Beiträge von Alexander R.

    Seit Februar gibt es im öffentlichen Forum drei neue Bereiche.


    Der erste heißt "Kritik erwünscht" und ist eine Ergänzung zu den Besprechungstexten (BT). "Ein öffentlicher Bereich für Textschnipsel. Hier kann man auch ohne Anmeldung (und damit ohne den vollen Schutz der internen Bereiche) Feedback einholen. Perfekt für alle, die eine schnelle, unkomplizierte Rückmeldung zu ihrem Stil suchen."


    Die beiden anderen haben mit diesem Thema nichts zu tun. Ich erwähne sie nur im Zusammenhang.


    - "Testleser- & Schreibbuddy-Börse

    Du suchst einen Schreib- oder Lesepartner für dein Projekt? Poste hier deine Suchanfrage!"


    - "Fokus Selfpublishing

    Für technische Fragen rund ums Selfpublishing, Marketing-Tipps und eine Orientierung im Plattform-Dschungel (keine Eigenwerbung!)."


    Bislang sind die drei Bereiche noch leer. Vielleicht sind sie zu wenig bekannt?

    Bleibt: "Wir finden das scheiße, weil es um (irgendwie) linke Buchhandlungen geht, die einfach immer voll lieb sind, und weil dieser pissige Konservativenminister, der sowieso ein Idiot ist, hier seinen Narzissmus auslebt."


    Wenigstens bin ich genauso "unverdächtig", links zu sein wie Jürgen Kaube, der Herausgeber der FAZ. Ich bin LIberaler, und diese Staatsgläubigkeit stößt mir auf. Ich zitiere Kaube erneut, wie auf der letzten Seite:


    "Es wird uns niemand ein linkes Weltbild vorwerfen, aber gerade weil wir weder unter einem Links-Sein noch einem Weltbild leiden, fällt es uns schwer, Bedrohungen der Verfassung vom Buchhandel ausgehen zu sehen."


    Nein, es sind nicht irgendwelche "linken Spinner", die bigott denken, und dies Vorgehen kritisieren. Das Vorgehen widerspricht dem liberalen Rechtsstaat.


    Man kann rechthaberisch alles hinwegfegen wollen. Dann ist der Börsenverein des Buchhandels auch nur eine Ansammlung von bigotten Linken, und Prof. Möllers von der Humboldt-Uni Berlin ist irgendso ein Juristenheini, der sich immer findet, weil er seine zwei Minuten Ruhm braucht.


    Allein: Diese Einstellung kann ich nicht ernst nehmen.

    Ich will jetzt nicht mit Heinrich Mann kommen - allerdings erscheint mir eine Einstellung staatsgläubig, die darauf beruht, der Verfassungsschutz habe das alles schon richtig gemacht und bewertet.


    Das Haber-Verfahren stellt in diesem Fall auch eher das Problem dar als die Lösung. Im einschlägigen Wiki-Artikel steht:


    "Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Wolfram Weimer verweigerte im März 2026 drei Buchhandlungen die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises, für den jährlich insgesamt eine Million Euro aus dem Bundeskulturhaushalt zur Verfügung stehen. Er berief sich dabei auf das Haber-Verfahren.[8] Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers kam in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen zu verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriffen bei den benachteiligten Buchhandlungen führten, die Klagen angekündigt haben.[9] Unterstützt werden die Buchhandlungen dabei vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels.[10]"

    Als Autor sucht man ja immer nach einem passenden Abschluss. ;-) Ich finde, ein solcher könnte der Kommentar des FAZ-Herausgebers Jürgen Kaube vom Wochenende sein. Ich probiere mal, ihn als Geschenk zu verlinken. Sollte ich scheitern - dies ist mein Lieblingszitat daraus:


    "Es wird uns niemand ein linkes Weltbild vorwerfen, aber gerade weil wir weder unter einem Links-Sein noch einem Weltbild leiden, fällt es uns schwer, Bedrohungen der Verfassung vom Buchhandel ausgehen zu sehen."


    Im Wesentlichen kritisiert Kaube die vage Begründung mit nicht näher bekannten "Erkenntnissen", weil es sich um "linke Buchläden" handelt, ohne Belege. Er nennt die "standardisierte Absage" eine Lüge. Das Ministerium untergrabe die Unabhängigkeit der Fachjury.


    Ich probiere jetzt mal den Geschenke-Link: https://www.faz.net/aktuell/fe…b3fbbc7c59d6aaa9ce988bb54

    Der Staat muss nicht alles, was durch Kunstfreiheit gedeckt, ist mit Preisen bedenken oder fördern. Er hat zu gewährleisten, dass die Freiheit der Kunst zu jeder Zeit und an jedem Ort im Land nicht eingeschränkt wird.


    Hallo Dietmar,


    mittlerweile empfinde ich Deine Repliken als ein klein wenig mühsam. Oben hast Du behauptet, ich würden den "VS" und das Bauamt in einen Topf werfen. Auf den Fehler habe ich Dich hingewiesen. Dann hast Du unterstellt, die Anwältin behaupte, dass Heine "Deutschland verrecke" geschrieben habe. Dazu habe ich Dir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verlinkt. Darauf behauptest Du, Du habest das Urteil gelesen: Entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des Urteils schreibst Du dann, es stelle die textlichen Qualitäten einer Punkband mit Heinrich Heine auf eine Stufe. Das Gericht schreibt genau das Gegenteil.


    Beim letzten Zitat beziehst Du Dich nun darauf, dass ich schreibe: Das Graffito kann von der Kunstfreiheit gedeckt sein. Das steht im Zusammenhang mit der Frage nach Extremismus. Herrschaftszeiten! Dass es einen Unterschied zwischen Wahrung eines Grundrechts und Kulturförderung gibt, schreibe ich oben selbst. Es tut mir leid, aber ich habe den Eindruck, dass Du des Öfteren etwas schreibst, um etwas zu schreiben.

    Es geht tatsächlich um Extremismus, und der ist immer scheiße, ganz egal, ob er von links, rechts, oben, unten, vorne oder hinten kommt.


    Es geht hier auch nicht um eine politische Entscheidung, die ein Kulturstaatsminister gefällt hat. Sein Haus hat eine Anfrage beim Verfassungsschutz initiiert, beim selben Verfassungsschutz, der nicht nur von Linken, sondern von allen Demokraten dafür gefeiert wurde, dass er die Pissnelkenfaschos als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat,


    Falls die drei Buchhandlungen linksextrem sind, dann widerspreche ich nicht. Ich weiß halt nur nicht, ob das so ist. Der Verfassungsschutz hat in der Tat die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft, und das Verwaltungsgericht Köln hat diese Einstufung im Eilverfahren kassiert.


    Alles, was ich weiß und kenne, sind die Äußerungen zu Graffiti wie "Deutschland verrecke!". Das allein beweist keinen Extremismus.


    Ich wiederhole mich: Das Problem ist ja gerade, dass keine Sau einschätzen kann, ob Herrn Weimers Entscheidung vertretbar ist oder nicht. Wie erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der "Verrecke"-Spruch unter anderem von der Kunstfreiheit gedeckt sein kann.


    Was genau ist denn bitte das Problem dabei, die Gründe für die Entscheidung offenzulegen? Wie ich schon einmal im internen Bereich schrieb: Basteln die in Bremen Bomben im Keller? Hat Göttingen Verbindungen nach Nordkorea, und kann die Offenlegung der Gründe im Berliner Fall das Staatswohl gefährden?


    Hallo Kristin,


    Deinen Beitrag finde ich insgesamt prima. Ich habe nur die Frage ein wenig anders verstanden. Als ich sie aus meiner Warte oben beantwortete, ging ich nicht davon aus, wie der Buchhandel reagieren würde, sondern die "Öffentlichkeit".


    Da gibt es allerdings Parallelen. Viele sehen das (mit dem Bauch) so, als ob zwei Fußball-Teams gegeneinander spielen. Und etliche denken dann: Wir stehen für kulturelle Vielfalt und die anderen für Deutschtümelei und Ausgrenzung.


    Die anderen denken umgekehrt ähnlich: Wir stehen für gesunden Menschenverstand und die anderen für woken Stuss.


    Bei Dir und Vertretern der Buchbranche kommt dann der Kopf ins Spiel ("wer differenziert und staatsrechtlich denkt"): Das andere Team hat dieselben Rechte wie wir.


    Um mich nicht nur wie oben auf mich selbst herauszureden: Ich glaube nicht, dass die Gesellschaft, die Öffentlichkeit beim Ausschluss einer rechtsradikalen Buchhandlung mit derselben Empörung reagiert hätte. Vielmehr vermute ich, dass die meisten so etwas gedacht hätten wie: "Ist vielleicht nicht lege artis, aber geschieht denen recht."


    Zu dieser Spekulation treiben mich unter anderem Demonstrationen mit dem beknackten Slogan "Wir sind mehr!", statt "Wir haben die besseren Argumente".

    Hier wären welche (StGB), auch mit den Einschränkungen, die im Einzelfall eine Rolle spielen mögen.

    Der Link nennt die Normen aus dem Strafrecht, die ich auch genannt habe, plus Bedrohung, Nötigung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.


    Wenn "Hass und Hetze" schon Bestandteil verschiedener Strafrechts-Vorschriften sind, welche Bedeutung hat dann "Hass & Hetze" als eigenständiger Begriff. Warum kann es nicht zum Beispiel bei Beleidigung oder Volksverhetzung bleiben?


    Entschuldige meine Begriffsstutzigkeit, HD. Ich denke, mit einem Beispiel werde ich besser verstehen, was Du abstrakt beschrieben hast.

    Hass und Hetze haben andere Ziele, als nur die Meinung zu äußern. Verniedlichen und Verharmlosen hilft nicht weiter.


    Ich entführe den Thread gerade weiter auf Abwege, ich weiß. Aber das interessiert mich, und ich verstehe es nicht, möchte das aber und bin für Aufklärung dankbar.


    Was ist die eigenständige Bedeutung des Begriffspaars "Hass und Hetze"? Wie ist es definiert? Es muss ja eine Bedeutung haben, die sich von justiziablen Begriffen wie "Beleidigung", "üble Nachrede", "Verleumdung", "Volksverhetzung" und so weiter unterscheidet.


    Eine Beleidigung ist Ausdruck von Missachtung und gleichzeitig eine Meinung. Gleichzeitig ist die Strafbarkeit wegen Beleidigung eine Schranke der Meinungsfreiheit. Doch selbst eine so grausame Phantasie wie "Man kitzle alle BVB- und FC-Bayern-Fans tot!" ist eine Meinungsäußerung. Ob sie erlaubt ist, ist eine andere Frage.


    Ich habe hier vor rund fünfzehn Jahren mal die Auffassung vertreten, dass der Begriff "Nazi-Aufmarsch" nur verschleiern soll, dass es sich bei diesen unappetitlichen Zusammenkünften auch um Demonstrationen oder Versammlungen handelt. "Nazi-Aufmarsch" soll so tun, als fielen solche Demonstrationen nicht unter die Versammlungsfreiheit. Wenn ich lese: "Hass und Hetze" sind keine Meinung, dann habe ich eine ähnliche Vermutung. Vielleicht möchte man damit ja verschleiern, dass auch solche unliebsamen Äußerungen Meinungen sind, die prinzipiell geschützt sind.


    Aber kann sein, dass ich da falsch liege. Vielleicht hat das Begriffspaar ja eine andere Bedeutung, als ich ihm zumesse.

    Die (nachgereichte) Begründung für die Nichtzuerkennung des Preises lautete: Es gibt geheimdienstliche Erkenntnisse, die vermuten lassen, dass die potentiellen Preisempfänger Verbindungen in die linksextreme Szene pflegen oder diese sogar aktiv unterstützen.


    Im Ergebnis liegen wir beiden nicht auseinander bei diesem Thema. Ich möchte allerdings nicht nonchalant mit rechtsstaatlichen Grundsätzen umgehen. Betrachtet man den Ausschluss der drei Buchläden von der Liste der Auszuzeichnenden, dann war das ein Verwaltungsakt einer Bundesbehörde, die sich an den Regeln für Verwaltungsakte messen lassen muss. Steht in den §§ 35ff. Verwaltungverfahrensgesetz.


    Ein Verwaltungsakt muss begründet werden, und zwar grundsätzlich bei seinem Erlass. Sonst ist er zwar nicht nichtig, aber fehlerhaft. Der Mangel kann nachträglich geheilt werden. Dazu reichen aber selbstverständlich NICHT irgendwelche Interviews. Ansonsten gilt auch bei der Begründung der Grundsatz der Bestimmtheit. Die nachgeschobene Begründung "verfassungschutzrelevante Erkenntnisse" ist nicht bestimmt. Das erinnert mich vielmehr an den Witz, in dem der Mossad-Agent zur Frage von Archäologen antwortet, wie er das Alter eines Urmenschen so genau bestimmen konnte: "Pst! Substanzen."


    Solche Erfordernisse wie im Verwaltungverfahrensgesetz haben wir Menschen mal entwickelt, um uns vor dem Staat zu schützen. Darüber einfach hinwegzugehen und zu meinen: "Pfff - der Staatsminister hat der Presse halt noch im Nachhinein irgendetwas zur Begründung erzählt, was man bei Bodennebel als Erklärung gelten lassen kann" - nein, das ist mir zu nonchalant, wie erwähnt.

    Das ist aber kein beantragter Verwaltungsakt, der hier stattgefunden hat, sondern eine subjektiv durch eine Jury herbeigeführte Preisverleihungsentscheidung, bei der es um eine eher willkürliche Verteilung von staatlichen Geldern ging

    Jaha. Du beziehst Dich auf meinen Vergleich mit der Baugenehmigung, vermute ich. Dazu schrieb ich ja, dass beim rechtsstaatlichen Verwaltungverfahren dieselben Grundprinzipien gelten: In Bezug darauf, dass das Verfahren transparent und nachvollziehbar sein muss.


    Natürlich gibt es auch Unterschiede. Es gibt zum Beispiel belastende und begünstigende Verwaltungsakte, und es gibt Fälle, in denen die Verwaltung erst auf Antrag tätig wird und solche, in denen sie das von selbst tut. Stimmt alles. Ändert aber nichts an den Grundprinzipien des Rechtsstaats.


    Wir erleben gerade an diesem Fall, dass das staatliche Handeln nicht ordentlich zu überprüfen ist, weil Transparenz und Begründung fehlen.


    Anders gesagt: Auch wenn der Staat eine Preis gewährt, dann soll er das nicht willkürlich tun und aus der LaMeng die einen ausschließen und und andere auszeichnen.


    Ich bin auch der Auffassung, dass der Staat keine Buchhandlungen auszuzeichnen braucht, die gegebenenfalls staatsfeindlich sind. Mir ist es dabei wurscht, ob Buchhandlungen links- oder rechtsradikal sind - da gilt für mich im Ergebnis dassselbe.


    Was in diesem Fall aber geradezu kafkaesk ist: Was genau soll der Maßstab sein, der Vorwurf. Wogegen verteidige ich mich? Worauf beruht das "Urteil"?

    Hallo Dietmar,


    eine Rechtsanwältin braucht im Rechtsstaat gottlob nicht (sehr) vorsichtig zu sein. Sie begebe sich auf extrem dünnes Eis? Was soll das bedeuten? Erzürnt sie damit den bösen König, der sie dafür bestraft? Eine Interpretation ist auch niemals eine Schutzbehauptung, denn eine Behauptung bezieht sich auf Tatsachen, eine Interpretation ist ein Werturteil, eine Meinung.


    Zur Sache: "Die Zeit" und Freu Voigt geben das Bundesverfassungsgericht korrekt wieder - "Voigt verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem umstrittenen Zitat. Demnach beruht der künstlerische Anspruch des Liedes auf seinem literarischen Vorbild, dem Gedicht «Die Schlesischen Weber» von Heinrich Heine aus dem Jahr 1844."


    Das BVerfG formuliert: "Der künstlerische Anspruch des Liedes und die daraus resultierenden Anforderungen an eine diesem Anspruch gerecht werdende Interpretation werden durch ein - ungleich bedeutenderes - literarisches Vorbild verdeutlicht, das sowohl formal als auch im Ansatz und in der Metaphorik weitgehende Ähnlichkeit aufweist. In einem 1844 erschienenen Gedicht formuliert Heinrich Heine eine kaum weniger radikale und bittere Kritik an den Zeitumständen, und auch er sieht sein Vaterland dem Untergang geweiht" https://www.bundesverfassungsg…k20001103_1bvr058100.html


    Es ging dem Bundesverfassungsgericht darum, ein Grundrecht zu wahren, das der Punkband "Slime" gegen eine strafrechtliche Verurteilung für "Deutschland muss sterben" usw, auch für "Deutschland verrecke, damit wir leben können".


    Beim Deutschen Buchhandlungspreis geht es darum, ob der Staat eine Buchhandlung prämiert. Insofern stellt sich die Frage in Bezug auf das Zitat anders, aber nicht hinsichtlich der Stellungnahme der Rechtsanwältin.

    Oben habe ich geschrieben, dass die Begründung einer Maßnahme der staatlichen Verwaltung auch dazu dient, dass man die Maßnahme gegebenenfalls (gerichtlich) überprüfen kann. Gehört zum normalen Procedere des liberalen Rechtsstaats, weil Sachverhalte oft anders erscheinen, wenn die Gegenseite sich äußert.


    Die Buchhandlung in Bremen hat das nun im Hinblick auf die Sprüche an ihrer Fassade getan. Sie bezieht sich auf "Deutschland verrecke (bitte!)" und andere Zitate aus der (Pop-)Kultur. Die Anwältin des Hauses vertritt die Ansicht: "Wer Zitate berühmter Philosophen wie Marshall McLuhan und Karl Kraus nicht erkennt und deshalb auch die anderen Zitate nicht in einen künstlerischen Kontext einordnen kann, ist in dem Amt eine Fehlbesetzung." https://www.zeit.de/news/2026-…er-buchhandlung-in-kritik

    Also den VS und das Bauamt in einen Topf zu werfen, ist schon kühn. Soweit ich zum Haber-Verfahren recherchiert habe, antwortet der VS nur mir Ja oder Nein und bei Ja kommt keine Liste der relevanten Erkenntnisse mit zur fragenden Behörde, was beim VS irgendwie nachvollziehbar, weil er, im Gegensatz zum Bauamt, ein Geheimdient ist.


    Du hast richtig recherchiert, dass der "VS" (ich vermute, Du meinst den Verfassungsschutz) in der Sache nicht entscheidet. Das tut vielmehr der "Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien", eine oberste Bundesbehörde, die dem Bundeskanzleramt angegliedert ist. Von einem Geheimdienst wäre es in der Tat ein wenig viel verlangt, wenn man komplette Transparenz fordert. Beim Kultur-Staatsminister ist das anders.


    Ich hätte kein Problem damit, wenn Herr Weimer sagte: Meine Behörde will keinen Preis vergeben an Buchhandlungen, die Losungen wie "Deutschland verrecke!" folgen. Das wäre eine Begründung, die sich nachvollziehen und gegebenenfalls überprüfen lässt.


    Stattdessen hat er gestern, im Nachhinein gesagt: „Wenn sich eine Institution weithin sichtbar hinter die Losung ,Deutschland verrecke‘ stellt, stellen sich zur Preiswürdigkeit Fragen. “ Das rechtsstaatliche Verwaltungsverfahren erfordert jedoch keine Fragen, sondern Antworten. Und diese müssen ebenso nachvollziehbar begründet sein wie ein Ablehnungsbescheid des Bauamts. Das mag Dir kühn vorkommen, aber insoweit bestehen bei den Verfahren dieselben Voraussetzungen.

    Zu den Grundsätzen des liberalen Rechtsstaats gehört, dass das staatliche Verwaltungshandeln transparent und nachvollziehbar begründet wird. Von der Behörde selbst, natürlich.Wenn ich einen Antrag auf eine Baugenehmigung stelle, dann reicht es nicht, wenn das Bauamt mir antwortet mit "Nö." Vielleicht dann noch: "Wir haben das recherchiert. Bauplanungsrechtlich passt das nicht."


    "Zudem steht Weimers Kommunikation in der Kritik. "Zu all diesen Fragen nimmt er nach wie vor keine Stellung und das ist wirklich ärgerlich", so Guggolz im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk. Nach wie vor ist unklar, was diesen Buchhandlungen genau vorgeworfen wird. "Meines Wissens wurde nur abgefragt, ob verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen und als diese Frage mit Ja beantwortet wurde, geschah auf Initiative des Kulturstaatsministers der Ausschluss dieser drei Buchhandlungen. Das ist keine Entscheidungsgrundlage, wenn keiner weiß, worin der Vorwurf besteht." https://www.br.de/nachrichten/…an-weimer-waechst,VDYE2Et