Verlangen darf er es durchaus
Nein.
Verlangen darf er es durchaus
Nein.
§ 32 PAuswG (Ordnungswidrigkeiten) bezieht sich auf § 1 Abs 1, und darin geht es um Behörden: "Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen ..."
Kein Hotelbesitzer darf von seinen Hotelgästen einen Identitätsnachweis verlangen. Es darf, wenn das Zimmer nicht vorab bezahlt wird, allerdings ein Bonitätsnachweis verlangt werden. Das ist nicht dasselbe.
Dann nehme ich an, dass die Polente keine solche Behörde ist? (Ehrliche Interessensfrage)
Dann nehme ich an, dass die Polente keine solche Behörde ist?
Doch, genau die ist eine solche. Sie kann Dich erforderlichenfalls - etwa, wenn Du Zeuge oder Beteiligter bei einer Straftat bist - auffordern, einen Identititätsnachweis beizubringen, den Du aber keineswegs jederzeit mit Dir führen musst. Du bekommst dann Gelegenheit, ihn innerhalb einer Frist vorzulegen. Wenn Du das nicht machst, greift § 32 PAuswG.
Okay, danke, das ist gut zu wissen.
Das ist von O bis e Unsinn.
Wenn Zweifel an deiner Identität bestehen, kann die Polizei verlangen, daß du auf die Wache kommst und man dort nachprüft, oder sie begleitet dich nach Hause um dort deinen Ausweis zu holen. Wenn du dich allerdings weigerst, Angaben zu machen, kann man dich für 24 Stunden inhaftieren und dann ggf. einen Haftbefehl beantragen. Und natürlich eine Buße auferlegen.
In der Realität wird keiner wegen einem 20€-Knöllchen ein Faß aufmachen und dich in Handschellen abführen.
Das Patentrecht kommt in dieser wichtigen Diskussion zu kurz.
Ich kann mich nicht daran erinnern, in diesem Jahrtausend in einem Hotel meinen Ausweis vorgelegt zu haben. Wozu auch?
In Spanien muss ich sgar einen Ausweis von Gästen meiner Ferienwohnung verlangen, um sie bei der Polizei anzumelden. Das ist Pflicht hier.
Du trägst Textauszüge aus dem Besprechungsforum ins öffentliche Forum, Du Spacken. Jetzt ist mal genug, ja?
Edit: Diese Posting bezieht sich auf einen inzwischen nicht mehr sichtbaren Beitrag von „Ostelbe Sieben“ und nicht auf Birgit.
Ich würde gerne noch mal auf die Frage zurückkommen, ob man als Autor auch schon unter Pseudonym an einen Verlag herantreten darf. Wer mir dazu nämlich einfällt, ist die derzeit sehr aktuelle Elena Ferrante. Sie macht ja ein großes Geheimnis um ihre Identität. Weiß zufällig jemand, ob ihr Verlag ihren Klarnamen kennt? Wenn nicht, dann wäre das nämlich tatsächlich mal der Fall einer Autorin, die ihr Pseudonym komplett geschlossen hält. Andererseits ... auf irgendein Konto müssen ja ihre Honorare gehen ... aber gut, dafür dürfte es wohl sogar anonyme Konten geben.
Sie könnte das alles über ihre Agentur regeln. Ich denke, selbst wenn der Verlag es weiß, wird er es nicht sagen.
Das Pseudonym von Elena Ferrante ist im Oktober 2016 von einem Journalisten "enthüllt" worden.
Wenn ein Pseudonym bzw. ein Künstlername im Personalausweis eingetragen ist, hat, vom Finanzamt und Einwohnermeldeamt abgesehen, niemand das Recht, den damit verbundenen bürgerlichen Namen zu erfahren. Man darf nahezu jede Art von Rechtsgeschäft unter diesem Namen tätigen. Verlag und/oder Agentur haben keinen Anspruch darauf, zu erfahren, dass der Name ein Pseudonym bzw. ein Künstlername ist. Die Verfolgbarkeit der Person ist durch die Eintragung gewährleistet; sollte also eine Straftat begangen werden, auch im Zusammenhang mit der Veröffentlichung, dann haben die Behörden die Möglichkeit, die dahinterstehende bürgerliche Identität zu ermitteln. Man kann also in fast jeder Hinsicht unter dem Pseudonym auftreten, und nicht wenige Künstler machen das auch. Es ist kein persönlicher Kontakt nötig, um Verlags- oder Agenturverträge abzuschließen, oder um Tantiemen zu kassieren. Es prüft ohnehin kein Verlag die Identität der Autoren etwa durch Kontrolle der Ausweise. Man kann unter dem Künstlernamen auch Bankkonten eröffnen oder Autos anmelden. Wie gesagt, vom Finanzamt und den Einwohnerämtern abgesehen, kann man das wasserdicht gestalten. Nur bei Auftritten in der Öffentlichkeit wird das natürlich ggf. schwierig. Es gibt aber nicht wenige Autoren, die nie auf Partys oder Lesungen erscheinen. Die Impressumspflicht für Website und sonstige Publikationen ist auch kein Hindernis.
Edit: Der einzige Haken besteht darin, dass man das Pseudonym erst eingetragen bekommt, wenn man nachweisen kann, dass man unter diesem Pseudonym in nennenswerter Form erfolgreich aktiv ist. Mehr dazu auch hier.
Hallo Tom,
ich hatte es bisher so verstanden, dass das alles nur eine Hypothese sei. Ich wusste nicht, dass die Information inzwischen als gesichert gilt. Wieder was dazugelernt
Die "Ermittlungen" von Claudio Gatti sind nie verifiziert worden, das stimmt. Glücklicherweise haben sich auch nur wenige Medien weiter auf dieses Thema eingelassen.
Und noch einmal kurz zur Ausgangsfrage: Mit "Autorenvita" bei Literatur- und Agenturkontakt sind die weiter oben genannten Punkte (Veröffentlichungen, Preise, Stipendien) gemeint, und alles darüber hinaus ist fakultativ.
Ach so: Das, was ich in Nachricht #62 geschrieben habe, gilt nicht, wenn man einfach nur ein Pseudonym wählt, ob das nun als Marke eingetragen ist oder nicht. Die Marke hat hier keine namensrechtliche Wirkung und ist in diesem Zusammenhang völlig irrelevant. Man kann unter einem Pseudonym veröffentlichen, das nicht eingetragen ist, aber die natürliche Person dahinter muss z.B. über Impressum, den Verlag oder ähnliche(s) eben als veröffentlichungsverantwortliche Person bzw. Urheber ermittelbar sein. Das ist bei einem eingetragenen Künstlernamen anders. Aber man kann nur einen Künstlernamen eintragen lassen, während man unter beliebig vielen Pseudonymen veröffentlichen kann. Auch, wenn man einen eingetragenen Künstlernamen hat.
Das Pseudonym von Elena Ferrante ist im Oktober 2016 von einem Journalisten "enthüllt" worden.
Man muss Margarethe Stokowski wohl Recht geben. Allerdings wiederholt sie in Ihrem Spiegel-Artikel viele der "Enthüllungen" und sorgt damit (wiewohl eher unabsichtlich) für ihre weitere Verbreitung. War das wirklich eine so gute Idee von Frau Stokowski?
lyrx: Die Medien, die Gattis Rechercheergebnisse damals veröffentlicht haben, haben viel Dresche dafür bekommen, aber ein kulturell relevanter Vorgang ist nun einmal ein kulturell relevanter Vorgang (im öffentlichen Interesse, siehe unten), und die vermeintliche Enthüllung des Pseudonyms einer Bestsellerautorin, die vorher angekündigt hat, sie würde das Veröffentlichen aufgeben, wenn ihr Pseudonym enthüllt wird, gehört wohl dazu. Aber es ist relativ schnell wieder Ruhe eingekehrt, und spätere Versuche, das weiter zu thematisieren, sind eher versandet. Da wollte sich keiner mehr die Finger verbrennen, nehme ich an.
Ich finde, dass es in dieser Frage kein eindeutiges Richtig oder Falsch gibt. Ich kann die Argumente verstehen und nachvollziehen, die Frau Stokowski anführt, und es ist wirklich fragwürdig, was nicht nur von Gatti alles angestellt wurde, um dieses Geheimnis zu lüften, aber ich verstehe auch das Bedürfnis von Lesern, den Menschen als Menschen zu sehen, der das gemacht hat, was sie gerne lesen. Und es gibt meines Wissens kein Recht darauf, aktiv zu verhindern, dass jemand herauszufinden versucht, wer ich bin, wenn ich unter einem Pseudonym veröffentliche. Was ich verhindern kann, das ist die Preisgabe von Informationen über mein reales Privatleben. So, wie das z.B. der Komiker "Atze Schröder" schon seit Jahren sehr erfolgreich praktiziert, nicht zuletzt gegen Wikipedia. Allerdings attestieren die Gerichte regelmäßig eben auch, dass es ein öffentliches Interesse an der Offenlegung solcher Pseudonyme und Anonymitäten gibt, und das ist dann ggf. gegen Personenrechte abzuwägen.
Wer als prominenter Autor wirklich anonym bleiben will, sollte nicht versuchen, sich zu verstecken, sondern der Öffentlichkeit einen Doppelgänger anbieten, der absolut langweilig und uninteressant ist. Geheimnisse sind interessant und wollen ergründet werden.
Und wenn man teuere Immobilien kauft, sollte man schon so gescheit sein, das nicht auf den eigenen Namen zu tun, sondern über eine Briefkastenfirma, am besten im Ausland. Offiziell ist man nur Mieter. Das spart erst noch Ärger mit der Steuer.
Hmmm … als Journalist, der ich bin, sage ich mal so: Wer versucht, sich zu verstecken, lockt natürlich auch diejenigen an, die versuchen werden, dich aufzuspüren. Und die Journalistenschelte von Margarete Stokowski hört sich für mich fast schon neidvoll an, als missgönne sie dem italienischen Kollegen seinen durch Beharrlichkeit erreichten Erfolg.
Ich weiß nicht, wie es in Italien juristisch gehalten wird. Aber zumindest in Deutschland wäre die Autorin eine relative Person der Zeitgeschichte, deren Persönlichkeit durch ihre Arbeit in der Öffentlichkeit auch besonderem Interesse durch die Medien unterliegt. Zu den relativen Personen der Zeitgeschichte zähle ich auch Journalisten im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Tätigkeit.
Insofern ist es für mich durchaus legitim, auch einer seit vielen Jahren erfolgreichen (im Sinn von viel gelesenen und dadurch einer breiten Öffentlichkeit bekannten) Autorin hinterher zu recherchieren.
Wer das grundsätzlich verhindern möchte, darf sich nicht in die Öffentlichkeit begeben.
Hätte sich Frau Stokowski ebenso über Gerd Heidemann aufgeregt? Nein, nicht der Hitler-Tagebücher wegen, sondern wegen seiner Recherchereise über B. Traven Jahre zuvor? Auch Traven wollte unerkannt bleiben, dennoch versuchten viele, sein wahres Ich zu erkunden. Aufgeregt hat sich keiner. Gelauert, wer's sein könnte, haben … nun ja … viele.