Trotz Recherche konnte ich eine Frage nicht sicher beantwortet finden. Vielleicht weiß jemand von Euch hier besser Bescheid:
Die Erststimme wählt den Direktkandidaten, soweit klar. Es zieht also nur der Kandidat in den Bundestag ein, der "seinen" Wahlkreis gewonnen hat.
Weiß jemand, wie und in welcher Reihenfolge die möglicherweise entstehenden Überhangmandate besetzt werden? Sprich: Welche Kandidaten, die NICHT als Direktkandidaten in den Bundestag kommen, erhalten dort das Mandat, wenn ihrer Partei Überhangmandate zustehen?
persönlicher Hintergrund meiner Frage ist der: Es scheint ja überhaupt keinen Sinn zu machen, die Erststimme jemandem zu geben, der zu 99% niemals seinen Wahlkreis gewinnen wird (weil man aus der Vergangenheit weiß, wie der Bezirk gewählt hat). Wem gebe ich denn dann die Erststimme, wenn sie nicht zufällig zu der Partei passt, die sehr wahrscheinlich mit ihrem Direktkandidaten meinen Wahlkreis gewinnen wird? Ist sie nicht quasi "verloren"? Welchen Grund könnte es geben, dennoch einen anderen Direktkandidaten zu wählen?