Facebook: Wo sollte das Impressum eingebaut werden?
18.12.2013 von Sebastian Einbock
Auch OLG Düsseldorf hält Impressum unter “Info” auf
Facebook-Seiten für unzureichend.
Das Oberlandesgericht hat in seinem vor kurzem
veröffentlichten Urteil, die Entscheidung des LG Aschaffenburg (Urteil vom 19.
August 2011, Az. 2 HK O 54/11), wonach das Vorhalten eines Impressums unter dem
Reiter Info bei Facebook nicht ausreichend sei, bestätigt.
Das Gericht stellt damit im Ergebnis fest, dass das
Vorhalten eines Impressums unter “Info” auf einer Facebook-Seite nicht die
gesetzlichen Anforderungen des § 5 TMG erfüllt. Demnach muss ein Impressum
unmittelbar erreichbar und leicht erkennbar sein.
Empfehlung: Insbesondere für einer Facebook-Fanpage sollte
nach diesem Urteil aus meiner Sicht ein gut sichtbarer Link zu einem Impressumstext einer externen Webseite im Info-
Bereich aufgenommen werden. Für private Profil, die teilweise auch gewerbsmäßig
genutzt werden, gestaltet sich die Handhabung dagegen schwieriger. Die Umsetzung ist von Facebook nicht
vorgesehen. Daher ist zu empfehlen ein
entsprechender Link im Kontaktbereich der privaten Facebookseite zu erstellen.