Selfpublishing während man auf die Antwort von einem Verlag wartet

  • Kann man, wenn man ein Buch z.B. im selfpublishing über neobooks oder Amazon (oder einem vergleichbaren Anbieter) veröffentlicht, später damit noch zu einem Verlag gehen, ohne dass man seine (statistisch gesehen schon geringen) Chancen vom Verlag angenommen zu werden nochmals weiter reduziert?

    Hintergrundinformation: Ich habe ein Buch geschrieben, eine Kreuzung aus Roman und Reisebericht, dass ich gerne alsbald veröffentlichen würde, weil
    1) es sich mit den aktuellen Gegebenheiten auseinandersetzt, sodass es ein Verfallsdatum und je früher es erscheint, desto besser (ich erwarte eine Halbwertszeit von einigen Jahren für mein Buch, bevor es vermutlich nicht mehr so interessant für die breite Leser- und Leserinnenschaft sein wird) und
    2) (ganz pragmatisch) zu Weihnachten die meisten Bücher verkauft werden.
    Wegen den langen Zeiten mit denen bei Verlagen mit einer Antwort zu rechnen ist, würde ich das Buch alsbald rausbringen und mich kurz nach Weihnachten einen Verlag wenden, sofern so etwas realistisch ist.

  • Veröffentlicht man ein Buch selbst, sinken die Chancen gegen Null, das Manuskript noch bei einem Verlag unterzubringen. Es gibt wenige Ausnahmen, aber nur dann, wenn das Buch einen sichtbaren Erfolg erzielt, sich nicht nur gut verkauft, sondern auch Aufmerksamkeit erregt. Jetzt ein Buch im Selfpublishing herauszugeben, damit es im Weihnachtsgeschäft noch eine Rolle spielt, ist sowieso aussichtslos. Dafür ist es zu spät. Die Bücher werden nicht zu Weihnachten verkauft sondern im Weihnachtsgeschäft und das läuft bereits.

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    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Danke für die rasche Antwort. Ich vermute, es gibt einen triftige Grund, warum Verlage derartige Manuskripte nur ungern akzeptieren?

    Im akademischen Milieu ist es gang und gäbe, dass ein fertiges Werk so bald wie möglich auf einem Pre-Print veröffentlicht wird und zugleich an die üblichen Journale eingereicht wird, wo es dann ca. ein Jahr braucht, bis der Prozess der Veröffentlichung beendet ist; so etwas müsste doch auch für Gesellschaftsliteratur funktionieren, oder nicht?


    Wie sieht es im Fall einer anderen Strategie aus, das Buch (unabhängig davon, dass das Weihnachtsgeschäft schon läuft) im self-publishing raus zu bringen, damit das Projekt endlich abgehakt ist - und es dann später, wenn ich wieder Zeit habe, umzuarbeiten und mehr Reiseberichtmaterial einzufügen und es dann einem Verlag zu unterbreiten; gilt dass dann als "neues" Buch? Ab wann ist ein Buch eigentlich ein "neues" Buch?


    Und wie sieht es aus, wenn man mittels einem Pseudonym im selfpublishing veröffentlich?
    Mir kommt es vor, als ob der Hauptgrund, dass ein Verlag einen Autor, der selber etwas veröffentlicht hat, ablehnen, der ist, dass neue Autorennamen "frisch" sind und sich leichter an das Publikum bringen können, als nicht mehr ganz "jungfräuliche" Autorennamen. Ein Pseudonym wurde dieses Problem lösen....

  • Sie lehnen in dem Fall ja nicht den Autor ab, sondern den Text. Und zwar, weil dann schon ein Teil der Kundschaft verloren wäre, wenn er endlich als Verlagsausgabe rauskommt. Ihn ein bisschen aufzuhübschen und unter Pseudonym nochmal anzubieten, wäre ... naja. Der Verlag sollte das auf jeden Fall wissen, sonst könnte ein Rechtsanwalt anklopfen.

  • sonst könnte ein Rechtsanwalt anklopfen.

    Versteh ich nicht. Warum sollte er? Ist doch mein Text, den ich grundsätzlich anbieten kann, wem ich und so oft ich will. Und sollte das Manuskript so umgearbeitet sein, dass daraus ein anderes Buch wurde, spricht nichts dagegen, es den Verlagen anzubieten.
    Allerdings sollte man ehrlich sein, falls die Frage kommt, ob es schon veröffentlich wurde.

  • Hallo Micha,


    zu deinem Vergleich mit dem akademischen Bereich: Dort geht es in der Regel nicht um Geld, sondern darum, das Wissen in einer - meist sehr überschaubaren - scientific community zu verbreiten. 500er-Auflagen (oft weniger) sind dabei der übliche Standard. Die Finanzierung läuft oft über Zuschüsse von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ähnlichem. Und in der Regel ist die einmalige dreistellige Zahlung der VG-Wort der einzige relevante Einkommensposten für den Autor.


    Kein Vergleich mit dem Buchmarkt für Unterhaltungsliteratur, in dem es immer um möglichst hohe Verkaufszahlen geht.

    „Immer versucht. Immer gescheitert. Einerlei. Wieder versuchen. Wieder scheitern. Besser scheitern.“

    Samuel Beckett (1906–1989)

  • Allerdings sollte man ehrlich sein, falls die Frage kommt, ob es schon veröffentlich wurde.

    Exakt das habe ich doch geschrieben! Wenn ich ein lediglich umgearbeitetes und unter Pseudonym bereits veröffentlichtes Buch einem Verlag anbiete, muss ich das dem Verlag mitteilen - selbst wenn der nicht expliziert danach fragt.

    Der Name ist durch eine Veröffentlichung im SP nicht automatisch verbrannt. Allerdings sollte die Veröffentlichung qualitativ nicht hinter einer Verlagsveröffentlichung zurückstehen, ansonsten kann man sich da durchaus ein Eigentor schießen.

  • Exakt das habe ich doch geschrieben. Wenn ich ein lediglich umgearbeitetes und unter Pseudonym bereits veröffentlichtes Buch einem Verlag anbiete, muss ich das dem Verlag mitteilen - selbst wenn der nicht danach fragt.

    Die Frage ist falsch gestellt. Ich weiß nicht, ob du es mitteilen musst.

    Wenn du es aber so umarbeitest, dass es ein neues Buch ist, war es zuvor ja auch noch nicht veröffentlicht.

  • Wenn du es aber so umarbeitest, dass es ein neues Buch ist, war es zuvor ja auch noch nicht veröffentlicht.

    Der Widerspruch vor dem zweiten Komma ist Dir aufgefallen, ja, Ben? ;)


    Man schließt Verlagsverträge zumeist exklusiv ab, bezogen auf die jeweiligen Verwertungsrechte. Ein Text, der vorher schon - wenn auch in etwas oder meinetwegen sogar deutlich anderer Form - publiziert wurde, ganz gleich wo, steht nicht mehr für die exklusive Verwertung z.B. als gedrucktes Buch zur Verfügung. Kerstin hat da schon recht mit dem Hinweis auf Anwälte. Das kann teuer werden, schadenersatzmäßig.


    Man kann natürlich das Motiv abermals aufgreifen, die Themengrundlage, und dann noch ein Buch schreiben (und nicht das alte "umarbeiten"), aber dann hätte man zwei äußerst ähnliche Romane geschrieben. Das stelle ich mir nicht sehr befriedigend vor, und außerdem hielte sich die Attraktivität für Verlage in Grenzen, wenn es schon ein sehr ähnliches, aber anderes Buch vom gleichen Autor gäbe.


    Der Weihnachtszug ist abgefahren, wie HD richtig festgestellt hat. Wenn das Thema wirklich eine so begrenzte Halbwertszeit hat, würde ich einen Zeitpunkt festlegen, bis zu dem man wartet, und ggf. bei den kontaktierten Verlagen dann noch nachfragen - und es im Absagefall per SP raustun. Und dann an das nächste gehen, mit mehr Vorlauf, entspannterer Zeitplanung. Aber dass ein bereits per SP oder im Klein- oder Selbstverlag veröffentlichtes Buch von einem Publikumsverlag ins Programm genommen wird, das passiert tatsächlich nur bei Titeln, die auf dem ersten Veröffentlichungsweg zu Bestsellern oder mindestens nennenswerten Achtungserfolgen geworden sind. Doch auch in diesem Fall bietet man den Autoren eher Verträge für neue Projekte an.

  • Na ja, Ben - wenn man etwas so sehr "umarbeitet", dass etwas Neues entstehen soll, hat man nichts Neues entstehen lassen, sonder eben etwas Bestehendes umgearbeitet. Klar, inwieweit sich das genau unterscheidet, hängt vom Einzelfall ab, aber schon der Terminus "umarbeiten" schließt eigentlich aus, dass etwas völlig Neues entsteht. ;) Oder wie stellst Du Dir das vor? Man nimmt einen Text, streicht, stellt um, ergänzt, benennt um, ändert Abfolgen usw. - daraus entsteht nichts (völlig) Neues. Oder man greift die Motive auf und schreibt neu. Das wäre aber kein Umarbeiten.

  • Tom Ich seh das nicht als Widerspruch. Es kommt immer drauf, was man als Umarbeiten ansieht. Aber egal. Die Geschichte mit den Anwälten kann auch erst dann erfolgreich sein, wenn ich den Verlag getäuscht habe.

    Ich denke, es kommt darauf an, was der Verlag als Umarbeiten begreift. Abgesehen davon, warum sollte ich mit so einem vermeintlichen „Schachzug“ meine Schriftstellerkarriere beginnen wollen?

  • Ich sitze mit Kollegin M. aus B. gerade an einer Umarbeitung eines Romans, der bereits veröffentlicht wurde. Für einen anderen Verlag. Der weiß aber Bescheid. Dieser Roman (und ein zweiter, der bereits in der Produktion ist) ist aber nicht als Selfpublishing "verbrannt", sondern bei einem anderem Verlag erschienen, der vor einiger Zeit die E-Book-Sparte aufgegeben hatte. All das war bereits bei der Kontaktaufnahme mit dem neuen Verlag bekannt und Kollegin M. aus B. hatte mit diesem Verlag bereits Erfahrung mit der Veröffentlichung von Werken, die andere Verlage aus der Backlist gestrichen hatten. So etwas geht natürlich nur mit "zeitlosen" Werken und nicht mit solchen, die nur für kurze Zeit interessant sind. Wenn ich zu einem zeitaktuellen Thema einen Roman schreiben wollte, dann würde ich vor dem Schreiben mti einem Verlag einen Vertrag zu machen versuchen - einmal, weil es dann mit dem Veröffentlichen auch schneller geht (die ganze Sucherei im Nachhinein fällt ja weg) und dann auch, um selbst auf der sicheren Seite zu sein und nicht für die Katz zu schreiben. Veröffentlichen dauert seine Zeit, meistens aus guten Gründen. Auch Selbstpublishing macht man nicht mal eben an einem Wochenende, wenn man mit dem Ergebnis ernst genommen werden will. Es braucht Lektorat, Layout, Marketing, denn von alleine verkauft sich nichts.

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    Einmal editiert, zuletzt von Horst-Dieter ()

  • Na ja, Ben - wenn man etwas so sehr "umarbeitet", dass etwas Neues entstehen soll, hat man nichts Neues entstehen lassen, sonder eben etwas Bestehendes

    Ich will die Diskussion nicht vertiefen, die ja auch gar nicht das Anliegen des TE ist. Tom wenn man sich so manche Filme anschaut, beispielsweise "Auf der Flucht" mit Harrison Ford oder der zweite Teil "Auf der Jagd" mit Wesley Snipes ist letzterer für mich nix anderes als das umgeschriebene Drehbuch des ersten Films.

    Und viele Bücher, zum Beispiel einige von Grisham oder Robert Ludlum sind jeweils in eine andere Szenerie verpflanzt, aber letztlich irgendwo doch die gleichen, wenn nicht sogar dieselben.

  • Liebe Kerstin, lieber Ben Vart, lieber Peter S., lieber Tom, lieber Horst-Dieter (in Reihenfolge des Auftretens),

    vielen Dank, ihr habt mir wirklich weitergeholfen! Der Konsens scheint zu sein: Der Verlag muss Bescheid wissen, wenn das Buch vorher im SP erhält war, sonst droht der Anwalt, aber es ist unwahrscheinlich, dass es so ein Buch, selbst in einer Version 2.0, es überhaupt an den Verlag schafft.

    Es ergeben sich da ein paar Folgefrage:

    2) Natürlich, der Verlag muss über die self-publishing Veröffentlichung Bescheid wissen. Aber wann soll man es ihm sagen? Gleich am Anfang und man disqualifiziert sich. Am Ende und man kommt schlecht rüber, dass man das verschwiegen hat.

    1) Kerstin hatte geschrieben


    Zitat

    Der Name ist durch eine Veröffentlichung im SP nicht automatisch verbrannt. Allerdings sollte die Veröffentlichung qualitativ nicht hinter einer Verlagsveröffentlichung zurückstehen, ansonsten kann man sich da durchaus ein Eigentor schießen.


    Wie sieht es aus, wenn das Werk zwar gut geschrieben ist (laut Testlesern), aber sich dennoch schlecht verkauft? Schmälert das nicht _als Autor_ die Chance, später von einem Verlag genommen zu werden (auch mit einem komplett anderen Buch), da der eigenen Name dann schon einen "Fleck" hat, wenn man etwas im SP versucht hat und die Verkaufszahlen nicht hinauen? Wie genau soll man in diesem Fall den Verlag auf das SP-Experiment, das man gemacht hat, hinweisen?

    3) Es wurde mehrmals erwähnt, dass dann ein Anwalt kommen könnte. Aber wer wäre der Kläger? Der Verlag, der seinen Autor verklagen will? Die Firma die mir beim self-publishing geholfen hat (das Buch würde ich beim unterschreiben eines Vertrages mit dem Verlage natürlich sofort vom self-publishing zurückziehen)?

    4) Tom hatte mir den Tipp gegeben, ein Zeitintervall zu fixieren, wie lange ich auf Antworten warten sollte und wenn das nicht klappt, es im SP versuchen. Die nächste realistische Deadline, ich mir setzen könnte, wäre das Buch bis zu veröffentlichen Mai. Ich glaube, selbst wenn ich jetzt beginne Exposés zu verschicken, ist es ausgeschlossen, dass es so schnell bei einem Verlag klappt? Bis Mai habe ich vielleicht im besten Fall eine positive Rückmeldung vom Verlag, aber das Buch wird nie und nimmer bis dann in den Buchhandlungen sein?


  • Wie sieht es aus, wenn das Werk zwar gut geschrieben ist (laut Testlesern), aber sich dennoch schlecht verkauft? Schmälert das nicht _als Autor_ die Chance, später von einem Verlag genommen zu werden (auch mit einem komplett anderen Buch), da der eigenen Name dann schon einen "Fleck" hat, wenn man etwas im SP versucht hat und die Verkaufszahlen nicht hinauen? Wie genau soll man in diesem Fall den Verlag auf das SP-Experiment, das man gemacht hat, hinweisen?…

    Das auch gut geschriebene Bücher von Selfpublishern sich schlecht verkaufen ist eher die Regel, denn die Ausnahme. Es wird nämlich immer übersehen, dass Bücher sich nicht von alleine verkaufen.

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  • Also, ganz ins Unreine: Wenn ich ins SP ginge, würde ich es wahrscheinlich mit einem Pseudonym machen, falls ich vorhätte, auch in der Verlagswelt Fuß zu fassen. Wenn ich dann einen Text, den ich im SP herausgebracht habe, auch einem Verlag anbieten wollte, würde ich den Verlag auf alle Fälle darüber informieren, dass der Text schon veröffentlicht war. Nur die Veröffentlichung zurückziehen reicht nicht, denn es geht ja um die Verkäufe, die dem Verlag entgehen, weil der Text schon zugänglich war.


    Zeitpunkt des Informierens: Auf jeden Fall vor Vertragsabschluss, spätestens, wenn eine Veröffentlichung in Erwägung gezogen wird und der Verlag Zeit und Arbeit investieren möchte. Kläger wäre ansonsten der Verlag, dem durch die verschwiegene Veröffentlichung Käufe entgehen (aber ich bin keine Juristin). Ich weiß gar nicht, ob bei fertig angebotenen Manuskripten in den Verträgen nicht automatisch eine Klausel ist, dass der Text noch nirgendwo anders veröffentlicht wurde.


    Zu anderen im SP veröffentlichten Texten - Versuchen, wie du es nennst - müsste der Verlag m.E. nichts wissen, erst recht nicht, wenn das unter Pseudonym geschah. Bei einer Agentur wäre das aber vielleicht wieder anders. Und das mit dem "Fleck" auf dem Namen - keine Ahnung, ich glaube, wenn du einen Knaller hinlegst, wird kein Verlag dich aus der Tür schubsen, weil ein früherer SP-Titel floppte. Ich selber (Heftromane, Romances) "schone" meinen Namen aber. Ich schreibe am ersten "richtigen" Roman und überlege, sogar für den ein Pseudonym zu nutzen, falls ein Verlag ihn irgendwann haben will.


  • 2) Natürlich, der Verlag muss über die self-publishing Veröffentlichung Bescheid wissen. Aber wann soll man es ihm sagen? Gleich am Anfang und man disqualifiziert sich. Am Ende und man kommt schlecht rüber, dass man das verschwiegen hat.

    3) Es wurde mehrmals erwähnt, dass dann ein Anwalt kommen könnte. Aber wer wäre der Kläger? Der Verlag, der seinen Autor verklagen will? Die Firma die mir beim self-publishing geholfen hat (das Buch würde ich beim unterschreiben eines Vertrages mit dem Verlage natürlich sofort vom self-publishing zurückziehen)?

    4) [...] Die nächste realistische Deadline, ich mir setzen könnte, wäre das Buch bis zu veröffentlichen Mai. Ich glaube, selbst wenn ich jetzt beginne Exposés zu verschicken, ist es ausgeschlossen, dass es so schnell bei einem Verlag klappt?

    Hallo Micha, wenn es dir so wichtig ist, das Buch schnellstens auf den Markt zu bringen, dann ist der Weg über Agenturen oder Verlage vielleicht für das Manuskript nicht die richtige Wahl.

    Wenn du es nun selbst veröffentlichst, gute Ideen für Werbestrategien hast und das Buch dann auch noch die Leser überzeugen kann, dann kannst du natürlich Glück haben, dass du damit später auch bei einem Verlag punkten kannst (wenn auch nicht mehr unbedingt mit diesem Manuskript, sondern mit einem anderen, aber du kannst dann auf das gut bewertete/verkaufte erste Manuskript im besten Falle hinweisen). Andersrum gilt es ebenso: Das Buch kommt bei den Lesern nicht gut weg? Dann ist das keine Werbung für dich, wenn du dich bei Agenturen oder Verlagen bewirbst.


    Wenn ich als Verlag davon ausgehe, dass ich ein Manuskript erstmalig exklusiv veröffentliche (steht dann vermutlich auch so im Vertrag) und du verschweigst das, dann wäre das ein Vertragsbruch. Und ja, da kann man juristisch was machen und der Kläger wäre dann der Verlag (der davon ausgehen muss, dass der Umsatz/Gewinn leidet, weil das Buch ja bereits Leser hatte und somit weniger Interessenten). Mal ganz abgesehen davon, dass dann grundsätzlich kein Interesse mehr an einer Zusammenarbeit bestehen dürfte, da fehlt dann die Vertrauensbasis.


    Und zum zeitlichen Aspekt: Viele Autoren warten trotz bestehendem Verlagsvertrag über eineinhalb Jahre, bis ihr Manuskript dann endlich veröffentlicht wird. Es gibt Programmplätze und das ein Buch innerhalb von ein paar Monaten veröffentlicht wird, wenn du bis jetzt nicht mal einen Verlag gefunden hast, ist utopisch. Zumindest habe ich noch nie von einer solchen Blitzveröffentlichung gehört. ;)