Unter Pseudonym veröffentlichen?

  • Ich versuche es durchzusetzen, dass ich weiterhin kein Pseudonym verwenden muss. Ich bin da sehr stur, ich möchte alle meine Projekte, sind sie auch noch so verschiedenartig, unter meinem Namen versammeln. Die meisten Bücher sind unter meinem Geburtsnamen erschienen, einige Leute kennen mich aber auch unter meinem Doppelnamen, der sperriger, aber auch unverwechselbarer ist.

  • Wenn du dich schon für einen Pseudonym entschieden hast, macht es freilich Anregungen zum Thema etwas überflüssig....

    Das steht da nirgends, dass ich das schon entschieden habe. ;) Hätte ich das, hätte ich keinen Thread zum Thema eröffnet. Ich habe überlegt. :)


    Birgit und SusanneK Es wird also auch unter den Autoren hier sehr unterschiedlich gehandhabt.

    Aber ich kann z. B. gut nachvollziehen, dass man die Bereiche Kinder- und Erotikliteratur auch durch verschiedene Namen voneinander trennen will.


    Danke an euch alle für eure Antworten. :blume

  • Ich versuche es durchzusetzen, dass ich weiterhin kein Pseudonym verwenden muss

    Ich auch. Tatsächlich kamen Agent und Verlag vor zwei Jahren mit dieser Idee auf mich zu, und ich habe sie vehement abgelehnt.


    "Ver-öffentlichen", dieses Wort hat für mich zwei Bedeutungen, nämlich einmal die direkte, das An-die-Öffentlichkeit-Gehen (mindestens) eines Textes, zweitens aber macht es auch etwas mit mir als Person, wenn ich etwas so persönliches wie selbstverfasste, fiktionale Prosatexte publizieren lasse und also für eine mehr oder weniger große Gruppe als der Mensch in Erscheinung trete, der diese Texte verfasst und erfunden hat, der für sie die Verantwortung trägt, der hinter ihnen steht und das meint, was in ihnen steht. Ohne diese Brücke direkt zu mir wäre es für mich nicht dasselbe, und diese Brücke stand für mich auch schon immer im Vordergrund. Selbst beim allerersten fiktionalen Text, den ich als Jugendlicher geschrieben habe, habe ich diese unmittelbare Verbindung zwischen mir und dem Text und den möglichen Lesern vor meinem geistigen Auge gesehen und sie für mich unbedingt gewollt. Das war eines der Hauptziele der Schreibtätigkeit, schon immer, diese Dreiecksbeziehung, die in meine Richtung natürlich weniger stark ist als (angenommen) umgekehrt.


    Und außerdem bin ich schrecklich eitel. Ich könnte es nicht ertragen, wenn Lob und Kritik an meinen Werken in eine Richtung gingen, in der niemand steht, vor allem nicht ich selbst.

  • Ich auch. Tatsächlich kamen Agent und Verlag vor zwei Jahren mit dieser Idee auf mich zu, und ich habe sie vehement abgelehnt.


    "Ver-öffentlichen", dieses Wort hat für mich zwei Bedeutungen, nämlich einmal die direkte, das An-die-Öffentlichkeit-Gehen (mindestens) eines Textes, zweitens aber macht es auch etwas mit mir als Person, wenn ich etwas so persönliches wie selbstverfasste, fiktionale Prosatexte publizieren lasse und also für eine mehr oder weniger große Gruppe als der Mensch in Erscheinung trete, der diese Texte verfasst und erfunden hat, der für sie die Verantwortung trägt, der hinter ihnen steht und das meint, was in ihnen steht. Ohne diese Brücke direkt zu mir wäre es für mich nicht dasselbe, und diese Brücke stand für mich auch schon immer im Vordergrund. Selbst beim allerersten fiktionalen Text, den ich als Jugendlicher geschrieben habe, habe ich diese unmittelbare Verbindung zwischen mir und dem Text und den möglichen Lesern vor meinem geistigen Auge gesehen und sie für mich unbedingt gewollt. Das war eines der Hauptziele der Schreibtätigkeit, schon immer, diese Dreiecksbeziehung, die in meine Richtung natürlich weniger stark ist als (angenommen) umgekehrt.


    Und außerdem bin ich schrecklich eitel. Ich könnte es nicht ertragen, wenn Lob und Kritik an meinen Werken in eine Richtung gingen, in der niemand steht, vor allem nicht ich selbst.

    Du kannst aber auch schon eine ganze Reihe von erfolgen verzeichnen, da würde ich jetzt auch nicht mehr mit einem Pseudonym anfangen.


    Mir wurde aus bekannten gründen und vor allem, weil ich als Neuling gänzlich unbekannt bin, zu einem Pseudonym geraten, es Liese sich scheinbar besser verkaufen und sei für die Leser spannender (soweit die Theorie vom DKZV welchem ich dann den Rücken kehrte)


    Aber der Denkansatz ist in meinen Augen gar nicht so verkehrt...

  • Ich wünsch dir viel Erfolg mit deiner Überlegung, ich fand den darauf folgenden Praxisgedanke Greenhorns dann auch relativ konsequent, das Pseudonym markenrechtlich schützen zu lassen.... in diesen Rechtssphären kenne ich mich im Detail aber nicht mehr aus, was das kostet, ob und wie es rentabel werden könnte etc.... Ich find' z.B. auch Sydney als Pseudonym (Nickname) ganz interessant..... für deine Wahl wird es wohl auch auf eigene Stil- und Schreibvorhaben ankommen...

    Nah, da bringst du etwas durcheinander ;) Das Pseudonym, also der Künstlername, welcher ja bei nachweislichem Erfolg sogar in den Personalausweis gesetzt werden kann, ist geschützt, sobald ich ihn im "großen" Stil verwende.


    Du kannst deinen Namen aber zusätzlich schützen lassen, dafür ist das DPMA zuständig. Ich stelle euch hier mal einen Link zur Verfügung, denn alle weiteren Auskünfte hierzu darf ich nicht posten, da ich kein Rechtsverdreher bis. Also, Bitteschön


    Meine Marke ist inzwischen rechtlich anerkannt, somit ist dieser Name nun offiziell "verbrannt"

  • Meine Marke ist inzwischen rechtlich anerkannt, somit ist dieser Name nun offiziell "verbrannt"

    Man könnte ja noch variieren, etwa: No_name blueboy oder No_name Yellowgirl oder … :renn

    BLOG: Welt der Fabeln


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  • Meine Marke ist inzwischen rechtlich anerkannt, somit ist dieser Name nun offiziell "verbrannt"

    Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Du meinst mit "rechtlich anerkannt", du hast dein Pseudonym als Marke eintragen lassen, aber als was? Wortmarke, Bildmarke? In welcher Klasse? Insgesamt listet das DMPA 45 Klassen, die wiederum in unzählige Unterklassen eingeteilt sind. Lässt du dir "Emma Pachulke" als Marke für Bücher und gedruckte Veröffentlichungen eintragen, kann der nächste sie aber als Branntweinhaltiges Getränk oder Automarke oder Computername schützen lassen. Je nach Schutzstatus ist sie meist erst mal in Deutschland geschützt. Kann man zwar auch weltweit machen, kostet aber richtig Geld.


    ist geschützt, sobald ich ihn im "großen" Stil verwende.

    Das ist meines Wissens nicht korrekt. Solange der Name nicht geschützt ist, kann es dir passieren, dass ein anderer ihn dir wegnimmt. Im Internet habe ich dazu dies auf der Seite eines Anwalts gefunden. Ich gehe davon aus, der Mann weiß, wovon er schreibt:


    "Das Markenrecht bietet Ihnen in diesem Fall in aller Regel keinen Schutz.

    Es nimmt grundsätzlich keine Rücksicht darauf, ob Sie das Zeichen bereits genutzt haben. Kurzum: Eine eingetragene Marke schlägt auch vorherige Nutzung!

    Hinzu kommt, dass der Schutz eines nicht eingetragenen Zeichens in der Regel in örtlicher Hinsicht auf Ihren Einzugsbereich beschränkt ist. Durch die Eintragung einer Marke erstreckt sich der Schutz auf ganze Länder (z. B. das Gebiet der BRD) oder die gesamte EU." (Quelle: https://kanzlei-bennek.de/markenanmeldung/).


    Und wie überall gibt es natürlich Ausnahmen. Ich glaube, dass beispielsweise "Coca Cola" auch für Toilettenpapier nicht geschützt werden könnte. Zumindest gäbe es Knatsch mit der Getränkefirma gleichen Namens. Allerdings scheint man - meine persönliche Einschätzung - Bestandteile des Namens "Coca Cola" durchaus in anderem Zusammenhang auch für Produkte gleicher Art schützen zu können. Sonst gäbe es keine Cola Gummibärchen, keine Pepsi Cola, keine Afri-Cola und vermutlich auch keine Schoka-Kola.


    Dazu kommt, dass nicht alles schützenswert ist. So kann man, nur als einfaches Beispiel, den Begriff "Apfel" nicht als Namen für ein Fruchtvertriebsunternehmen schützen lassen, für Computer dagegen schon.

  • Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Du meinst mit "rechtlich anerkannt", du hast dein Pseudonym als Marke eintragen lassen, aber als was? Wortmarke, Bildmarke? In welcher Klasse? Insgesamt listet das DMPA 45 Klassen, die wiederum in unzählige Unterklassen eingeteilt sind. Lässt du dir "Emma Pachulke" als Marke für Bücher und gedruckte Veröffentlichungen eintragen, kann der nächste sie aber als Branntweinhaltiges Getränk oder Automarke oder Computername schützen lassen. Je nach Schutzstatus ist sie meist erst mal in Deutschland geschützt. Kann man zwar auch weltweit machen, kostet aber richtig Geld.

    Weißt du wie viele "Green Horns" es im deutschen Markengebrauch gibt? Da ist von der spirituose bis hin zum Autor wirklich alles vertreten. Ich habe eine Wort/-Bildmarke, da mein Design auch schön bei mir bleiben soll. Somit gehört das Bildchen mit dem Zeichen in RAL 6038 und der Name Green Horn nun unverkennbar zu einem Autor (Die Niza Klasse kannst du gerne raussuchen ;) )


    Damit hebe ich mich zumindest in Deutschland als Marke von den anderen Hörnern ab, das hat aber nur wenig mit dem Buchmarkt zu tun, ich habe da noch ein paar andere Dinge in der Hinterhand.


    Für alles weitere steht dir das DPMA oder eben ein Rechtsverdreher zur Verfügung, da rechtliche Fragen nicht mein Fachgebiet sind.

  • Und wie überall gibt es natürlich Ausnahmen. Ich glaube, dass beispielsweise "Coca Cola" auch für Toilettenpapier nicht geschützt werden könnte. Zumindest gäbe es Knatsch mit der Getränkefirma gleichen Namens. Allerdings scheint man - meine persönliche Einschätzung - Bestandteile des Namens "Coca Cola" durchaus in anderem Zusammenhang auch für Produkte gleicher Art schützen zu können. Sonst gäbe es keine Cola Gummibärchen, keine Pepsi Cola, keine Afri-Cola und vermutlich auch keine Schoka-Kola.


    Dazu kommt, dass nicht alles schützenswert ist. So kann man, nur als einfaches Beispiel, den Begriff "Apfel" nicht als Namen für ein Fruchtvertriebsunternehmen schützen lassen, für Computer dagegen schon.

    Deshalb kann man da ja auch Einspruch einlegen, einfach mal beim DPMA nachschauen, wenn Interesse besteht. Ich wurde davor gewarnt, in solchen Rechtsfragen eine Auskunft zu geben, dies darf scheinbar nur ein Rechtsanwalt, darum meine kurze Antwort.

  • Ich habe auch ein Pseudonym gewählt. Der ursprüngliche Gedanke dabei war, real existierende Personen zu schützen, über die schreibe. Ich habe allerdings gemerkt, dass es mir schwerfällt, dieses Pseudonym konsequent durchzuhalten. Ist aber nicht so wild, da ich den Menschen, die ich meinen Texten erwähne, nichts Böses will. :)

  • Kennt das Markenamt dann nicht Deinen supergeheimen Namen?

    Das kennt den Namen des Antragstellers, dieser wird im Register sogar öffentlich angezeigt. Auch hier muss man eben mit ein paar Tricks arbeiten, oder wie in meinem Fall, seinen Partner um Mithilfe bitten.

  • Welche Rechtsfragen wurden denn hier angesprochen?

    Das DPMA hat da mal was erwähnt, als ich um Rat fragte. Letztendlich muss jeder selbst wissen ob und wie er den Namen geschützt wissen will. Bei mir z.B. handelt es sich, aufgrund eines Formfehlers im Augenblick nur um eine Bildmarke, die Wortmarke wurde meinerseits nun beantragt, mit ungewissem Ergebnis.