Insolvenzen bei Verlagen

  • Sie haben sich eine andere Schiene aufgebaut neben dem traditionellen Buchhandel, die mit anderen Konditionen zufrieden sind: die Museumsshops.

    Also gut!


    Jetzt noch was:


    Ich weiß, daß einige von Euch mehrere Bücher beim Regionalia-Verlag veröffentlicht haben, deshalb möchte ich jetzt hier eine Warnung aussprechen, die Ihr mir aber nicht übelnehmen sollt, weil sie nicht böse gemeint ist. Ganz im Gegenteil!


    Der Regionalia Verlag hat 2018 Insolvenz angemeldet und wurde dann vom Kraterleuchten Verlag in Daun, das ist ein Kurort in der Eifel, übernommen, vermutlich im Zuge eine sog. Asset-Deals, d.h. Kraterleuchten hat dem Insolvenzverwalter die Aktiva von Regionalia abgekauft. Und leider auch Bruno Hof übernommen, den Mann, der Regionalia in die Insolvenz geführt hat.


    Nun ist es so: Die Insolvenz von Regionalia hat sich für jemand, der Bilanzen lesen kann, seit Jahren abgezeichnet. In der letzten im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz vom 31.12.2016 beträgt das Umlaufvermögen von Regionalia 661 TEuro, was bei so einem kleinen Unternehmen viel zu hoch ist. Das Umlaufvermögen eines Verlages besteht praktisch nur aus dem Lagerbestand an unverkauften Büchern, was hier wiederum viel zu hoch war.


    Geht man auf der Passiv-Seite der Bilanz in die Verbindlichkeiten, dann sieht man, daß die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei Regionalia zum 31.12.2016 471 TEuro betrugen.


    Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bedeutet immer: Kontokorrent.


    Das heißt also, Regionalia hat fast den ganzen Lagerbestand über den Kontokorrent finanziert, wofür ca. 10,00 % Zinsen p.a. (bei Überziehungen gerne auch bis zu 16 % p.a.) zu zahlen sind. Allein die Zinsen für kurzfristige Ausleihungen müssen bei Regionalia im Jahr 2016 ca. 50.000 Euro betragen haben, eine unfaßbare und selbstverständlich ruinöse Summe.


    Irgendwann hat die Bank den Kontokorrent entweder gekündigt oder – wahrscheinlicher - nicht mehr ausgeweitet, vermutlich weil keine frischen Kreditsichertheiten zur Verfügung standen, wodurch das Unternehmen illiquide wurde und Insolvenz anmelden mußte.


    Mein Tip an Euch ist deshalb: Im Bundesanzeiger kann man Bilanzen aller Kapitalgesellschaften nachlesen. Die sagen dem, der sie lesen kann, sehr viel. Mein dringender Rat: schaut Euch die Bilanz 2018 von Kraterleben, wenn sie bis spätestens 28.2.2020 veröffentlicht ist, gut an. Faustregel: je später ein Unternehmen eine Bilanz in den Bundesanzeiger einstellt – desto größer sind die Probleme.


    Sollten in der 2018er-Bilanz Umlaufvermögen und kurzfristige Verbindlichkeiten für ein Unternehmen dieser Größe wiederum exorbitant groß sein, dann droht, wenn auch nicht gleich eine Insolvenz, so doch eine Schieflage und damit Probleme für die Hausautoren.

  • Irgendwann hat die Bank den Kontokorrent entweder gekündigt oder – wahrscheinlicher - nicht mehr ausgeweitet, vermutlich weil keine frischen Kreditsichertheiten zur Verfügung standen, wodurch das Unternehmen illiquide wurde und Insolvenz anmelden mußte.

    Wir haben das verfolgt, und miterlebt und kennen auch den Grund, warum es dann zur Insolvenz kam. Damit war das Kapitel zunächst zumindest für mich abgeschlossen. Das Kraterleuchten den Verlag übernahm und ich dann auch noch mein Buch "Burgensagen", das ich schon fertiggestellt, aber inzwischen abgeschrieben hatte, doch noch veröffentlicht wurde und das vertraglich vereinbarte Honorar gezahlt wurde, war schon eine große Erleichterung.


    Zitat

    Mein Tip an Euch ist deshalb: Im Bundesanzeiger kann man Bilanzen aller Kapitalgesellschaften nachlesen. Die sagen dem, der sie lesen kann, sehr viel. Mein dringender Rat: schaut Euch die Bilanz 2018 von Kraterleben, wenn sie bis spätestens 28.2.2020 veröffentlicht ist, gut an. Faustregel: je später ein Unternehmen eine Bilanz in den Bundesanzeiger einstellt – desto größer sind die Probleme.


    Sollten in der 2018er-Bilanz Umlaufvermögen und kurzfristige Verbindlichkeiten für ein Unternehmen dieser Größe wiederum exorbitant groß sein, dann droht, wenn auch nicht gleich eine Insolvenz, so doch eine Schieflage und damit Probleme für die Hausautoren.


    Das hatte ich mir ohnehin für nächstes Jahr notiert und bei einem anderen Verlag, bei dem ich 2021 veröffentlichen werde, im Vorgriff gemacht.


    Hallo TWJ,


    da Wirtschaftswissenschaft neben Mathe eines der Fächer ist, das ich von allen am wenigsten studiert hätte: Nein, ich kann keine Bilanzen lesen:). Ich kann gerade mal zwei plus zwei rechnen.

    Und deshalb frage ich hier mal ganz dumm nach: Willst Du sagen, dass der Kraterleuchten-Verlag in dieselbe Krise schlittern könnte wie Regionalia?


    Wir haben die ganze Entwicklung bei Regionalia, wie HD schon geschrieben hat, alle mitverfolgt. Auch den Neustart im Kraterleuchten-Verlag. Bis jetzt sieht es gar nicht schlecht aus. Ein vor der Insolvenz nicht mehr produziertes Buch von Alexander ist nun erschienen, und auch unsere alten Verträge wurden übernommen. Wir hoffen natürlich alle, dass dieser wunderbare, (gar nicht so) kleine Verlag erhalten bleibt. Bruno Hof ist wirklich ein außergewöhnlich engagierter Verleger.


    Willst Du sagen, dass der Kraterleuchten-Verlag in dieselbe Krise schlittern könnte wie Regionalia?

    Nicht per se. Kraterleuchten ist ein ganz anderer Verlag mit einem hoffentlich viel besseren Management und einer besseren Finanzausstattung.


    Trotzdem sollte man das Ganze beobachten, was auch über die Bilanz geht.

    Bruno Hof ist wirklich ein außergewöhnlich engagierter Verleger.

    Mag sein, aber er ist auch für die Insolvenz von Regionalia verantwortlich. Der muß doch ein Haus oder eine Wohnung an die Bank verloren haben, oder?


    Es ist so: Jeder Kontokorrent bei einer Bank in Deutschland muß durch Kreditsicherheiten besichert sein, weil es im Mittelstand keine Blanko-Kredite gibt. Das ist zuerst die persönliche Bürgschaft des GmbH-Geschäftsführers, dann kann es die Abtretung der offenen Forderungen sein, und meisten ist es auch eine Grundschuld auf einen Immobilie, die dem GmbH-Geschäftsführer oder seiner Familie gehört.


    Irgendwo müssen die Schulden der Regionalia GmbH ja geblieben sein, denn Kraterleben wird ja nur die Aktiva der Regionalia GmbH ohne Schulden gekauft haben.


    Ich nehme also an, daß Bruno Hof entweder Privatinsolvenz angemeldet oder aber eine Immobilie an die Bank verloren hat. Meisten läuft das so.


    Ich würde Kraterleben einfach beobachten, Informationen einholen und ganz frech fragen, ob Ihr nicht die Dezember BWA 2019 sehen dürft. Die BWA ist die sog. betriebswirtschaftliche Auswertung, im Endeffekt ist das eine monatliche Gewinn- und Verlustrechnung der GmbH. Die Dezember-BWA wird damit alle Umsätze (= Einnahmen) minus alle Kosten = Vorsteuergewinn enthalten, was über ein Unternehmen natürlich eine ganze Menge aussagt. Die Dezember-BWA sollte Anfang Februar 2020 vorliegen.


    Es ist sicher ein Wagnis, nach einer BWA zu fragen, weil die normalerweise ja ein streng gehütetes Geheimnis eines Unternehmens ist, aber warum nicht einfach mal fragten? Dann wißt Ihr Bescheid.


    Ihr will Euch hier keine Angst einjagen, aber auch hier ist Kontrolle besser als Vertrauen.


    Hallo TWJ,


    wenn, dann müsste das Gerald als unser Agent machen, wir selber sollten da nichts unternehmen.


    Aber danke für die Informationen,


    Eine Insolvenz muss nicht die Folge eines Kredits sein, der nicht mehr bedient werden kann. Firmen können auch auf andere Arten Schulden machen, die zur Pleite führen, und sogar in einer Weise, die nicht dazu führt, dass die Geschäftsführer ihr privates Vermögen verlieren. Wenn ich Außenstände nicht eingetrieben bekomme, weil ein Schuldner seine Zahlungen verweigert oder nicht leisten kann, und ich habe im Hinblick auf diese zu erwartenden Zahlungen, denen bereits erbrachte Leistungen zugrundeliegen, meinerseits Investitionen getätigt, dann kann Zahlungsunfähigkeit eintreten, ohne dass ein Kredit im Spiel ist oder eine Konkursverschleppung angeklagt werden kann. Und dann verliere ich als Geschäftsführer auch nicht mein Privatvermögen.


    Wir wissen, was Bruno hinter sich hat, und haben das alles Auge in Auge besprochen. Das gehört nicht in den öffentlichen Bereich und schon gar nicht in diesen Thread.


    Das gehört nicht in den öffentlichen Bereich und schon gar nicht in diesen Thread.

    Jetzt laß mal Deine Zimperlichkeit, das alles kann man mit wenigen Klicks im Internet nachlesen bzw., wenn man was von der Sache versteht, sich sehr schnell zusammenreimen. Ich habe dazu ein paar Minuten gebraucht.


    Sei froh, daß einer, der eine Ahnung hat, mal was sagt.


    Damit, daß das nicht in diesen Thread gehört, gebe ich Dir recht.


    Eine Insolvenz muss nicht die Folge eines Kredits sein, der nicht mehr bedient werden kann.

    Im Mittelstand (10-250 Mitarbeiter) ist der Anlaß für eine Insolvenz praktisch immer die Tatsache, daß die Bank den Kontokorrent entweder kündigt oder bei Liquiditätsproblemen nicht erhöht, was zur Zahlungsunfähigkeit führt. Im Mittelstand ist der Auslöser für eine Insolvenz praktisch nie die bilanzielle Überschuldung – sonst wären nämlich 30 Prozent aller deutschen GmbHs morgen in der Insolvenz -, sondern immer die Kündigung oder Beschränkung der Kreditlinien durch die Bank, die in solchen Fällen fast immer eine Genossenschaftsbank oder eine Sparkasse ist.


    Wenn ich hier sehe, daß ein Verlag binnen weniger Jahre ein Umlaufvermögen von weit über einer halben Mio. Euro aufbaut und auf der Passivseite die Verbindlichkeiten < 1 Jahr parallel dazu mitansteigen, dann weiß ich a) daß der Verlag sich tausende Bücher aufs Lager gelegt hat, die er nicht abverkauft; b) daß er das alles aus dem Kontokorrent finanziert hat und c), da der Kontokorrent der teuerste Kredit der Welt ist, dies nicht lange gehen kann. Spielt die Bank nicht mehr mit, ist Insolvenz.


    Bei einer GmbH im Mittelstand haftet der Geschäftsführer-Gesellschafter immer per selbstschuldnerischer Bürgschaft, also muß er im Insolvenzfall meist selbst in die Insolvenz gehen. Ohne im hier besprochenen Fall irgendwelche Details zu kennen, würde ich sagen, daß die Bank die Ausweitung des Kontokorrents jahrelang mitgetragen hat, aber irgendwann wurde es ihnen zu viel, weil die unterliegenden Fundmentaldaten, sprich die Bilanzen, nicht mehr gut waren und der Geschäftsführer-Gesellschafter keine frischen Sicherheiten mehr stellen konnte.


    Banken beleihen Privatimmobilien mit 80 Prozent vom Verkehrswert und Gewerbeimmobilien mit 60 Prozent vom Verkehrswert. Ein Kontokorrent über 500 TEuro kann bei einem Kleinverlag also nie nur mit einer persönlichen Bürgschaft + ev. einer verpfändeten Lebensversicherung + der Übereignung der Debitoren besichert werden, nein, da muß zusätzlich ein schuldenfreies Haus mit einem Verkehrswert von 550 TEuro bis 600 TEuro her – das aber hat nicht jeder.


    Natürlich führt all das über das, was man in so einem Forum diskutieren kann, weit hinaus, ich bitte also um Entschuldigung, ich sage aber auch: das sind wichtige Dinge, die man schon einmal gehört haben kann.


    Wenn ein Kontokorrent "ermäßigt" wird oder im Krisenfall nicht gewährt wird, weil die Geschäftsführung nicht bereit ist, persönliche Bürgschaften zu übernehmen, dann ist nicht die Bank Auslöser. Anyway. Es ist definitiv möglich, eine GmbH-Insolvenz als Geschäftsführer unbeschadet zu überstehen.


    Aber ich habe, um ehrlich zu sein, keine Ahnung, über wen Ihr hier redet oder was die Hintergründe sind, in jedem Fall wird hier ein Thread geshreddert, in dem es um eine eigene Veröffentlichung geht und überwiegend-ausschließlich gehen sollte. Natürlich sind die Geschichten hinter den Verlegern interessant für alle Autoren, die ja schließlich an diese geraten können, aber das wäre dann in einem eigenen Thread besser aufgehoben.


    Hallo Tom,


    ja, ich würde unseren Admin darum bitten, einen Teil der Beiträge hier abzutrennen und in einen eigenen Thread zu stellen.


    An den Verlag zu "geraten", bedeutet übrigens für niemanden ein Risiko. Sie geben nur Bücher in Auftrag, die sie auch finanzieren können. Und da das Gespräch nun einmal darauf gekommen ist, möchte ich gerne noch mal betonen, dass da nie hinter den Kulissen und gezielt über die Interessen der Autoren hinweg irgendetwas "verhandelt" wurde. Insolvenz ist nicht schön, gibts aber. Hier ist aber alles sehr transparent für Autoren und andere Mitarbeiter gewesen.


    Das war wertfrei gemeint, Anja, das mit dem "Geraten".


    Ist mir schon klar:)

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Ich wollte die beiden Themen zusammenfassen, weil ich nicht alles auf einmal erwischt hatte. Und hab "Zusammenfassen" verwendet. Nur leider hat diese böse Forensoftware dann den Beitrag zusammengefasst und nicht die Themen miteinander fusioniert.

  • Die Forderungen bleiben erhalten und werden ggf. aus der Konkursmasse bedient, dann allerdings nach einem Verteilerschlüssel nur anteilig. Wenn der Konkursverwalter zehntausend Euro aus der Konkursmasse realisieren kann, aus Vermögen und durch Abverkäufe von was immer da auch noch ist (beispielsweise Maschinen, Inventar und Lagerbeständen), und es gibt Forderungen in Höhe von insgesamt hunderttausend Euro gegen das Unternehmen, dann bekommt jeder ein Zehntel dessen, was ihm zusteht, vorausgesetzt, er hat seine Forderung gegenüber dem Konkursverwalter geltend gemacht. Der informiert aber alle (etwaigen) Gläubiger über den Vorgang und fordert auf, Forderungen anzumelden. Allerdings gibt es einige Forderungen, die Vorrang haben, etwa solche Gläubiger, die noch Eigentumsrechte an Besitz des insolventen Unternehmens haben. Zinsforderungen sind nachrangig und werden in aller Regel nur noch bedient, wenn etwas übrig ist, nachdem alle anderen Forderungen bedient wurden. Wichtig ist, dass man seine Forderung vor Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend macht, sonst ist sie komplett futsch.


    Wenn man das Gefühl hat, eine Insolvenz droht, und eine Forderung ist überfällig, kann man ins gerichtliche Mahnverfahren gehen ("Mahnbescheid"). Das kann man online veranlassen, und es kostet auch nicht viel - bis der Schuldner Widerspruch einlegt, was zu einem Gerichtsverfahren führt. Allerdings muss man auch mit einem Titel in der Hand noch selbst veranlassen, dass gezahlt wird, indem man einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Im Übrigen können auch Gläubiger das Insolvenzverfahren gegen ein Unternehmen in die Wege leiten, was allerdings mit einem hohen Kostenrisiko verbunden ist.

  • Wenn der Konkursverwalter zehntausend Euro aus der Konkursmasse realisieren kann, aus Vermögen und durch Abverkäufe von was immer da auch noch ist (beispielsweise Maschinen, Inventar und Lagerbeständen), und es gibt Forderungen in Höhe von insgesamt hunderttausend Euro gegen das Unternehmen, dann bekommt jeder ein Zehntel dessen, was ihm zusteht ...

    Das wäre schön, aber ganz so ist es nach meiner Erfahrung nicht. Die Quote der Ausschüttungen an Insolvenzgläubiger liegt in Deutschland bei 5 Prozent. Die allermeisten Insolvenzgläubiger bekommen also fast gar nichts.


    Wenn überhaupt eine einigermaßen greifbare Insolvenzmasse da ist, dann geht der Löwenanteil an die Banken und an den Insolvenzverwalter selbst. Bei einer Masse von 100.000 Euro gehen ca. 15.000 Euro an den Insolvenzverwalter.


    Mit dem Betriebsvermögen sieht es kaum besser aus.


    Die Autos sind meist geleast, gehen also zurück an die Leasingbank; Maschinen, Inventar, Lager und Betriebsausstattung sind oft ebenfalls geleast oder der Bank sicherungsübereignet oder kaum etwas wert. Bei einer Insolvenz eines Unternehmens bis ca. 500 Mitarbeiter ist das Wertvollste regelmäßig die Betriebsimmobilie und danach die Privatimmobilie des Unternehmers. Beide Immobilien sind i.d.R. mit für Kredite haftenden Grundschulden zugepflastert, d.h. die Immobilien gehen meist an die Bank, welche sie dann versteigert oder freihändig verkauft.

  • Das war ja auch nur ein Rechenbeispiel, TWJ.


    Und Forderungen, die zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht bestehen bzw. formuliert sind, sind auch futsch. Wenn man also ein Honorar für irgendwas zu bekommen gehabt hätte, kann man nicht noch rasch die Rechnung dafür schreiben.

  • Das war ja auch nur ein Rechenbeispiel, TWJ.


    Und Forderungen, die zur Zeit der Verfahrenseröffnung noch nicht bestehen bzw. formuliert sind, sind auch futsch. Wenn man also ein Honorar für irgendwas zu bekommen gehabt hätte, kann man nicht noch rasch die Rechnung dafür schreiben.

    Alles gut! :blume


    Sehe ich auch so: Hat ein Autor von einem Verlag, der in die Insolvenz geht bzw. gegangen ist, noch Geld zu kriegen, dann muß er seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.


    Ob er dann was kriegt, steht in den Sternen. Hat er seine Forderungen aber nicht angemeldet hat, dann kriegt er auch nichts. Das steht fest.

  • Das ist für den Autor aber ziemlich ungünstig. Kann man da keine Vorkehrungen treffen? Eine Versicherung der Honorare? Eine Sonderkündigung des Vertrages? Sich die Forderungen gegenüber Lizenznehmern im Falle der Insolvenz abtreten lassen?

  • Das ist für den Autor aber ziemlich ungünstig.

    Life is hard. Then you die. (Motto der russischen Mafia) :evil


    Ein Autor, der für einen Verlag schreibt, welcher in die Insolvenz geht, ist nach Anmeldung der Insolvenz zuerst einmal ein stinknormaler Insolvenzgläubiger – und nicht mehr. Er muß wie alle anderen Insolvenzgläubiger abwarten, ob a) überhaupt eine Insolvenzmasse (= positives Vermögen des Insolvenzschuldners nach Abzug aller Schulden und Kosten) vorhanden ist und diese dann b) als Quote an der Masse ausgeschüttet wird. Das kann Jahre dauern. Die Quote liegt in Deutschland bei 5 Prozent der Forderungen der Insolvenzschuldner.


    Definition Insolvenzgläubiger: "Insolvenzgläubiger sind nach der Legaldefinition von § 38 Insolvenzordnung (InsO) diejenigen Gläubiger (hier Autoren), die gegen den Insolvenzschuldner (hier Verlag) eine Forderung haben (hier Autorenhonorare), die schon vor dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war (= bestanden hat)."


    Beispiel: Hat also ein Autor von einem Verlag zum Zeitpunkt der Insolvenz noch 10.000 Euro an Honoraren zu bekommen, dann ist es gut möglich, daß er nach drei Jahren 500 Euro vom Insolvenzverwalter überwiesen bekommt. Wenn überhaupt. Die Ausschüttungs-Quoten in Insolvenzverfahren sind in Deutschland extrem niedrig.


    Dagegen kann man sich nicht versichern. Grundsätzlich besteht bei jedem Vertrag in einem Härtefall ein Sonderkündigungsrecht, ob das allerdings bei einem Autorenvertrag im Falle der Insolvenz eines Buchverlages auch der Fall ist, weiß ich nicht. Ich glaube auch nicht, daß das hier der springende Punkt ist.


    Normalerweise ist ein Autor nämlich gar nicht in der Lage, die drohende Insolvenz seines Verlages abzusehen, weil sich das alles hinter den Kulissen abspielt.

  • Insolvenz ist auch nicht notwendigerweise das Ende. Es kann einem als Autor sogar passieren, dass man plötzlich Vertragspartner eines anderen Verlags ist, der die Rechte erworben hat.

  • Insolvenz ist auch nicht notwendigerweise das Ende. Es kann einem als Autor sogar passieren, dass man plötzlich Vertragspartner eines anderen Verlags ist, der die Rechte erworben hat.

    Da sehe ich genau so!


    Ich glaube auch, daß das meistens der Gang der Dinge bei der Insolvenz von Kleinverlagen ist – die werden mitsamt ihrer Bücher und Autoren oft von einem anderen Verlag übernommen, was für die betroffenen Autoren zuerst mal eine gute Nachricht ist.

  • Das ist auf jeden Fall eine Situation, in der man sich fachlichen Rat holen sollte, beim VS und/oder bei einem Anwalt für Medien- und Verlagsrecht (der sich auch noch ein bisschen mit Insolvenzrecht auskennt). Eine gute Literaturagentur sollte einem auch helfen, mit einer solchen Situation adäquat umzugehen.