Pseudonym trifft auf Autorenvita

  • @GreenHorn: Wenn Du keine Veröffentlichungen oder andere literarische Vorerfolge vorweisen kannst, dann ist das eben so. Aber das ist es, was Deine Agentur interessiert. Ob Du zur Realschule gegangen bist und ob Deine Mutter Zahnärztin oder Maurerin war, interessiert hingegen keinen.


    "Der Verein" ist ein Zusammenschluss von Autoren, die ehrenamtlich Literaturförderung betreiben, untereinander und nach außen, etwa durch die Ausrichtung von Literaturpreisen und Stipendien, durch Fachveröffentlichungen, Workshops und durch Netzwerkarbeit. Es ist aber kein Zusammenschluss von Leuten, die zu wenig zu tun haben, und deshalb auf Zuruf Arbeitsaufträge von Leuten erledigen, die mal eben so hereingestolpert kommen, und von denen man nicht einmal den Realnamen kennt, geschweige denn die Qualität der literarischen Arbeiten. Der 42erAutoren e. V. ist nicht der ADAC. Wir sind kein Serviceclub für Jedermann, der 38 € auf den Tresen legt.

  • Wir helfen uns gegenseitig, und das machen wir alle neben unseren Brotjobs, unseren eigenen Schreibprojekten und den Projekten, die wir für den Verein machen. Ach, und dann haben wir alle noch so etwas wie ein Privatleben. Wir machen das - meistens - gern, aber es ist nichts, was jemand einfordern kann oder sollte. Oder uns einreden, was für ein Wahnsinnsspaß das sein könnte.

    Sicher richtig. Vielleicht wäre es manchmal noch nützlich, wenn "die Neuen" hier schneller Möglichkeiten sähen, sich ihrerseits mit ihrem Erfahrungsschatz einzubringen.


    Fachwissen über Publishing ist ja schon in hohem Masse hier vorhanden, und das macht das Forum interessant. Aber das kann den Austausch mit "Neulingen" natürlich unter Umständen etwas einseitig werden lassen, wenn von dieser Seite einfach weniger Fachwissen vorhanden ist.


    Stattdessen kommen aber viele "Neulinge" gewiss aus spannenden Berufswelten oder haben Einblicke in Lebensbereiche, die andere nicht haben, z.B. Krankenschwestern oder so. Sie haben also oft Fach- und Spezialwissen, das für Autoren interessant sein könnte, die ja oft recherchieren müssen, was sie nicht selbst erlebt haben.


    Gegenseitiger Austausch ist doch das Wichtigste überhaupt, aber er sollte nicht persönlich oder gar verletzend sein, und natürlich auch nicht all zu einseitig.


    Hier haben ja alle das gleiche Ziel:Wirklichkeit in Sprache gießen, und zwar möglichst viel davon. Wo es um anderes geht oder gar "getrollt" wird, da sollte man das einfach ignorieren. Erziehen oder Disziplinieren, solche Dinge werden in einem öffentlichen Forum nicht funktionieren und kosten nur unnötig Energie. Jeder gibt, so viel er will, und nicht mehr.

  • Vielleicht wäre es manchmal noch nützlich, wenn "die Neuen" hier schneller Möglichkeiten sähen, sich ihrerseits mit ihrem Erfahrungsschatz einzubringen.

    Nee. Das hier ist ein öffentliches Forum ohne Teilnahmebeschränkungen. Hier kann sich jedermann anmelden und äußern, auch Leute, die nicht mehr Talent fürs Schreiben haben als ein neugeborenes Axolotl. Das hier ist zwar eine Veranstaltung des 42erAutoren e. V., aber es ist nicht der 42erAutoren e. V. Wenn man bei/in dem mitmachen will, muss man einen Aufnahmeantrag stellen und seine Befähigung nachweisen. Vorher kann man sich z.B. über die diversen Websites zu Verein, Putlitzer Preis usw. über den Verein informieren. Oder auch Leute direkt ansprechen und fragen.


    Das Forum ist eine Spielwiese. Hier geht es um das, worum es eben geht - Themen und Teilnehmer bestimmen das Geschehen. Es gibt Moderation nur in Ausnahmefällen und keinen Anspruch auf Betreuung und Unterstützung, sondern einen Austausch auf freiwilliger Basis. Das gilt auch und sogar insbesondere für die Mitglieder des 42erAutoren e. V., die hier mitmachen.

  • Noch einmal: Wer einen eingetragenen Künstlernamen hat, den man sowieso nur eingetragen bekommt, wenn man bereits unter diesem Namen nachweisbar erfolgreich war (also es in nennenswerten Verlagen publizierte Bücher gibt, auf denen dieser Name steht), kann unter diesem Künstlernamen Verträge machen und vieles andere mehr, nämlich fast alle Arten von zivilen Rechtsgeschäften. Ein Verlag muss dann nicht den Realnamen kennen. Genauso wenig müssen Hotels, bei denen man eincheckt und von denen man Rechnungen bekommt usw, den echten Namen kennen. Nicht einmal die eigene Literaturagentur muss den wissen.

    Ein Verlag wird wohl kaum den Ausweis verlangen. Und wenn doch, würde ich von ihm einen Handelsregister-Auszug sehen wollen. :p.


    Rein rechtlich gesehen spielt es keine Rolle, unter welchem Namen man einen Vertrag abschließt, da es nur der übereinstimmenden Willenserklärung der Parteien bedarf. Wenn man den Vertrag einhält und den anderen nicht schädigt, liegt kein Gesetzesverstoß vor.


    Das Beispiel mit dem eingetragenen Künstlernamen ist insofern schlecht, als daß im Ausweis/Reisepaß immer auch der echte Name steht. In einem Hotel wird man nicht ohne Ausweis aufgenommen (allein schon wegen der Meldebestimmungen). Also kann man seinen Namen auch nicht geheim halten. Es sei denn man kann den Concierge vermittels eines Bestechungsgeldes dazu bringen, auf einen Ausweis zu verzichten.


    Wenn man als Autor komplett anonym bleiben will, gibt es im Wesentlichen zwei Knackpunkte: 1. Man braucht eine Anschrift, unter der man Post bekommen kann. 2. Man muß irgendwie das Honorar in Empfang nehmen. Für beides kann man natürlich einen Strohmann/Agenten vorschicken. Man könnte sich auch einen Scheck schicken lassen oder das Geld in Bitcoins überweisen... aber das dürfte dem Verlag schwer zu vermitteln sein. ;)

  • Ich kann mich nicht daran erinnern, in diesem Jahrtausend in einem Hotel meinen Ausweis vorgelegt zu haben. Wozu auch?

  • Rein rechtlich gesehen spielt es keine Rolle, unter welchem Namen man einen Vertrag abschließt, da es nur der übereinstimmenden Willenserklärung der Parteien bedarf. Wenn man den Vertrag einhält und den anderen nicht schädigt, liegt kein Gesetzesverstoß vor.


    Das ist doch eine sehr naive und auch falsche Sichtweise. Beschäftige Dich mal mit dem Thema rechtssichere Unterschriften. Verträge sind unwirksam, wenn ihre Form nicht eingehalten wurde. Gutgläubigkeit reicht nicht aus, um vor Gericht die Wirksamkeit dieses Vertrages einzuklagen, denn der ist einfach nichtig. Da reicht kein Katzenpfotenabdruck oder ein falscher Name. Eine Ausnahme bildet, wie schon von Tom erwähnt, ein Pseudonym, bei dem bekannt ist, dass es sich um die eigene Person handelt.


    Hier kannst Du mal reinschnuppern, darfst natürlich auch gerne selbst im BGB nachschlagen und Dich überzeugen.


    https://www.selzer-reiff.de/pr…-vertraegen-und-urkunden/

  • Wenn man als Autor komplett anonym bleiben will, gibt es im Wesentlichen zwei Knackpunkte: 1. Man braucht eine Anschrift, unter der man Post bekommen kann. 2. Man muß irgendwie das Honorar in Empfang nehmen. Für beides kann man natürlich einen Strohmann/Agenten vorschicken. Man könnte sich auch einen Scheck schicken lassen oder das Geld in Bitcoins überweisen... aber das dürfte dem Verlag schwer zu vermitteln sein. ;)

    Zu 1. - du brauchst eine Emailanschrift. Keine Postadresse. Ich kommuniziere mit meinem verlag über Email oder über Telefon - oder wir treffen uns.
    Zu 2 - dafür brauchst du doch nur irgendein Online Konto.

    Aber mal ganz ehrlich - wenn ich mit einem Verlag über eine längere Zeit zusammenarbeiten will - gut zusammenarbeiten will, dann sollte da doch auch Vertrauen bestehen.
    Ich verstehe nicht, warum man nicht mit Klarnamen an einen Verlag herantreten sollte. Wenn man nicht will, dass der Name auf dem Cover des Buches steht, dann sagt man das. Das ist überhaupt kein Problem. Und es gibt auch meistens für alle möglichen Dinge sehr gute und manchmal schräge Lösungen.
    Ich habe mehrere Bücher unter Pseudonym verfasst, unter den Pseudonymen bin ich auch im Fernsehen gewesen und habe Radiointerviews gegeben. Und niemand weiß, das ich es war. Das ist alles machbar.

  • Verträge sind unwirksam, wenn ihre Form nicht eingehalten wurde. Gutgläubigkeit reicht nicht aus, um vor Gericht die Wirksamkeit dieses Vertrages einzuklagen,

    Das gilt nur für Verträge, für die der Gesetzgeber eine Formvorschrift statuiert hat. Grundstücksverträge oder Testamente, Eheschließungen usw. Alle anderen Verträge bedürfen keiner Form außer der übereinstimmenden Willenserklärung. Sogar der Vertragsgegenstand kann falsch benannt werden, so lange die Parteien beide vom selben Gegenstand ausgehen (=> Falsa demonstratio non nocet).


    @Ulrike: Wenn man einen schriftlichen Verlagsvertrag bekommt (was wohl der Regel entspricht), muß dieser aber irgendwohin geschickt werden, es sei denn man käme im Verlagskontor persönlich zur Unterschrift vorbei, und holt sich dort auch sein Geld ab.

  • <zitat>Die Schriftform ist in § 126 BGB geregelt. Schreiben das Gesetz oder aber die Bedingungen des Vertrags die Schriftform vor, so muss das entsprechende Dokument, z. B. eine Kündigungserklärung, von dem Aussteller eigenhändig unterschrieben werden.

    Die Unterschrift hat eine Klarstellungs- und Beweisfunktion. Sie dient dem Zweck, die Identität des Ausstellers erkennbar zu machen und die Echtheit der Erklärung zu gewährleisten.</zitat>


    https://www.vis.bayern.de/rech…mein/formvorschriften.htm


    Das ist eben mit einem falschen Namen, unkorrekten Vertragsgegenständen oder einer "Spassunterschrift" nicht gewährleistet. Ich bezweifel auch, dass sich ein normal denkender Autor oder ein seriöser Verlag auf so etwas einlassen würde. Denn ein Vertrag sichert die Interessen beider Vertragspartner.

  • Ich verstehe nicht, warum man nicht mit Klarnamen an einen Verlag herantreten sollte.

    Das ist eine Variante der "Ich habe nichts zu verbergen, also stört mich auch nicht, wenn ich überwacht werde"-Äußerung, mit Verlaub. Es kann viele Gründe dafür geben, auch einem Publikationsmedium gegenüber unerkannt bleiben zu wollen, und man muss dafür nicht einmal in einer Diktatur oder in einem diktaturnahen Staat wie Russland, Polen oder Ungarn leben. Es sind auch hierzulande sehr viele private Gründe dafür denkbar, seine Identität nicht preisgeben zu wollen, wenn man mit Texten an die Öffentlichkeit geht, und das "Vertrauensverhältnis", das so manch einer mit seinem Verlag zu haben glaubt, ist unterm Strich oft nur eine (manchmal erfolgreiche) Geschäftsbeziehung, aus der sich außerdem Freundschaften ergeben haben können. Die Geschäftsbeziehung befindet sich aber unaufhörlich auf dem Prüfstand; das ist eine Verpflichtung, die sich aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten ergibt, und aus Verpflichtungen den Anteilseignern gegenüber.


    Immer ein bisschen schwierig, die eigene Situation für evident zu halten. ;)

  • Es kann viele Gründe dafür geben, auch einem Publikationsmedium gegenüber unerkannt bleiben zu wollen,

    Ich frage mich grade , ob es nicht überhaupt Wesen des fiktionalen Textes ist, dass hier ein Autor (um sich selbst zu verbergen) etwas in eine erfundene Geschichte kleidet, das in Wahrheit er selbst ist. Kein Pseudonym, und dennoch eine Art der Anonymisierung.


  • @Ulrike: Wenn man einen schriftlichen Verlagsvertrag bekommt (was wohl der Regel entspricht), muß dieser aber irgendwohin geschickt werden, es sei denn man käme im Verlagskontor persönlich zur Unterschrift vorbei, und holt sich dort auch sein Geld ab.

    Ich habe gerade die Tage einen Verlagsvertrag online über DocuSign unterzeichnet. Der Vertrag liegt in der fertigen Fassung als PDF-Datei auf meinem Computer. Vielleicht drucke ich in mir aus und hefte ihn mir zu den anderen. Zwingend nötig ist das nicht.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • ….... , oder es gar keine Hand war sondern ein Holzarm (einarmiger Bandit etc.),

    Wieder ein Beispiel, welchen Unsinn der Elbe vom Ostufer schreibt. Eins von hunderten. Der einarmige Bandit ist kein Holzarm sondern ein Spielautomat.

    BLOG: Welt der Fabeln


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    ASIN/ISBN: 3831335559


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    Emanuel von Bodmann


  • Ich schon - im Februar in Berlin.

    Kein Hotelbetreiber darf von einem deutschen Staatsbürger die Vorlage eines Identitätsnachweises verlangen. Er muss sich darauf verlassen, dass die Angaben auf dem Meldeschein korrekt sind. Sämtliche weiteren Angaben und Dokumentenvorlagen sind freiwillig.

  • Ich frage mich grade , ob es nicht überhaupt Wesen des fiktionalen Textes ist, dass hier ein Autor (um sich selbst zu verbergen) etwas in eine erfundene Geschichte kleidet, das in Wahrheit er selbst ist.

    Diese Frage ist nicht neu, und die Antwort auf sie ist oft, aber längst nicht immer Ja, zumindest, was den letzten Teil der Frage anbetrifft. Die in Parenthesen unterstellte Motivation ist aber nur eine von sehr vielen. Es gibt auch die genau gegenteilige. Und viele andere.

  • Allgemein zum Thema Pseudonym und Anonymisierung: Offenbar geht da in Deutschland momentan noch mehr als anderswo. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man z.B. in China ein Buch anonym veröffentlichen kann und dabei ein Verlag involviert ist.


    Womöglich müssen wir uns von solchen Freiheiten bald verabschieden, denn die Tendenz geht in die gegenteilige Richtung. Hierzulande diskutiert man zum Beispiel gerade, ob man sich sogar bei Betreten eines Musikclubs authentifizieren muss. Ohne echte Kontrollen klappt das offenbar nicht. Da geben die Leute falsche Daten an. Strengere Regeln kann man aber momentan mit dem Argument Corona gut durchsetzen.


    Für Texte ist die Ansteckungsgefahr bzg. Covid-19 natürlich minimal. Aber da argumentiert man dann ja immer öfter mit der "Ansteckungsgefahr" von Falschinformationen.


    Anonymisierung, Adieu!

  • Kein Hotelbetreiber darf von einem deutschen Staatsbürger die Vorlage eines Identitätsnachweises verlangen. Er muss sich darauf verlassen, dass die Angaben auf dem Meldeschein korrekt sind. Sämtliche weiteren Angaben und Dokumentenvorlagen sind freiwillig.

    Woher will er wissen, daß er es mit einem deutschen Staatsbürger zu tun hat, wenn er keinen Ausweis sieht?

    Verlangen darf er es durchaus, schließlich kann er sich seine Gäste aussuchen und muß nicht jeden beherbergen. Außerdem wird jedes seriöse Hotel auch eine schwarze Liste führen von Zechprellern, oder Leuten, die das Inventar klauen oder aus sonstigen Gründen unerwünscht sind und Hausverbot haben.


    Es gibt in der BRD übrigens keine Pflicht, einen Ausweis stets mit sich zu führen, sondern lediglich eine, einen solchen zu besitzen. Nur den Führerschein muß man zwingend dabei haben, wenn man ein Motorfahrzeug führt. (Ich meinte, in der DDR wäre es Pflicht gewesen einen Ausweis immer vorzeigen zu können, aber das ist zum Glück lange vorbei.)