Buch zum Autorenrecht – Mithilfe durch Ihre Fragen und Anregungen

  • Hallo zusammen,


    mein Name ist René Jorde. Ich bin Rechtsanwalt und schreibe
    momentan an dem Buch „Recht für Selbstverleger und Autoren“. Es steht unter dem
    Motto: Verständlichkeit geht vor rechtlichen Details und soll ein praktischer

    Ratgeber werden. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn ich hier aus erster
    Hand erfahren könnte, welche rechtlichen Fragen ein Buch für Selbstverleger und
    Autoren beantworten sollte. Welche Erwartungen haben Sie und welche Themen
    sollten angesprochen werden?


    Ich habe dem Buch bereits eine Struktur gegeben: Es orientiert
    sich am Ablauf eines Buchprojektes (siehe Anhang). Also: Von der Buchidee
    über das Schreiben des Manuskriptes bis hin zur Veröffentlichung und
    Vermarktung. Entlang dieses „Roten Fadens“ möchte ich zeigen, welche
    rechtlichen Fallen bei jedem Schritt lauern, wie Sie diese vermeiden können und
    worauf Sie bei Verträgen mit Verlagen, Agenturen oder Distributoren und beim
    Marketing (Autorenhomepage, Facebook, Preisaktionen etc.) achten sollten.


    Ich freue mich auf Ihre Anregungen.


    Vielen Dank


    René Jorde


  • Hallo Silke,


    mit dem Buch möchte ich Autoren, die ihre Bücher selbst verlegen und Verlagsautoren ansprechen. Auf beiden
    Veröffentlichungswegen gibt es viele rechtliche Aspekte zu beachten. Außerdem
    wälzen Verlage die Haftung durch Verträge fast immer auf die Autoren ab. Daher lohnt es sich informiert zu sein.


    Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag.


    Rene Jorde

  • Hallo, Herr Rechtsanwalt Jorde,


    wenn Sie unseren Rat einholen möchten, um davon im Rahmen einer Buchveröffentlichung zu profitieren, dann wäre eine etwas ausführlichere Vorstellung angemessen. Sind Sie dieser hier?


    https://www.recht-für-autoren.de/


    Wenn Sie dieser Anwalt sind, dann bieten Sie auf der verlinkten Site allerlei Dienstleistungen an, zu denen Sie möglicherweise bei Gelegenheit diese Frage beantworten könnten:


    Sie bieten einen "Hinterlegungsservice" (nebst Hinterlegungsurkunde und "Siegel") für Manuskripte an, den Sie dort u.a. damit begründen, dass er eine sehr gute Wahl sei, um im Zweifelsfall die Urheberschaft zu beweisen, etwa, wenn es zum Streit mit Raubkopierern oder Plagiatoren kommt. Der Service kostet 37,50 € für drei Jahre. Frage: Wie oft kam es schon dazu, dass eine bei Ihnen erfolgte Hinterlegung im Rahmen einer urheberrechtlichen Auseinandersetzung als Beweis dienen konnte? Zusatzfrage: Haben Sie Informationen dazu, wie oft überhaupt im Rahmen einer Urheberrechtsauseinandersetzung im belletristischen Bereich eine notarielle oder anwaltliche Hinterlegung dazu geführt hat, dass die Urheberschaft zweifelsfrei ermittelt werden bzw. zweifelsfrei über sie entschieden werden konnte?


    Nach meiner Erfahrung und Beobachtung der Szene sind Streitigkeiten um die Urheberschaft belletristischer Werke äußerst selten, also Auseinandersetzungen, bei denen zwei Parteien behaupten, dasselbe Werk verfasst zu haben. Streitigkeiten um Miturheberschaften demgegenüber scheint es etwas häufiger zu geben - und Vorwürfe des Ideenklaus. Ideen sind jedoch nicht schutzwürdig und nicht schützbar.


    Danke vorab für die Antwort(en)!

  • Hallo Herr Jorde,


    mit meinem Buch geht es schon seit Monaten wegen rechtlicher Probleme mit dem Illustrator nicht weiter. Daher finde ich Ihre Idee gut, über die Rechte von Autoren (Selfpublisher) zu schreiben.


    Was mich interessieren würde, ist die Frage, wann jemand Mitautor ist und wer dann sagen kann, wie das Buch veröffentlicht wird. Darum geht es nämlich bei meinem Streit.


    Und wie es mit der Künstlersozialversicherung und Steuern aussieht, wenn man kostenlos über seinen Mann versichert ist.


    Und was passieren kann, wenn die Zeichnungen im Buch bekannten Comic-Figuren ähnlichsehen. Kann man dann verklagt werden oder muss Strafe bezahlen?


    Liebe Grüße

  • Hallo Heike U.-H.,


    vielen Dank für Ihre Anregungen. Die von Ihnen angesprochenen Themen werden im Buch eine Rolle spielen.


    Besonders die Miturheberschaft ist ein spannendes Thema, denn sie entsteht automatisch (kraft Gesetz). Dadurch werden die beteiligten Urheber rechtlich "verbunden", ob sie es wollen oder nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, durch einen Vertrag zwischen den Miturhebern genau zu regeln, wer welche Kompetenzen haben und vor allem, wie das Autorenhonorar später verteilt werden soll.


    Ich hoffe, dass die rechtlichen Probleme Ihres Buchprojektes bald erledigt sein werden und Sie Ihr Werk veröffentlichen können.


    Viele Grüße


    Rene Jorde