Noch einmal: Wer einen eingetragenen Künstlernamen hat, den man sowieso nur eingetragen bekommt, wenn man bereits unter diesem Namen nachweisbar erfolgreich war (also es in nennenswerten Verlagen publizierte Bücher gibt, auf denen dieser Name steht), kann unter diesem Künstlernamen Verträge machen und vieles andere mehr, nämlich fast alle Arten von zivilen Rechtsgeschäften. Ein Verlag muss dann nicht den Realnamen kennen. Genauso wenig müssen Hotels, bei denen man eincheckt und von denen man Rechnungen bekommt usw, den echten Namen kennen. Nicht einmal die eigene Literaturagentur muss den wissen.
Ein Verlag wird wohl kaum den Ausweis verlangen. Und wenn doch, würde ich von ihm einen Handelsregister-Auszug sehen wollen. :p.
Rein rechtlich gesehen spielt es keine Rolle, unter welchem Namen man einen Vertrag abschließt, da es nur der übereinstimmenden Willenserklärung der Parteien bedarf. Wenn man den Vertrag einhält und den anderen nicht schädigt, liegt kein Gesetzesverstoß vor.
Das Beispiel mit dem eingetragenen Künstlernamen ist insofern schlecht, als daß im Ausweis/Reisepaß immer auch der echte Name steht. In einem Hotel wird man nicht ohne Ausweis aufgenommen (allein schon wegen der Meldebestimmungen). Also kann man seinen Namen auch nicht geheim halten. Es sei denn man kann den Concierge vermittels eines Bestechungsgeldes dazu bringen, auf einen Ausweis zu verzichten.
Wenn man als Autor komplett anonym bleiben will, gibt es im Wesentlichen zwei Knackpunkte: 1. Man braucht eine Anschrift, unter der man Post bekommen kann. 2. Man muß irgendwie das Honorar in Empfang nehmen. Für beides kann man natürlich einen Strohmann/Agenten vorschicken. Man könnte sich auch einen Scheck schicken lassen oder das Geld in Bitcoins überweisen... aber das dürfte dem Verlag schwer zu vermitteln sein.