Hallo Alexandra,
ich glaube, es ist egal, in dieser angelegenheit gibt es nur falsch machen.
Vermutlich hast du recht
ungeduld? hm. wie viele jahrzehnte, lieber achim, hältst du denn für angemessen?
Es steht mir gar nicht zu, da irgendwelche Festlegungen zu machen. Ich glaube lediglich, dass man einer eigentlich guten Sache mit Hast oder zuviel Druck auch schaden kann. Und um der zu erwartenden Nachfrage zuvorzukommen: Es steht mir auch nicht zu, zu bestimmen, wieviel Eile oder Druck (un)angemessen ist. Aber ich darf eine eigene Meinung dazu haben. Auch als Mann.
und zu guter letzt, juristinnen und beamte können kein deutsch und verweigern sich schlichtweg, es zu lernen.
Altbekanntes Vorurteil. Ich könnte hier das dein erstes Zitat aus dieser Antwort wiederholen: man kann es nur falsch machen. Die gleichen Leute (Politiker/Juristen), die von uns eine verständliche Amtssprache fordern, hängen uns zum Trocknen auf die Leine, wenn wir kein - und jetzt halt dich fest - rechtskonformes und rechtssicheres Deutsch verwenden. Diese ganzen so verschwurbelt klingenen Begriffe und Formulierungen sind Fachtermini. Wenn ich mich (inhaltlich-rechtlich) missverständlich ausdrücke, um dem Bürger verständlich zu schreiben, dann bin ich - und zwar persönlich - für die Rechtsfolgen verantwortlich. Denn wie ein Bescheidtext zu verstehen ist, darüber hat nicht der Beamte, der den Text geschrieben hat, die Deutungshoheit, sondern letztlich das Verwaltungsgericht. Ich betreue auch den Internetauftritt meines Amtes und was habe ich erst kürzlich zur Kenntnis nehmen müssen? Was ich da veröffentliche, das ist für mich und mein Amt rechtsverbindlich. Also bitte ich um Nachsicht, wenn ich im Beruf mit meinen Formulierungen vorsichtig bin 
bürgerinnen haben ein recht auf allgemeinverständlich formulierte schreiben vom amt.
Ja, das ist eine schöne Theorie (siehe oben)