Ein "Hallo" in die Runde!
Ich arbeite an einer biografischen Arbeit und habe ein paar Fragen zu den Persönlichkeitsrechten.
Was mich interessiert sind die Erwähnungen von Orten und privaten sowie öffentlichen Personen in einer "Autobiografie" (bzw. eine Episode von 7 Jahren). Wie ist das rechtlich geregelt?
1) Ich berichte in einer biografischen Arbeit von einer Reise in andere Länder der Welt. Darf ich den Namen von realen Hotels, Hostels, Bars, Meditationszentren, Yogazentren etc. erwähnen? Ich mache weder direkt Werbung, noch bewerte ich diese Plätze, noch bekomme ich Geld für das Erwähnen.
2) Ich begegnete viele Menschen. Darf ich erzählen, was ich mit einigen von ihnen erlebte und ihnen dabei ein Pseudonym geben? (Natürlich nenne ich sie unter einem Pseudonym, bleibe neutral und erwähne keine negativen Details)
3) Ich traf viele Personen, die der Öffentlichkeit bekannt sind, da sie Bücher geschrieben haben oder Kurse leiten. Darf ich diese namentlich erwähnen? (Ich bewerte diese nicht, sondern erwähne ihr Werk und ihren Einfluss auf mich).
4) Es gab einen Mann, der mir unter Drogenkonsum drohte, mich umzubringen und Gewalt anwendete...mehreren gegenüber sogar. Darf ich erzählen, was er getan hat?
Die meisten erwähnten Menschen (95%) wohnen im Ausland, sprechen kein Deutsch und werden dieses Buch nie in die Hände bekommen.
Danke für jegliche Hilfe.