Unter Pseudonym veröffentlichen?

  • Habe ich dann auch gemerkt und lieber die Namen der Personen verändert. Das ist zwar auch nicht ganz sicher, aber immerhin bleiben sie für die Suchmaschinen unsichtbar.

    Naja, auch das schützt nicht wirklich. Vor allem das Umfeld dürfen sie nicht wiedererkennen. Was aber anhand von Ereignissen, äußeren Umständen und anderen Faktoren oft recht einfach möglich ist. In der Belletristik mag die Anonymisierung von Personen noch funktionieren. Bei Biografien ist es deutlich schwieriger und bringt am häufigsten Probleme.

  • Bei Biografien prominenter Persönlichkeiten tritt das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über die prominente Person u.U. vor die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, die ggf. in einer Biografie erwähnt werden. Problematisch wird das nur, wenn es im Rahmen solcher Verarbeitungen (auch gefühlt) zu übler Nachrede, Verleumdungen und falschen (oder nicht beweisbaren) Tatsachenbehauptungen kommt, das kann dann Strafverfolgung und natürlich gravierende zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen, und auch mit der Einstampfung der gedruckten Auflage ist zu rechnen. Bei Biografien nichtprominenter Persönlichkeiten ist das noch problematischer, da es kein öffentliches Interesse gibt, das gegen Persönlichkeitsrechte abzuwägen wäre. Da genügt es mitunter nicht, Namen zu ändern, vor allem, wenn Personen im etwas ungünstigeren Licht erscheinen. Wer sich da erkennt und nachweisen kann, dass er auch von anderen erkannt wurde, obwohl er nicht namentlich oder mit dem echten Namen erwähnt wurde, kann auch hier Maßnahmen durchsetzen.


    @Greenhorn: Eine Bildmarke? Das ist ja sensationell! ;)

  • Naja, auch das schützt nicht wirklich. Vor allem das Umfeld dürfen sie nicht wiedererkennen. Was aber anhand von Ereignissen, äußeren Umständen und anderen Faktoren oft recht einfach möglich ist. In der Belletristik mag die Anonymisierung von Personen noch funktionieren. Bei Biografien ist es deutlich schwieriger und bringt am häufigsten Probleme.

    Da hast Du recht, Ben. Vielleicht sollte ich mir am Ende des Buches einen Zylinder aufsetzen, mich mit süffinsantem Lächeln hinter einer Feuerzangenbowle aufbauen und als Hochstapler outen: "Ich will auch gerne öffentlich bekennen, dass ich die ganze Geschichte von A bis Z erlogen habe. ... Wahr sind nur die Erinnerungen, die wir mit uns tragen, die Träume, die wir spinnen, und die Sehnsüchte, die uns treiben."

  • @Greenhorn: Eine Bildmarke? Das ist ja sensationell! ;)

    Höre ich da eine Spur Sarkasmus heraus? - Unverschämtheit ;)


    Ja, scheinbar ist das DPMA der Meinung, dass eine Wort/-Bildmarke nicht erfüllt ist, weil in meinem Logo ja keine Buchstaben zu sehen sind. Deshalb durfte ich vergangene Woche nochmal tief in die Tasche greifen um nun also den Antrag auf die Wortmarke zu stellen.


    Warum ich mir die Arbeit mache, ohne ein einziges Buch verkauft zu haben? Weil ich nicht nur Bücher schreibe ;)

  • Und außerdem bin ich schrecklich eitel. Ich könnte es nicht ertragen, wenn Lob und Kritik an meinen Werken in eine Richtung gingen, in der niemand steht, vor allem nicht ich selbst.

    Ja da muss ich mich anschließen, ich mag es gar nicht, meine Werke nicht zu mir gehörig kenntlich machen zu können. Aber ich muss gestehen, ich habe auch etwas Bedenken bei der Erotikliteratur. Vielleicht bekommt man Stalker? Keine Ahnung, ich veröffentlich ja nur unter Pseudonym. Aber wenn ich an mein neues Werk denke, für das ich noch einen tollen Verlag suche, das ist zwar sehr hot, aber ich hätte es euch schon gerne gezeigt :evil::saint:

  • Bei Biografien nichtprominenter Persönlichkeiten ist das noch problematischer, da es kein öffentliches Interesse gibt, das gegen Persönlichkeitsrechte abzuwägen wäre. Da genügt es mitunter nicht, Namen zu ändern, vor allem, wenn Personen im etwas ungünstigeren Licht erscheinen. Wer sich da erkennt und nachweisen kann, dass er auch von anderen erkannt wurde, obwohl er nicht namentlich oder mit dem echten Namen erwähnt wurde, kann auch hier Maßnahmen durchsetzen.

    Persönlichkeitsrechte erlöschen mit dem Tod, oder? D. h. evtl. Nachkommen einer Person „erben“ keine solche Rechte - oder etwa doch?

  • Naja, das ist so nicht ganz richtig. Man kann durchaus auch einen verstorbenen Menschen verleumden und damit seine Persönlichkeitsrechte verletzen. Beispielsweise gilt das Urheberrecht 70 Jahre über den Tod hinaus. Und nach §189 StGB ist die Verunglimpfung Verstorbener untersagt.


    Wikipedia sagt dazu dies hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Postmortales_Persönlichkeitsrecht

  • Bei mir wäre die Wahl eines Pseudonyms eine praktische Entscheidung.

    Im Herbst wird ein Sachbuch von mir erscheinen. Und zur Zeit schreibe ich an einem Roman, der nicht nur eine vollkommen andere Thematik hat, sondern auch mit einem ganz anderen Grundgefühl einher geht. Da kommt im Grunde ein Aspekt meiner Persönlichkeit bzw. meiner Interessen zum Ausdruck, der mit dem Sachbuchautor wenig gemeinsam hat.


    Es ist ein wenig wie bei dem folgenden Witz:

    "Neulich habe ich 'Das Kapital' von Karl May gelesen."

    "Das ist aber doch von Karl Marx."

    "Ach! Deswegen kamen da so wenig Indianer drin vor!"


    Ich möchte nicht Leser enttäuschen, die das Thema des Schachbuchs erwarten, es aber im Roman nicht finden werden. Daher erscheint mir ein Pseudonym bei dem Roman angebracht. So er denn Veröffentlichungsreife erlangt und ich einen Verlag finde - und beides sind, wie wohl jede*r hier weiß, sehr hohe Hürden.

    „Immer versucht. Immer gescheitert. Einerlei. Wieder versuchen. Wieder scheitern. Besser scheitern.“

    Samuel Beckett (1906–1989)

  • Es ist ein wenig wie bei dem folgenden Witz:

    "Neulich habe ich 'Das Kapital' von Karl May gelesen."

    "Das ist aber doch von Karl Marx."

    "Ach! Deswegen kamen da so wenig Indianer drin vor!"

    :D


    Peter S.: Ja, die Hürde sehe ich auch. Deswegen hatte ich meine Agentur auch informiert, dass im September ein Sachbuch erscheinen wird, an dem ich mitgeschrieben habe (und auch mit Klarnamen genannt werde). Das erscheint im Selbstverlag von dem Unternehmen, in dem ich tätig bin (wir stellen da ein Didaktik-Tool vor, das wir entwickelt haben). Aber das hat auch absolut nichts mit dem Krimi zu tun, den ich privat geschrieben habe. Ich bin gespannt, ob ein Verlag gefunden wird und, falls ja, welchen Namen der Verlag dann (auch aus Marketingsicht) geeigneter findet.

  • Gibt's bei Sachbüchern auch einen Klappentext?

    Doch, bei meinem schon. Und ich denke, das ist bei den meisten so. Selbst bei so trockenen Themen wie, sagen wir, Buchhaltung. Der Leser will und soll ja beispielsweise wissen, ob es sich um Einsteigerliteratur oder ein Werk für Fortgeschrittene handelt.

    „Immer versucht. Immer gescheitert. Einerlei. Wieder versuchen. Wieder scheitern. Besser scheitern.“

    Samuel Beckett (1906–1989)