Beiträge von Daseinslurch

    ein Lektor, der sich möglichst auch juristisch auskennt

    Was heißt erledigt, es liegt angefangen hier und will beendet werden. Aber bei den Mauern, die sich aufstellen...sieht es schwierig aus.


    Ich habe bereits einen Lektor gefragt, der sich laut Homepage juristisch etwas auskennt und er meinte, dass er das nicht macht. Er schrieb: "Ich bin leider kein Jurist, verfüge nur über Erfahrungswissen, das sich aus dem Lesen von Urteilen ergibt. Insofern rate ich dazu, sich an einen Juristen zu wenden, bevor Sie in Schwierigkeiten geraten bzw. sich von mir falsch beraten fühlen, was Ihnen schaden könnte. Das liegt mir fern."


    Ich muss auch ehrlich sagen, ich finde keinen solchen Lektor, der sich juristisch auskennt. Was meinst du sollte man da genau googlen?

    Ich suchte "Lektor, juristisch erfahren/juristische Erfahrung" und habe nichts und niemanden finden können.


    Eine Anwältin, wie du oben vermutet hast, habe ich nicht. Ich rief nur bei der Deutschen Anwaltshotline an.


    Thx

    Wessen Wahrheit – deine, oder die der anderen? ;)

    Dass diese Person andere mit einem Messer bedroht und angefallen hat, ist eine Tatsache. Willst du sagen, es stimmt nicht, was ich und 20 andere gesehen haben?



    § 192a Verhetzende Beleidigung

    "Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Das hat auf den ersten Blick mit meinem Fall nichts zu tun, ich äußere lediglich, dass jemand mit dem Messer auf Menschen losging. Die können alle im Zweifelsfall befragt werden, ob das stimmt. Oder könnte etwa jemand behaupten, ich würde jemanden verleumden? Was machen "Missbrauchsopfer" eigentlich? Dürfen die keine Bio schreiben...?

    Ich habe soeben mit einer Anwältin am Telefon gesprochen (Deutsche Anwaltshotline) und sie hat mir Folgendes im kurzen Gespräch gesagt:


    zu 1.) Hotels, Bars könne ich so erwähnen. Wenn es sich aber um ein Meditationszentrum oder Yogazentrum handelt, müsse ich aufpassen, dass sich keiner auf die Füße getreten fühlt, da sei es besser, ich lasse den Namen weg.


    zu 2.) Es gelte künstlerische Freiheit und Meinungsfreiheit. Ich könne das tatsächliche Geschehen erzählen und Pseudonyme verwenden, kann nur niemanden dabei diskreditieren.


    zu 3.) Öffentliche Personen könne ich mit echtem Namen benennen.


    zu 4.) wenn das Geschriebene der Wahrheit entspricht, sei es ok, die story zu erzählen. Journalisten und Tageszeitungen würden auch nichts anderes machen. Sie erwähnte berechtigtes Interesse und die Wahrheit zum Ausdruck bringen und sagte, ich soll mir §193 STGB anschauen. Da steht: "Tadelnde Urteile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, desgleichen Äußerungen oder Tathandlungen nach § 192a, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen vorgenommen werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urteile von seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht." Damit kann ich wenig anfangen. Jemand von euch vielleicht?


    Hat jemand dazu andere Ansichten, Erfahrungen oder kann es verifizieren?


    Danke :-)

    Ein "Hallo" in die Runde!


    Ich arbeite an einer biografischen Arbeit und habe ein paar Fragen zu den Persönlichkeitsrechten.


    Was mich interessiert sind die Erwähnungen von Orten und privaten sowie öffentlichen Personen in einer "Autobiografie" (bzw. eine Episode von 7 Jahren). Wie ist das rechtlich geregelt?


    1) Ich berichte in einer biografischen Arbeit von einer Reise in andere Länder der Welt. Darf ich den Namen von realen Hotels, Hostels, Bars, Meditationszentren, Yogazentren etc. erwähnen? Ich mache weder direkt Werbung, noch bewerte ich diese Plätze, noch bekomme ich Geld für das Erwähnen.


    2) Ich begegnete viele Menschen. Darf ich erzählen, was ich mit einigen von ihnen erlebte und ihnen dabei ein Pseudonym geben? (Natürlich nenne ich sie unter einem Pseudonym, bleibe neutral und erwähne keine negativen Details)


    3) Ich traf viele Personen, die der Öffentlichkeit bekannt sind, da sie Bücher geschrieben haben oder Kurse leiten. Darf ich diese namentlich erwähnen? (Ich bewerte diese nicht, sondern erwähne ihr Werk und ihren Einfluss auf mich).


    4) Es gab einen Mann, der mir unter Drogenkonsum drohte, mich umzubringen und Gewalt anwendete...mehreren gegenüber sogar. Darf ich erzählen, was er getan hat?


    Die meisten erwähnten Menschen (95%) wohnen im Ausland, sprechen kein Deutsch und werden dieses Buch nie in die Hände bekommen.


    Danke für jegliche Hilfe.