Ich habe eine Frage, deutsches Recht betreffend, vielleicht kennt sich jemand von euch damit
aus:
Wenn ein Bauunternehmer den Auftrag bekommt die Einfahrt
eines Grundstücks neu zu machen - und
das falsche Grundstück renoviert, weil er oder seine Leute sich in der Adresse
vertan haben, muss der Besitzer des Grundstücks das bezahlen, obwohl er den
Auftrag nicht erteilt hat?
Wenn der Besitzer nicht bezahlt - kann der
Bauunternehmer sein (neues) Material wieder rausreißen?
Wenn sich der Auftraggeber vertut und die falsche Adresse
nennt, muss der zahlen, denke ich.
Kann er wiederum von dem Besitzer des Grundstückes das Geld
einfordern?