Mein Forumname -Ostelbe Sieben- bezieht sich auf die Ostuferseite der Elbe, die es schon seit tausenden Jahren gibt. Genauso wie die Oder und der Rhein (im dt. Süden die Donau), ist die Elbe seit tausenden Jahren eine natürliche Barriere. Mal waren die Flüsse sogenannte Grenzflüsse, zu anderen Zeiten wieder nicht! (Man kann Flüsse freilich auch fluxusmäßig, als einen für das Forum sehr fernen Kunstbereich bezwinkern).
Mein Forumname soll also nichts mit irgendwelchen ideologischen Intendierungen des letzten Jahrhunderts, bis in jüngere Vergangenheit zu tun haben. Er soll also lediglich eine konkrete Ortsbestimmung darstellen (die auch für den Sitz des Verein's in Putlitz zutreffend sein würde) und damit auch auf die historische Sonderstellung des ehemals östlichen Deutschland's, mitsamt der kulturellen Sonderstellung bezug nehmen (die von Slawen-, Sachsen-, Hanse-, Wikinger-kriegen, bis hinüber zu Resultaten II. WK, DDR, Polen etc. ging). Und der Begriff vom -Sieben- ist sowohl als Zahl, als auch als Selektionstätigkeit gemeint, z.B. einer fiktiven Mannschafts-zuordnung, einer Schiffs-Nr. und dergleichen mehr. Als Nummer wollte ich auch eine klare und unverwechselbare Zuordnung zu mir einbringen.
Als sogenanntes Toponym hat mich an der Flussbezeichnung als -Elbe- außerdem die sprachliche Verwandtschft zu sogenannten Elfen fasziniert, aber damit könnte ich wohl auf regionaltypische Besonderheiten des slawischen und kulturellen Altertums kommen, den wiederum viele Leute heutzutage gar nicht mehr kennen (Elf, Alf, Alp, Alb, Elb etc.). Die Elbe hat jedenfalls ihre Quelle in der heutigen CSR, ist also schon ziemlich lange slowakisch / slawisch transskribiert (vielleicht sogar etwas keltisch mitbestimmt). Ich wohne beispielsweise in Berlin-Spandau und hier hat man erst in jüngerer Vergangenheit archeologischer Ausgraben, slawische Siedlungsreste wieder aufgefunden, Selbes auch in Berlin-Köpenick. Zudem gab es in ex-Ostberlin eine 1921 gegründete Fabrik, die auch eine -wie auch immer bekömmliche- Schokoladensorte herstellte.
Streit und Meinungsunterschiedlichkeit in der Sache halte ich für relativ normal, aber nicht mit zunehmenden, michbezogenen, abfällig gemeinten, persönlichen Bezugnahmen. Für normale Streitigkeiten an einer konkreten Sache, sind meine beruflichen oder literarischen Referenzen meiner Meinung nach zunächst auch nicht ausschlaggebend... Meine literarischen Veröffentlichungen und Stipendien sind außerdem auch zeitlich zu lange her, als dass ich mich aktuell und konkret für dieses Forum darauf beziehen und berufen wollte. Sie gibt es aber! Zu Meiner Forummitgliedschaft möchte ich mich also nicht nur als Literaturfan, mit literarischen Interessen, quasi als passiver Leser und Student, beziehen....
Im Übrigen bin ich Berliner, als mein Alter würde ich mich eher mythologisch verstehen wollen (als Literat habe ich also in meiner Fantasie kein Alter) und freilich sind mir Kalender mit jeweils aktuellem Datum bekannt....
Ich bitte hiermit also lediglich nocheinmal um Fairnis!
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Ich akzeptiere dass einige Vereinsmitglieder Probleme mit Fantasieforumnamen bzw. Avatarnamen, bzw. ihren Bezugnahmeproblemen auf dahinter stehende, echte Personen haben. Ich bin aber nicht der Einzige der sich so im Öffentlichkeitsteil des Forum's (bisher) beteiligt. Ich habe im Verein meine persönlichen Daten glaubhaft gemacht und hinterlegt und außerdem ist die Zulassung von Avatarnamen für das Forum Vereinspolitik und -entscheidung, an der ich gar nicht Beteiligter bin. Während der Karenzzeit in Hinsicht meiner wirklichen, bisher meinerseits zurückgestellten Bewerbung um Vereinsmitgliedschaft, die nunmehr ca. 1 Jahr anhält, haben meine Zweifel eher zugenommen.
Diese Zweifel kommen auch (nicht nur) aus eher technischen Problemen, wie zum Beispiel:
a) auf welches literarisches Fachgebiet sich der Verein mit seiner Vereinssatzung eigentlich bezieht (Kunst vs. Literaturwissenschaft vs. Journalismus), sie seinerseits preferiert und Mitgliedschaftseignungen daraus herleitet;
b) ob der Verein seine personenbezogenen Forumregistrierungen, sowohl für die Ver-gangenheit als auch Zukunft von wirklich gesicherten Glaubhaftmachungen der jeweiligen Bewerber abhängig machte und macht. Und
c) wie sich der Verein die Copyrightbegrenzung der für die BT-Runden hochgeladenen Texte eigentlich vorstellt. Dies ist meiner Meinung nach schon technisch nicht zweifelsfrei und zudem ist die anonymisierte Zugriffsmöglichkeit auf diese Texte, schon wegen der zuvor besagten Forumregistrierungsmethodik des Vereins (z.B. Glaubhaftmachung per Telefon-bucheintrag und Ähnlichem) für Autoren und Autorenbewerber (Newcomer) meiner Meinung nach eher unsicher, als schützend.
d) Nehme ich diese unklaren Situationen (a-c) progressiv hin, würde sich z.B. für BT-Runden-Beiträge ergeben, dass ich meinerseits angebotenen BT-Texten, eine ziemlich lange Ansprache zu Haftungsausschlüssen, bis hinüber zur Verfügung von Todes wegen anführen müsste, da der Forumbetreiber meinem Wissen nach diese Haftungsausschlussdeklaration bisher nicht machte und da selbst bei gutgläubig unterstellter Loyalität dem Verein gegenüber, zig anonymisierähnliche Downloadmöglichkeiten bestehen (auch die techn. Eigentumssituation zum benutzten Server, auf dem diese BT-Autorentexte schließlich dauerhaft gespeichert werden, sind mir unbekannt). Es ist auch kein Downloadzählwerk vorhanden! All dies zu (a-d) hielt mich bisher davon ab!
Meinerseits versichere ich hiermit nocheinmal ausdrücklich den vertraulichen und nur auf mich persönlich beschränkten Umgang, hinsichtlich der meinerseits heruntergeladenen BT-Autorenbeiträge (sowohl für die Vergangenheit als auch Zukunft).
Dass das vom Verein betriebene Internetforum gegenüber dem Verein eine rechtliche Sonderstellung einnimmt, bzw. einnähme (nach aktueller Einzelerklärung von Tom, in Doppelmoral, 19.6.2020), ist mir jenseits der im und für Internetforen bedingten Zustimmung zur Schriftform (§ 127 BGB), bisher eher unbekannt und meinem Wissen nach bisher auch kaum durch den Verein selbst in die Öffentlichkeit hinein erkennbar gemacht worden (auch techn. nicht, zum benutzten Server). Meiner Meinung nach ist dies wohl auch weniger so, denn der Verein bestimmt seinerseits wem er das rechtliche Aufsichtsrecht für sein Internetforum überlässt (z.B. Forumadministrator als Vereinsmitglied). Das soll aber kein Vorwurf an den Verein und seinen Mitgliedern, sondern zunächstmal eher eine technische und auch rechtliche Zuordnungsfähigkeit dieser Sonderstellung sein.
Falls hier jemand fragt, warum ich solche Zweifel einbringe, dem Verein "aufschwatze" und dergleichen mehr, möchte ich mal grundsätzlich dazu einwenden, dass der Forumbetreiber seine Rechte anpassen sollte. Hilfe anzubieten, dafür aber nicht haften zu wollen, ist meiner Meinung nach eine ziemlich ulkige Gegenleistungsvorstellung! Auch dass sind keine persönlich gemeinten Vorwürfe, sondern rechtliche und technische Praxisprobleme, die der Verein digital regulieren kann. Wenn nicht, wird meiner Meinung nach i.d.R. zunächstmal seine Haftungsausschlusserklärung erwartet.
Ich habe im Übrigen auch Verständnis für einen gewissen Chorgeist der Vereinsmitglieder, gegenüber Nichtvereins-mitgliedern, aber bittschön direkte Beleidigungsversuche zu unterlassen. Das Beleidigungsproblem lässe sich durch eine einfache Handhabung von auszusprechenden Rügen des jeweiligen Administrator's, vom Verein regulieren! Delegiert der Verein kein Rügerecht an den Forumadministrator, könnte man davon ausgehen, dass dem Vereinsvorstand sittliche Umstände eher egal sind und der Verein sich durch Unterlassung selbst an sittlichen Verwerfungen beteiligt(e). (Ich beziehe dieses Problem wirklich nicht nur auf mich, es ist mir in diesem 1 Jahr schon mindestens 5x, intensiv, auch gegenüber anderen Forumbeteiligten aufgefallen.)
Zur Rechtsproblematik wann eine Beleidigung im Zuge einer Kritik zur Sache als herabwürdigende Schmähung und damit rechtswidrig einschätzbar wird, hebt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Juni 2019 Schmähungen die Person betreffend hervor, also Kritiken die sich von der Sache entfernt, nunmehr auf die Personen selbst beziehen und dann das jeweilige Persönlichkeitsrecht verletzen. Das Urteil kann auf Bundesverfassungsgericht unter deren Signatur: - 1 BvR 2433/17 - in deren Suchmaske eingegeben, eingesehen und von nicht kommerziellen Personen als .pdf kostenlos herunter geladen werden. Auszug aus der Pressemitteilung des Gerichts:
"Nur wenn eine Äußerung der Sache nach allein auf die Diffamierung einer Person als solche, etwa im Rahmen einer Privatfehde zielt, kommt eine Beurteilung als Schmähung in Betracht; insoweit sind Anlass und Kontext der Äußerung zu ermitteln. Wenn die Äußerung hingegen – wie in der Regel – im Kontext einer Sachauseinandersetzung steht, bedarf es einer Abwägung, die die Bedeutung der Äußerung unter den konkreten Umständen des Einzelfalls gewichtet."
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(P.S.: Nachstellung i.S. der Überschrift, ist als Ergänzung meiner persönlichen Vorstellung im Forum gemeint, nicht Stalking im Sinne des § 238 StGB)
MFG