• Hallo 42er,


    ich weiß mir keinen Rat mehr und schaue mal bei euch, ob ich geholfen bekomme. Selbst wenn nicht, ist das ein guter Tread, der zeigt, nicht jedem Verlagsangebot gleich zuzusagen.


    Am 6.1. 2015 habe ich im Verlag X einen Autoren Vertrag unterschrieben. Mein Mystery-Thriller hätte 2015 im Sommer erscheinen müssen.
    Jeder der jetzt auf den Kalender schaut wird sehen, es ist viel Zeit ins Land gestrichen.
    Im Juli 2016 habe ich die erste fristlose Kündigung geschickt. So und hier ist eine ganz üble Sache. Der Verlag rührt sich einfach nicht. Ich habe einige Kündigungen rausgeschickt, aber nie eine Reaktion erhalten.


    Im September 2016 ist der Verlagsinhaber gestorben. Ich und einige andere Autoren, die auch vergeblich einen Auflösungsvertrag verlangen, haben die Trauerzeit abgewartet. Fristen abgewartet. Es scheint eine Mitinhaberin zu geben, die Schwester. Sie überlegt nun schon ziemlich lange, ob sie den Verlag weiter führen will.


    Alles läuft wie immer. Man bekommt einfach keine Reaktion auf Anfragen. Weiter Hinhaltetaktik. Auf mich wirkt das bereits wie eine kriminelle Masche.


    Der Verlag hat überall Schulden. Von Druckereien weiß ich es persönlich, da ich mich erkundigt hatte.
    Autoren bekommen seit 2014 keine Abrechnungen. Trotzdem haben die mich 2015 unterschreiben lassen.
    Und das Schlimmste, was mir jetzt zu Ohren gekommen ist, jemand meint, dass die Idee zu seiner Story eventuell an den Film veräußert wurde. (Das kann natürlich auch Zufall sein).


    Weiß jemand, wie ich aus dieser Sache raus komme? Meine Rechte zurückbekommen kann? Ich stehe völlig ratlos da. Mir ist zu Ohren gekommen, dass selbst auf Anwaltsschreiben keine Reaktion erfolgt.


    Liebe grüße
    Birgit

  • Liebe Birgit,


    Du brauchst vermutlich keinen Auflösungsvertrag. Wenn der Verlag nicht veröffentlicht, kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach. Werden keine Abrechnungen mehr erstellt und keine Vergütungen gezahlt, so kann davon ausgegangen werden, dass der Verlag nicht mehr aktiv ist. Im Prinzip bist Du damit frei, abhängig natürlich davon, was in dem Vertrag steht. Ich hoffe, du hast keinen Vertrag unterschrieben, der pauschal alle Rechte (auch die der Verwertung) an den Verlag abtritt ohne dass Du Vergütungsansprüche hast. So etwas unterschreibt man zwar nicht bei klarem Verstand aber es kommt doch immer wieder vor (hab ich selbst bei meiner allerersten Veröffentlichung vor 36 Jahren gemacht und bin dann aufgewacht, als eine Übersetzung erschien und ich nichts abbekam!).


    Vermutlich ist das alles halb so schlimm bei Dir. Schau Dir Deinen Vertrag gut an und hol Dir notfalls einen rechtlichen Beistand. Dazu musst Du nur ein bisschen im Netz unter Urheberrecht suchen und wirst dann schnell fündig. Zum Beispiel hier (ist keine Empfehlung sondern wurde nur schnell recherchiert!).


    Auf Gerüchte über den angeblichen Verkauf von Filmstoffen würde ich nichts geben. Kleinverlage haben da so gut wie keine Chancen.

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    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Wenn sich der Vertrag am Normvertrag (Stand 6.2.2014) orientiert, bieten sich in § 3 Absatz 2., 6. und 7. (Verlagspflichten), in § 8 Abs. 1 und § Abs. 12 Ansätze für eine Auflösung des Vertrages und Rechterückruf seitens der Autoren. Aber als Laie kann ich hier nur spekulieren. Ich würde einen Anwalt konsultieren und nicht alleine mit dem Verlag verhandeln, wenn die Kontaktaufnahme schon so schwierig ist.

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  • Im Prinzip bist Du damit frei, abhängig natürlich davon, was in dem Vertrag steht. Ich hoffe, du hast keinen Vertrag unterschrieben, der pauschal alle Rechte (auch die der Verwertung) an den Verlag abtritt ohne dass Du Vergütungsansprüche hast.


    Nein, ich bekomme eine Vergütung für die Nebenrechte.


    Ich habe Bedenken, dass ich Geld in einen Anwalt investiere und sich der Verlag dann noch immer nicht rührt.


    Vielen Dank für den Link. Ich seh mal alles durch.


    Lieben Gruß

  • Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund geht immer. "Wichtige Gründe" liegen vor, wenn eine der Vertragsparteien ihren Verpflichtungen in schwerwiegender Weise und trotz (mehrfacher) Aufforderung nicht nachkommt. Wenn eine Veröffentlichung, die (hoffentlich) mit Termin im Vertrag steht, auch anderthalb Jahre später noch nicht erfolgt ist, hat der Verlag eine grundsätzliche Pflicht in schwerwiegender Weise verletzt, denn die Veröffentlichung ist der Kern eines Verlagsvertrags. Das Ausbleiben der Zahlungen ist übrigens kein wichtiger Grund, weil man zunächst versuchen muss, sein Geld einzutreiben, bevor man Leistungen zurückhält oder Kündigungen ausspricht. Erst wenn sich im Rahmen eines Zahlungsverfahrens ergibt, dass die Gegenseite im Vermögensverfall und/oder insolvent ist, kann man das mit einer fristlosen Kündigung verbinden. Man kann übrigens auch als Gläubiger ein Insolvenzverfahren gegen eine Firma in Gang setzen. Das kann Wunder bewirken (Anwalt einschalten!).


    Ich würde also die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund - die Veröffentlichung ist nicht erfolgt - aussprechen (Einschreiben/Rückschein) und darin auch erwähnen, dass man bei ausbleibendem Widerspruch in angemessener Frist (7 Tage) davon ausgeht, dass die Kündigung akzeptiert wurde.


    Es wäre allerdings tatsächlich anzuraten, einen Anwalt einzuschalten, wobei man hier Kosten und Nutzen abwägen muss.


  • Ich habe Bedenken, dass ich Geld in einen Anwalt investiere und sich der Verlag dann noch immer nicht rührt.


    Lieben Gruß


    Wenn der Verlag sich nach einer fristlosen Kündigung nicht rührt, ist es ja gut. Siehe dazu, was Tom schreibt.

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  • Wenn eine Veröffentlichung, die (hoffentlich) mit Termin im Vertrag steht, auch anderthalb Jahre später noch nicht erfolgt ist, hat der Verlag eine grundsätzliche Pflicht in schwerwiegender Weise verletzt, denn die Veröffentlichung ist der Kern eines Verlagsvertrags.


    Der Termin steht zum Glück im Vertrag.


    Ich dachte auch, ich setzte eine Frist in das Kündigungsschreiben und nach keiner Rückmeldung sehe ich das als Einverständnis an.
    Aber ohne Auflösungsvertrag will sicher kein neuer Verlag da dran. Und selbst veröffentlichen traue ich mich nicht. Nachher werde ich verklagt. Da bleibt wohl tatsächlich nur der Weg zum Anwalt :-(


    Danke und lieben Gruß

  • Bist Du im VS, Birgit? Da gäbe es kostenlose Rechtsberatung. Ansonsten gäbe es auch die Möglichkeit, sich mit anderen Autoren zusammenzutun, die in sehr vergleichbarer Lage sind.

  • Dann Oute ich mich mal.
    Bin im selben Verlag und nur aufgrund Birgits Hinweis hier im Forum gelandet.
    Bei mir eine sehr ähnliches Verfahren. Anfang 2015 warf mir dieser Verlag den Vertrag nach, als gebe es kein Morgen.


    Pünktlich zur Unterschrift geschah eine "Panne" nach der anderen, die ein weiterkommen erstickte. Im naiv-guten glauben habe ich dies akzeptiert.
    Auch dass der Verlag sich nie rückte und rührte, Mails ignorierte, selbst Nachrichten per Skype oder im FB-Chat blieben über wochen unbeantwortet. (man musste die ständig aufwecken)


    Dann starb der Chef, es gab die Trauerzeit und irgendwann setzte die ehemalige stille Teilhaberin Fristen bis wann sie sich melden wird. drei Fristen verstrichen ohne, das etwas geschah. Als wir Autoren vorsichtig nachfragen wurden wir angepöbelt, dass wir empathilos sein und jede noch so simple Frage wurde in einen Angriff umgedeutet. Am ende waren wir immer die Bösen. Wenn der Fall eintrat, dass eine Frage zu konkret oder nicht missinterpretierbar war, wurde die Vogelstraußtaktik gefahren.


    Und so ist es auch bei allen Mails, Kündigungen, Anwaltsschreiben weitergegangen.
    Gegenangriff, wenn möglich - oder Kopf in den Sand.


    Es wäre ein so einfaches, die Autoren "frei" zu lassen.


    Gereizte Zungen behauptet mal, es ist eine Art "Geschäftsmodell"; Ahnungslose Autoren zu Verträgen animieren und warten, bis diese die Geduld verlieren - gerne auch 10 Jahre.
    Sobald der Autor das Verwertungsrecht ergreift, flattert die Klage ins Haus ...


    In meiner Kündigung habe ich der Schwester eine Frist gesetzt, der Kündigung zu widersprechen. Falls sie dies nicht tut, ist diese Rechtskräftig.
    vlt genügt das ja im Zweifel irgendwann vor Gericht, sollte es dazu kommen :(

  • D…


    Es wäre ein so einfaches, die Autoren "frei" zu lassen.



    Autoren sind keine Gefangene!


    Ich würde bei einem solchen Verlag so reagieren, wie Tom das vorgeschlagen hat: Einschreiben mit fristloser Kündigung. Ohne Rückmeldung würde ich nach einer Woche davon ausgehen, dass es akzeptiert ist.


    Meldet der Verlag sich und legt ein Veto ein, würde ich zu einem Anwalt gehen (oder gleichgesinnte suchen und mit denen zusammen Hilfe bei einem Anwalt suchen).

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  • Nein, es ist leider (und auch zum Glück) nicht so, dass eine solche fristlose, außerordentliche Kündigung rechtskräftig wäre, wenn ihr niemand widerspricht. Eine Kündigung, die überhaupt nicht hätte ausgesprochen werden dürfen, wird auch auf diese Weise nicht rechtskräftig. Das wäre ja noch schöner. Es ist auch niemandem zuzumuten, haltlosen Kündigungsschreiben zu widersprechen (man ist allerdings gut beraten, das knapp und energisch zu tun). Aber wenn es gute Gründe gab und niemand widersprochen hat, hat man sicher bessere Karten, wenn es zum Streit kommt - im Zweifelsfall muss und wird so etwas dann ein Gericht entscheiden. Außerdem sollte in der Kündigung mitgeteilt werden, dass man das Werk nach dem Verstreichen der Widerspruchsfrist anderen Verlagen anbieten wird. Wenn man derlei im Rahmen des Vertragsverhältnisses macht, ist das Gegenüber tatsächlich in der Pflicht, Stellung zu beziehen.

  • Du schreibst das besser und genauer, Tom.


    Trotzdem hätte ich mich so verhalten, wie geschrieben. Aber bevor ich aktiv geworden wäre, z.B. mit einem neuen Vertrag bei einem anderen Verlag, hätte ich mir eine Rechtsberatung geholt. Das mache ich immer. Ich habe die Möglichkeit einer kostenfreien Rechtsberatung beim DPV. Würde ich klagen wollen oder müsste ich mich gegen eine Klage wehren, dann müsste ich auch die Kosten tragen. Da gilt es immer abzuwägen, aber dazu hilft ja auch die Beratung im Vorfeld.

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  • Genaugenommen bin ich ja dann jetzt schon vom Vertrag befreit, da ich schon letzten Sommer gekündigt habe und ich kein Veoto erhalten habe.
    Ich habe auch das Glück von der Verlagsseite bereits gelöscht worden zu sein.
    Aber sicherheitshalber wiederhole ich das noch mal.


    Lieben Gruß


    Nicht wiederholen! Das könnte aussehen, als hättest Du deine eigene Kündigung nicht ernst genommen. Doppelt genäht hält nicht immer besser sondern ist manchmal sogar schädlich.

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  • Mit Spannung habe ich eure Kommentare zu Birgits Frage gelesen. Und doch bleibe ich ratlos zurück. Mit euren Kürzeln wie VS und DPV kann ich leider nichts anfangen. Könntet ihr mir auf die Sprünge helfen? ?!?

  • VS ist der Verband deutscher Schriftsteller.


    DPV gibts mehrmals, nämlich als Deutschen Pressevertrieb, als Deutscher Petanque Verband und auch als Deutsche Psychologische Vereinigung (um nur ein paar zu nennen). Gemeint ist aber der Deutsche Presse Verband.

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  • Ich habe jetzt folgende E-Mail bekommen. Die gleiche haben auch andere Autoren bekommen.


    Sehr geehrte Frau Gürtler,


    ich möchte mich in aller Form bei Ihnen entschuldigen, dass ich mich erst jetzt melde, aber die Zeit ist sehr schwer für uns.
    Wenn Sie das Gefühl hatten, dass ich Sie vernachlässige, dann tut mir das leid.
    Der Verlag bedeutet mir sehr viel.
    Ich möchte Sie bitten, dass Sie Ihre Kündigung nochmals überdenken und evtl. zurückziehen, bis die Umstände innerhalb des Verlags geklärt sind.
    Für Ihr Verständnis danke ich Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen



    An dieser Mail ist doch zu erkennen, dass meine Kündigung akzeptiert ist, oder sehe ich das falsch? Sonst würde man mich doch nicht bitten, diese zurückzunehmen.?
    Ich habe natürlich abgelehnt


    Lieben Gruß