uahhh!! Hab noch mal genau gelesen:
"Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts exclusive Verlagsrecht ( Vervielfältigungs- und Herrausgaberecht des Beitrages) für alle Ausgaben und Auflagen der Anthologie ohne Stückzahlbegrenzung, und zwar für alle Sprachen..."
von Nebenrechten ist auch die Rede. So wie Du, Tom, angesprochen hast, zum Zwecke von Abdrucken in Zeitungen, oder zur Verarbeitung zum Hörspiel etc.
Verstehe ich also richtig, dass ich von meinem Urheberrecht lediglich das Verlagsrecht abtrete?
uahhh!! Dieses Vertragsdeutsch!!!
Jedenfalls vielen Dank, für Glückwunsch und schnelle Antwort!!!
Mr. Jefferson hat einen etwas gewöhnungsbedürftigen Humor.
Aber ich danke ihm für den Glückwunsch.