Gerade habe ich von der Frankfurter Verlagsgruppe eine Einladung zur Frankfurter Buchmesse aus dem Postfach gezogen. Eine Rundschreiben, das wohl ungeprüft an alle geschickt wird, die sich auf irgend eine Weise als Schreib- und Veröffentlichungswillig gezeigt haben. Interessant daran, dass diesmal eine (zwar nicht vollständige) aber sehr weitgehende Übersicht der verbundenen Verlage aufgelistet wird:
- Cornelia Goethe Literaturverlag
- August von Goethe Akademieverlag
- Weimarer Schiller-Presse
- Brentano-Gesellschaft Frankfurt/M. mbH
- Frankfurter Bibliothek
- Cornelia Goethe Akademie
- Frankfurter Literaturverlag GmbH
- Frankfurter Taschenbuchverlag GmbH
- Fouqué Literaturverlag
- Schweizer Bücherschiff
- Dr. Hänsel-Hohenhausen - Der Wissenschaftsverlag
- Deutsche Bibliothek der Wissenschaften (German Library of Science)
- Deutsche Hochschulschriften DHS (German University Studies)
Es ist schon beachtenswert, wie mit "großen Namen" ein seriöser Eindruck zu erwecken versucht wird. Goethe, Schiller, Fouqué, Weimar. Das klingt doch nach was. Und dann "Brentano Gesellschaft". Das hört sich doch wie eine seriöser Literaturgesellschaft an - oder? Viele werden das verschämte "mbH" dahinter gar nicht wahrnehmen. Es handelt sich aber letztendlich um eine "GmbH", eine Rechtsform die auf ein Wirtschaftsunternehmen hinweist.
Und dann gibts jetzt auch viele Portale im Internet, etwa http://www.haus-der-literatur.de. Das ist schon interessant, dass auf der einen Seite gegen den "Autorenhaus Verlag" geklagt wird, weil der angeblich im Namen etwas suggeriert, was er gar nicht ist, auf der anderen Seite mit ähnlicher Bezeichnung im Internet nach Autoren gefi... ähm gesucht wird. Wie sagt doch der Berliner so schön? Nachtigal, ick hör dir trapsen!
Ja und dann die Ausschreibungen. Gleich drei werden angepriesen:
- Neue Literatur
- Ich habe es erlebt
- Weihnachtsanthologie
Selbstverständlich wird abgedruckt ohne Druckkostenzuschuss (Originalzitat: "Publikationskosten oder ein Druckkostenzuschuß werden nicht berechnet"). Schön - oder? Der Autor muss lediglich je belegter Buchseite zwei Buchexemplare zum Buchhandelspreis von je EUR 24,00 abkaufen. Da die Beiträge aus mindestens 4 Buchseiten bestehen sollen (lt. Ausschreibung) würde das schon mal einen Verkaufserlös je Autor von 192 Euro (8 Exemplare) erbringen. Bei einem Buch von 200 Seiten würde das einen Absatz von 400 Exemplaren á 24 Euro = 9600 Euro ausmachen. Und für Fotos sind lediglich Rasterkosten von 75 Euro (s/w) zu entrichten. Es gibt sogar Autorenhonorar! Und zwar ab dem 1001 verkauften Exemplar 10 %. Die an Autoren (zwangs)abgegebenen Exemplare spielen bei dieser Berechnung allerdings keine Rolle.
Nein - von Druckkostenzuschuss kann man da wirklich nicht mehr sprechen
anonyme Grüße
HD