Bei VG Wort anmelden (oder lieber nicht)?

  • Da mein Krimi im Herbst diesen Jahres veröffentlicht wird, hat mir ein Freund empfohlen, dass ich mich bei der VG Wort anmelden sollte.

    Von einem Bekannten, der eine Doktorarbeit veröffentlicht hat, weiß ich aber, dass manche Verlage die Zusammenarbeit mit der VG Wort wohl nicht gerne sehen. Sein Verlag, bei dem die Doktorarbeit erschien, hat sogar explizit darum gebeten, sich bitte nicht bei der VG Wort anzumelden. Das hat mich irritiert, ich hätte gedacht, die Verlage profitieren auch davon.

    Evtl. ist es auch im wissenschaftlichen Verlagsbereich was anderes?


    Nun bin ich jedenfalls unentschlossen, daher würde ich mich über eure Erfahrungswerte freuen.

  • Die VG Wort schüttet u.a. die Bibliothekstantiemen aus, also das Geld, das die Bibliotheken dafür zahlen, Bücher in die Ausleihe zu nehmen. Das ist - wie die GEMA bei Musikern - eine Leistung, auf die man gesetzlichen Anspruch hat. Das Geld wird auch sowieso ausgeschüttet, ganz egal, ob Du als Anspruchsberechtigte registriert bist oder nicht. Außerdem werden die Umlagen aus den Gebühren, die mit dem Verkauf von Vervielfältigungsgeräten eingenommen werden, umgelegt. Dein Verlag hat keinen Nachteil dadurch, ob Du als Wahrnehmungsberechtigte registriert ist oder nicht. Er erfährt es eigentlich überhaupt nicht. Und die Verlage sind selbst auch Anspruchsberechtigte.


    Also, ja, unbedingt. Bei Wissenschaft mag das ein bisschen anders sein, aber Midlistbelletristiker und -innen sollten jeden Pipperling nehmen, der ihnen zusteht. Wozu die VG Wort-Tantiemen gehören. An reichenweitenstarken Blogs kann man auf diese Weise übrigens auch ein bisschen was hinzuverdienen. BTW, das sind steuerpflichtige Einnahmen.

  • Man schließt mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag ab.


    Auch eine v eröffentlichte Doktorarbeit kann man noch nachmelden, ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube noch drei Jahre rückwirkend.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Man schließt mit der VG Wort einen Wahrnehmungsvertrag ab.

    Genau. Es gibt zwei unterschiedliche Arten, auf die man mit der VG Wort in Verbindung sein kann. Das eine ist die Wahrnehmungsberechtigung, die über einen Wahrnehmungsvertrag geregelt wird. Das ist kostenlos und unproblematisch, dafür muss man sich nur anmelden. Und belletristische Werke muss man dann in aller Regel auch nicht selbst melden (man kann das aber zur Sicherheit zusätzlich tun), weil die Verlage dazu verpflichtet sind, das zu tun. Die andere Möglichkeit, die auch zusätzlich existiert, ist die Mitgliedschaft in der VG Wort. Dann kann man in den Gremien mitarbeiten, die Mitgliederversammlungen mitgestalten und auch Mandate übernehmen. Man entscheidet über die Finanzierungs- und Ausschüttungspläne mit, oder über Sonderprojekte wie die Stipendien, über die wir hier ja auch in einem gesonderten Thread plaudern. Das ist allerdings überwiegend eine ziemlich staubige, weil nahezu ausschließlich mit Finanzen befasste Angelegenheit. Ich bin VG Wort-Mitglied, HD ist es meines Wissens auch. Um Mitglied zu werden, müssen die Ausschüttungen einen bestimmten Betrag überschreiten, und man muss mindestens drei Jahre lang als ausschüttungsberechtigt gemeldet gewesen sein.

  • Ja, es muss schon eine Weile ein Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen sein und Ausschüttungen stattgefunden haben, bevor man Mitglied werden kann. Die Schwelle wurde aber vor ein paar Jahren deutlich gesenkt, so dass inzwischen mehr Autorinnen und Autoren zum Mitgliederkreis gehören.


    Anders als bei Belletristik müssen wissenschaftliche Werke (darunter zählt VG Wort alles von der Doktorarbeit über Sachbücher bis hin zu Ratgebern) gemeldet werden.

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