch der Begriff "tauschen"). Kaum jemand gibt eine Datei weiter und entfernt anschließend sorgfältig alle noch vorhandenen Versionen.


    Das geht bzw. ginge mit der richtigen Technik automatisch.