Ich würde sagen, daß sich die Auflage stets auf das gedruckte Buch bezieht. Bei Ebooks gibt es keine Auflage, weil sie nicht physisch existieren.
Ich würde es als Neuausgabe bezeichnen. Allerdings dürfte es auch ziemlich egal sein, wie man es bezeichnet. Das sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Bezeichnungen. Die Auflagenbezeichnung ist nur bei gedruckten Verlagausgaben wichtig, weil dort u.U. eine Auflagenzahl vertraglich vorgesehen wurde, und natürlich auch, weil der Autor nachkontrollieren können muß, wie viele Bücher tatsächlich gedruckt wurden, damit ihn der Verleger nicht um sein Honorar bescheißen kann, bzw. der Autor auch weitergehende Rechte hat.