Verletzung von Persönlichkeitsrechten umgehen bei Autobiografie

  • Hallo liebe Leute,


    ich hoffe ich bin als Neuling thematisch im richtigen Subforum für meine Frage?


    Nach meiner Vorstellung im Vestibül habe ich auch gleich eine Frage an die Profis unter Euch. Ich google schon seit Wochen zu dem Thema und komme auf keine Lösung zur praktischen Umsetzung. Mein erstes Buchprojekt soll ja im Genre "Sachbuch" erscheinen - Meine Autobiografie. Nach monatelanger Vorbereitung bin ich jetzt an dem Punkt das ganze Projekt in die Tonne zu treten und ziemlich frustriert.


    Wie soll ich, ohne mir von dutzenden Personen eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen, eine wahrheitsgemäße Autobiografie (gedeckt von der Kunstfreiheit) über mein Leben schreiben, ohne Gefahr zu laufen die Persönlichkeitsrechte der zwangsläufig in meinem Buch vorkommenden Personen (ex Beziehungen, Arbeitskollegen, Verwandte etc.), trotz Nennung nur der Vornamen und wahrheitsgemäßer Wiedergabe von Inhalt, Ort und Zeit der Ereignisse, schreiben?


    ?!? ;(


    Gibt es eine rechtssichere Stilmethode dies hinzubekommen? Ich habe selbst viele Bücher gelesen in denen es um ziemlich heikle Themen geht (auch aus dem echten Leben), die unter dem echten Namen des Autors veröffentlicht wurden und trotzdem so geschrieben sind das man auch ohne Nennung von echten Namen oder auch nur Vornamen auf die Original-Personen schließen könnte. Ich meine, ich kann doch nicht das ganze Buch schreiben und es dann wenn es fertig ist an einen Fachanwalt für Presserecht senden, der mir dann die Hälfte rausstreicht und tausende von Euros (die ich nicht habe) berechnet, mit dem Ergebnis das ich es lieber nicht veröffentlichen sollte.


    Ich hoffe Ihr teilt Eure Gedanken zu diesem Thema mit mir und vielleicht ist ja auch ein Profi unter Euch der mit dem Thema praktische Erfahrung hat.


    Ich danke Euch!


    Liebe Grüße,

    Jochen

    [Der Archivar]

  • Hallo, Jochen.


    Wir diskutieren das hier sozusagen nebenbei ständig - alles, was wir schreiben, ist irgendwie autobiografisch. Gerade bei zeitgenössischer Belletristik glauben Personen aus dem Dunstkreis der Schöpfer hin und wieder, gemeint zu sein. Aber die Kunstfreiheit, die hier gilt, geht sehr weit.


    Aber Du willst ein Sachbuch schreiben, für das die Kunstfreiheit nicht oder nur eingeschränkt gilt, denn ein Sachbuch ist kein Kunstwerk. Das darfst Du natürlich trotzdem tun, und Du darfst auch Personen nennen und von ihnen erzählen, die Dir begegnet sind. Du solltest allerdings sicherstellen, dass Du nur die so genannte Wahrheit erzählst, und dass Du sie auch, und hier wird's heikel, im Zweifelsfall beweisen, wenigstens halbwegs glaubhaft belegen kannst. Sonst könnte Dir nämlich jemand unterstellen, Du würdest mit falschen Tatsachenbehauptungen hausieren, Verleumdung betreiben und vieles andere mehr. Dann käme es im Zweifelsfall vor Gericht zu einer Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten, möglichem Schaden (der aus Sicht der Betroffenen natürlich groß ist, aus Sicht der Gerichte aber regelmäßig sehr gering) und einem öffentlichen Interesse. Es ist ein Vabanquespiel, und Autoren fiktionaler Texte haben es da sehr viel einfacher. Was ich aber sagen will: Bei heiklen Passagen wäre es für Dich am besten, Du würdest sie den Betroffenen vorlegen und sie würden diese freigeben. Das ist allerdings oft illusorisch. Noch einfacher wäre es, wenn Du ein Prominenter wärst und alle Genannten ebenso. Da gelten die Persönlichkeitsrechte zwar gleichermaßen, aber das öffentliche Interesse ist größer, während der Schaden etwa beim Erzählen einer Peinlichkeit gering ausfiele. Das ist er bei normalen Menschen aber auch, obwohl sie das, wie erwähnt, regelmäßig anders sehen und sofort nach Unterlassung schreien. Und dann spielt auch noch eine Rolle, welche Reichweite das Werk hat. Eine Autobiografie im Kleinverlag, die regional ein bisschen zieht, hat andere Konsequenzen als #1spiegelbest.


    Aber ich habe keine Erfahrungen als Autor biografischer Sachtexte, nur als Autor vermeintlich autobiografischer Belletristik.

  • Mal angenommen, Du erzählst von Deinem ersten Sex mit einer Person namens A., die Du namentlich nennst, und Du erzählst davon, dass dieser Sex ganz okay war, davon abgesehen, dass A. im Schritt ganz fürchterlich gerochen hat, ungefähr wie Surströmming. Weshalb Du nach diesem Sex selbst auch so gerochen hast. Und dann stellst Du im Text Überlegungen dazu an, wo dieser Geruch, den Du wochenlang nicht losgeworden bist, wohl herkam.


    Wenn A. dann diesen Text in die Hände bekommt, könnte sich A. beleidigt fühlen, und auf Unterlassung klagen, weil Du aus Sicht von A., der oder die das selbst niemals so wahrgenommen hat und auch von keinem Sexualpartner darauf aufmerksam gemacht wurde, die unwahre und verleumderische Tatsachenbehauptung aufgestellt hast, A. würde im Bereich der primären Sexualorgane stinken. Da das Ereignis schon eine Weile her wäre und sowieso kein Gericht der Welt außerhalb Saudi-Arabiens bei einer solchen Behauptung einen Gutachter bestellen würde, wäre wahrscheinlich, dass hier ohne nähere Prüfung der Umstände dem Antrag auf Schadenersatz stattgegeben würde, außerdem jenem auf Unterlassung, was dann eine Schwärzung der fraglichen Passagen oder sogar eine Vernichtung der Auflage zur Folge hätte. Es kann aber auch ganz anders ausgehen und ein Gericht sieht den Schaden als minimal an. Vorausgesetzt, A. bekommt das in die Hände, und wagt diesen Schritt vor Gericht überhaupt. Dass A. der Veröffentlichung nach Vorablektüre der Passage zustimmte, ist jedenfalls unwahrscheinlich.

    Anders sähe das aus, wenn es auch noch B. und C. gäbe, die die Geschichte vom Schrittgeruch bestätigen könnten. Dann ist das Risiko kleiner.


    Erlaubt ist es jedenfalls, bis es Dir jemand verbietet.


    Oder Du verzichtest von Dir aus darauf, diese Begebenheit zu erzählen, weil sie sowieso belanglos ist und nichts weiter zur Folge hätte, als dass sich A. schämt, wenn sie oder er das liest, und ein wenig der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Es gibt aber auch noch Dutzende andere mögliche Seiten dieser Medaille.

  • Mal angenommen, ich käme auf die Idee, mein Leben für ein Sachbuch aufzubereiten, also nah an der Wirklichkeit, womöglich noch mit Fotos. Dann würde ich als erstes eine Liste aller Arschlöcher machen, die mir in meinem Leben begegnet sind und recherchieren, wer von denen noch lebt. Die verstorbenen Arschlöcher könnte ich dann schon mal abhaken. Zwar könnte dann noch die Familie klagen, aber die Beweislast, dass das nicht stimmt, was ich geschrieben habe, läge bei denen und wäre nicht leicht zu erbringen. Bei den anderen würde ich überlegen, wenn ich unbedingt für das Buch brauche - die anderen streichen. Mit den Lebenden Arschlöchern würde ich KEIN Gespräch führen, aber sehr sensibel sein mit dem, was ich im Buch anführe und lieber etwas weglassen, als mich dadurch in Schwierigkeiten zu bringen. Mal ganz ehrlich: Eine minutiöse Autobiografie mit zigtausend Seiten ist erstens schwer zu schreiben und zweitens noch viel schwerer zu verkaufen. ;)

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  • Oder A. hatte seinerzeit eine Erkrankung, die den Geruch verursacht hat, und das ist auch unstrittig - A. würde das sogar zugeben. Aber es ist trotzdem ehrenrührig, davon zu erzählen, oder dazu geeignet, A.s Reputation zu schaden. In diesem Bereich wird es besonders kniffelig. Du hättest keine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt und auch keine verleumderische, aber der Text beschädigt möglicherweise das Ansehen einer Person. Das ist eine Abwägungssituation, bei der u.a. die Frage eine Rolle spielt, wie groß das öffentliche Interesse ist, wovon also dieser Text überhaupt erzählt.


    All das lässt sich nicht mit zwei, drei Sätzen beantworten.

  • Hallo Tom,

    Hallo Horst-Dieter,


    herzlichen Dank für Eure Ausführungen. Ja das ist wirklich ein Dilemma. So wie ich es recherchiert habe, geht es nicht nur darum die Wahrheit zu schreiben und diese im Zweifelsfalle belegen zu können, sondern auch darum das generell beim Schreiben über andere Personen (Wahrheit hin- oder her) im Worst Case eine Einverständniserklärung des Betroffenen her muss, auch wenn dieser z. B. nur mit Vorname oder einem ganz anderen Namen (was ja wieder die Unwahrheit wäre) im Buch beschrieben wird. Es scheint also auszureichen wenn eine klare Zäsur zwischen der beschriebenen Person und der realen Person zu erkennen oder aufgrund meiner Person herzustellen ist.


    Ich habe natürlich nicht vor etwas unwahres zu schreiben. Auch möchte ich mit niemanden "abrechnen" o. ä. Gedöns. Das Buch hilft mir Dinge zu verarbeiten und mit Menschen zu teilen die ähnliches erlebt haben. Das ist alles. Eigentherapie wenn man so will.


    Vielleicht könnte folgendes ein Weg sein: Ich verlasse das Sachbuch-Genre einer klassischen Autobiografie und wähle stattdessen das Genre eines autobiografischen Romans mit dem thematischen Schwerpunkt auf Anti-Pop-Belletristik. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, Tom, dann wäre der künstlerische Spielraum hier größer als bei der klassischen Autobiografie. Wenn ich das Buch dann noch unter einem Pseudonym veröffentliche, dürfte das Risiko doch auf ein überschaubares Maß sinken.


    Was meint Ihr?


    Lieben Dank für Eure Rückmeldungen!


    Gruß

    Jochen

  • Hallo, Jochen.


    Bei einem Sachbuch stellte sich ohnehin die Frage, ob die Autobiografie bzw. die Kernthematik des eigene Erlebnisse schildernden Sachbuchs interessant genug ist, um jemanden zu überzeugen, das Buch zu kaufen und zu lesen. Bei einer fiktionalisierten teilautobiografischen Erzählung sind die Freiheiten ungleich größer, vor allem die dramaturgischen, und das ist letztlich, was wir alle tun. Wir vermengen Erlebtes und Gefühltes und ähnliches mit ausgedachten oder leicht verfremdeten Geschichten und machen daraus etwas Neues. Und wir können die Gelegenheit nutzen, es so aufzupeppen, dass einerseits der (mal weniger starke und mal stärker ausgeprägte) Eigentherapieaspekt in den Hintergrund gerät und andererseits Spannung aufgebaut werden kann, die für die Leser angeblich so wichtig ist.


    Also: Ja. Aber es klang in Deiner Einführung so, als wäre es Dir besonders wichtig, dicht an der Realität zu bleiben, oder sogar deckungsgleich mit ihr. Wenn das nicht so wichtig ist, ist dieser Weg der bessere - und auch der mit mehr Potential. Ob auch noch ein Pseudonym obendrauf gesetzt werden muss, wäre aber zu diskutieren.

  • Ich hatte als Lektorin eine Kundin, die ihre Krankheitsgeschichte aufgeschrieben hatte, um anderen auf ihrem Weg zu helfen. Fazit: Es ist ein irrer Eiertanz, alles so zu verfremden, dass am Ende niemand eine Grund zur Klage haben könnte. Ich halte es sogar für unmöglich, weil niemand vorwegnehmen kann, was einen anderen Menschen so verletzt, dass er dagegen klagt. Ich denke auch nicht, dass ein Pseudonym davor schützt - keines ist vollkommen geschlossen.


    Es gibt sehr, sehr, sehr viele autobiografische Vorhaben, aber kaum Interessenten, sofern es nicht um das Leben einer prominenten Person geht. Wenn du dich von deiner Autobiografie lösen und einen Teil deiner Erfahrungen in eine fiktive Geschichte einbauen kannst, halte ich das für den besseren Weg.

  • Hallo Ingrid,


    vielen lieben Dank für Deine Antwort. Da verlässt mich Zusehens der Mut, mein Werk wirklich zu veröffentlichen. Vielleicht ist es doch besser, die Geschichte nur für mich zu schreiben und mir lediglich 1 Exemplar für die persönliche Freude drucken zu lassen. Ein persönliches Unikat sozusagen.


    In der Geschichte wird es zu 90% um mich, meine Gefühle und meine Geschichte gehen. Wenn ich diese Geschichte ansprechend erzählen will, komme ich nicht drum herum auch andere Personen meines Lebens zu erwähnen. Selbst wenn ich ausschließlich wohlwollend und dankbar schreibe, würden diese Personen zwangsläufig erwähnt. Und so wie ich das recherchiert habe, reicht die Erwähnung dieser Personen bereits aus, Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht zu bekommen. Auch wenn ich ausschließlich positiv schreibe. Negatives Schreiben habe ich nicht vor, aber kritische Bemerkungen wird es sicherlich geben. Es wäre dann gar nicht mehr möglich, ohne Maulkorb meine Geschichte zu erzählen.


    Da verlässt mich wirklich der Mut überhaupt weiterzuarbeiten.


    Ich frage mich wie andere Autoren dies handhaben. Gehen diese einfach auf Risiko? Es gibt ja so einige Bücher, die mit sehr delikaten Themen wie Missbrauch usw. in den öffentlichen Markt gehen und sogar einschlägig mit dem Wahrheitsgehalt ihrer Geschichte werben.


    Ich bin gerade echt überfordert.


    Liebe Grüße,

    Jochen

  • Ich halte es sogar für unmöglich, weil niemand vorwegnehmen kann, was einen anderen Menschen so verletzt, dass er dagegen klagt.

    Allerdings sind solche Klagen in aller Regel - bislang - nicht sehr aussichtsreich. Aber es wird sich immer eine Anwaltsperson finden, die bereit ist, wenigstens eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung rauszutun, oder sogar eine Klage anzustrengen, und damit müsste man sich dann herumschlagen. Und wir erleben derzeit eine massive Veränderung aller Schwellenwerte. Mir sind zwar noch keine Prozesse bekannt, aber Vorgänge in Verlagen, die Rückzug und Makulierung zur Folge hatten, weil sich konkrete Personen aufgrund abstrakter Äußerungen angegriffen fühlten. Das betrifft sogar vollständig fiktionale Belletristik, ist aber eigentlich ein anderes Thema. Allerdings eines von zunehmender Wichtigkeit für alle Kulturschaffenden.


    Zum Beispiel von Dir, Ingrid: Wenn mir die Geschichte wichtig wäre, würde ich dieses Risiko eingehen. Also beispielsweise eine Krankheitsgeschichte so verfremden, dass die Personen nicht direkt erkennbar sind, dass aber durch den Bezug zu mir zumindest ermittelbar wäre, wer gemeint war. Wenn sich von denen dann tatsächlich jemand falsch dargestellt oder sogar angegriffen fühlte, obwohl ich nach bestem Wissen und Gewissen nur das erzählt hätte, was geschehen ist (geschehen sein könnte), würde ich den Prozess in Kauf nehmen. So es ihn denn gäbe. Denn der Aufwand ist auch für die vermeintlich Betroffenen groß, bei bescheidenen Aussichten, und der Weg kann peinlicher werden als es die Darstellungen waren. Man müsste mal erforschen, wie oft es sowas gibt.

  • Um das Frustpotential mal ein wenig zu senken:


    Damit überhaupt Ungemach drohen kann, muss für Außenstehende - und zwar relativ unzweifelhaft - erkennbar sein, wer gemeint ist, wenn etwas geschildert wird, das als verleumderisch oder sonstwie ehrenrührig interpretiert werden könnte. Um bei meinem Beispiel von oben zu bleiben: Wenn nichts, das ausschließlich der Verfasser und eben A. wissen können, auf die Identität von A. hindeutet, der oder die da unangenehm gerochen hat, und deshalb nur A. selbst gewiss ist oder meinen sein kann, dass er oder sie gemeint war, liegt kein Problem vor. Wenn nur aus den Krankenhausakten oder über Befragungen zu ermitteln wäre, welcher Arzt oder welche Ärztin genau gemeint war, als von diesem oder jenem Gespräch erzählt wurde, gibt es kein Problem. Es muss recht unzweifelhaft für Außenstehende erkennbar sein. Und auch wenn A. zur Presse geht und ruft: Hey, das war ich! Wir beide haben an diesem oder jenem Abend genau das gemacht, er muss mich gemeint haben! - selbst dann war diese Verbindung zum Zeitpunkt des Verfassens bzw. der Veröffentlichung nicht allgemein bekannt, und A. hat sich den etwaigen Schaden selbst zugefügt.


    Maxim Biller hat bei "Esra" seinerzeit absichtsvoll durchscheinen lassen, um wen es ging, und nur deshalb hatte der Vorgang die bekannten Konsequenzen.

  • Hallo Archivar, ich habe, was die rechtliche Seite angeht, nichts essentielles hinzuzufügen zu dem, was die Kollegen gesagt haben.


    Es gibt sehr, sehr, sehr viele autobiografische Vorhaben, aber kaum Interessenten, sofern es nicht um das Leben einer prominenten Person geht. Wenn du dich von deiner Autobiografie lösen und einen Teil deiner Erfahrungen in eine fiktive Geschichte einbauen kannst, halte ich das für den besseren Weg.

    Ich möchte mich hier gern Ingrids Rat/Meinung anschließen. Ich meine, wenn Du Deinen Text am Ende für ein paar Freunde schreibst, dann kommt es nicht darauf an. Aber wenn Du wirklich auch von anderen Leuten gelesen werden willst, dann braucht es etwas mehr als "ich will erzählen, wie es war".


    Oben hast Du ja schon erwähnt, dass Du darüber nachdenkst, vom Sachbuch zum autobiografischen Roman zu wechseln. Ich schließe mich den Stimmen an, die das empfehlen - nicht wegen der rechtlichen Fragen, sondern weil die Möglichkeit, etwas Spannendes zu schaffen, ungleich größer sind. Ich habe vor etwa drei Jahren ziemlich viele Autobiografien gelesen und immer habe ich ziemlich viel überspringen müssen, weil die Notwendigkeit beim Sachbuch zur Vollständigkeit schlicht immer wieder langweilig war. Alles das kann man in einer Romanbiografie weglassen, umarbeiten, aufhübschen, etc.


    Zum Thema Autobiografie hatten wir hier im Forum übrigens gerade eine interessante Diskussion, die Dir zwar in der rechtlichen Frage nicht weiterhilft, aber bei der Frage von: Sachbuch oder Fiktion vielleicht ganz hilfreich ist.

    Über die Transformation von Erfahrungen in Literatur

  • Lieben Dank an Euch alle, Dorrit, Tom und Ingrid.


    Ich werde mir den von Dorrit empfohlenen Beitrag einmal in Ruhe durchlesen und mir dann Gedanken machen ob mein Projekt so noch eine Zukunft hat.


    Liebe Grüße,

    Jochen

  • In meinem Beispiel ging es um Krankenhäuser, mehr oder weniger gute Reha-Einrichtungen und Ärzte, aber auch um den früheren Ehemann der Autorin und um intime Begegnungen der beiden, trotz Krebs. Sobald es wahrheitsgetreu sein soll, steigt auch das Risiko, jemandem auf den Schlips zu treten (muss nicht gleich eine Klage sein, Kündigung der Freundschaft reicht auch). Und es kann unangenehm zu lesen sein, weil unfreiwillig voyeuristisch. - Hohe Kunst und sehr hoher Aufwand, will ich damit sagen.


    Lieber Jochen, ich kann gut nachvollziehen, dass dir die Kommentare den Wind aus den Segeln nehmen. Aber besser, du diskutierst das jetzt kontrovers, als dass du dich später ärgerst, wenn es nicht funktioniert. Und bevor du dein Projekt weglegst, kannst du es dir auch immer konkretes Feedback dazu einholen, in jedem Stadium. Lektorinnen und Lektoren haben das in der Regel im Programm.

  • In Münster, bei mir nebenan, gab es vor Jahren folgenden Fall:

    Jürgen Kehrer, Autor der Wilsberg-Krimis, stellte in seinem neuesten Buch einen Hochschuldozenten ziemlich negativ dar. Der Name des Dozenten war fiktiv. Aber er lehrte in einem Orchideenfach, das an der Uni Münster von nur einem echten Dozenten besetzt war. Die Verwechslungsgefahr war hoch. Der Mann glaubte, er werde öffentlich verunglimpft und klagte gegen Kehrer. Die Klage wurde abgewiesen. Das Buch gibt es noch. Die Rufschädigung für den Kläger war letztlich höher als wenn er einfach stillgehalten hätte, denn die Geschichte ging durch die Lokalpresse.


    Das Beispiel zeigt, dass Du selbst dann mit rechtlichen Schritten wirst rechnen müssen, wenn Du Vorsichtsmaßnahmen ergreifst. Auch ein gewonnenes Verfahren ist erstmal ein Verfahren und kostet Nerven.


    Überdies gebe ich zu bedenken, dass es ja nicht nur darum geht, Schaden von Dir abzuwenden, sondern auch von anderen.