Mehrwertsteuer, Märchensteuer ...

  • Liebe Mitforumsanwesende,


    es ist passiert. Da will doch wirklich und tatsächlich ein Verlag einen Vertrag machen.
    Ich muss sie nicht mal bezahlen nein ich bekomme sogar was. Und während ich noch träume, ob ich davon zweimal ins Kino gehe oder ne Runde Obergäriges springen lasse, drängt sich Vater Staat ins Gedächtnis. Da war doch was ... aja Mehrwertsteuerpflicht 7% oder 19% der befreit?


    Was zum Teufel weiß ich. Okay das ein verdienter Euro längst kein verdienter Euro mehr ist, dieser Illusion hab ich mich schon vor einiger Zeit hingegeben.
    Aber Mehrwertsteuer? Ist ein Manuskript mehr wert weil es einen Abnehmer gefunden hat?! Zumindest für das Finanzinstitut.
    Wie auch immer, natürlich werde ich um das Telefonat mit dem Finanzinstituts-Personal nicht herum kommen aber vielleicht hat jemand eine Prognose wohin die Reise gehen könnte? Wenn man sowas pauschalisieren kann.
    (Ansonsten friste ich mein alltägliches Dasein als proletarisch Abhängiger. Falls das relevant ist.)


    Halb vorbereitet ist besser als ahnungslos.
    Oder so ähnlich.


    Danke vorab.


    Joschik

    ... und ich verrenk mir mein Gehirn bloß um zu sagen was ich will,
    das ist nicht viel aber auf jeden Fall besser als Schweigen - Gisbert zu Knyphausen

  • Du kannst dich beim Finanzamt als mehrwertsteuerpflichtig melden, auch wenn du unter 17,500€ (glaub ich) verdienst. Der Verlag packt dann den Betrag mit drauf und du führst ihn beim Finanzamt wieder ab.
    Allerdings musst du das nicht, solange dein Einkommen geringer ist.

  • Du kannst dich beim Finanzamt als mehrwertsteuerpflichtig melden, auch wenn du unter 17,500€ (glaub ich) verdienst. Der Verlag packt dann den Betrag mit drauf und du führst ihn beim Finanzamt wieder ab.
    Allerdings musst du das nicht, solange dein Einkommen geringer ist.


    Bevor man die eingenommene Umsatzsteuer abführt, darf man sich die selbst gezahlte Vorsteuer abziehen (d.h. für gekaufte Computer, Papier, Bücher, Recherchereisen, Bordellbesuch - falls die der Recherche dienen usw.)

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    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Jepp Ulli, also diese 17.500 € scheinen tatsächlich eine Art Grenze zu sein (laut der telefonischen Auskunft, wobei das Telefonat mit der Fachabteilung noch aussteht.)
    Das müsste wohl ne Zeit lang reichen ...


    Werter Horst-Dieter, das werde ich gerne berücksichtigen. Nun ja ... Das Bordell wird es dann, Genreabhängig, wohl eher nicht werden. Eher Kinderpark :rolleyes


    Naja Kristin, ich würde es erst so bezeichnen wenn die Tinte darunter wäre ... aber die Voraussetzungen könnten schlechter sein.


    Danke schonmal für die Rückmeldungenau, man findet da immer so viel, das sind Erfahrungen schon recht gut. :chapeau

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  • Herzlichen Glückwunsch zum Vertrag :blume :blume


    Ergänzend zu dem bisher schon Gesagten: Du darfst auch auf Umsatzsteuer optieren, wenn Du weniger als 17.500 Euro Honorar einnimmst. So oder so hat diese Entscheidung nur einen einzigen Nachtteil für Dich: Die Arbeit, dem Finanzamt per Umsatzsteuer-Voranmeldung/Jahresmeldung abzurechnen. An Deinem Einkommen und den damit verbundenen Steuern ändert das nichts.
    Von Vorteil ist das Ganze, wenn Du durch größere (schreib-)berufsbedingte Anschaffungen mehr Mehrwertsteuer (die in diesem Fall dann für Dich dann Vorsteuer heißt) ausgibst, als Du Mehrwertsteuer (die für Dich dann Umsatzsteuer heißt) einnimmst. Dann erhälst Du den Differenzbetrag vom Finanzamt zurück.

  • Mal so, mal so, lieber Horst-Dieter, je nach zeitlichem Anfall und vorgeschriebenen Abgabeturnus beim FA


    Der übliche Ablauf ist die Umsatzsteuervoranmeldung, in der man die eingezogene Umsatzsteuer ausweist, die gezahlte Umsatzsteuer (als Vorsteuer) einträgt, die Differenz ermittelt und an das Finanzamt überweist. Der umgekehrte Fall, dass man erst die vollen Vorsteuerbeträge an das Finanzamt zahlt und dann einmal im Jahr per Steuerbescheid zurückbekommt dürfte der seltenere Fall sein. Ich halte diesen Weg auch nicht für sinnvoll.

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  • so war das auch nicht gemeint :)
    1. Fall (der häufigere) Du hast im Abgabezeitpunkt (z.B. Quartal) mehr Umsatzsteuer eingenommen als Vorsteuer ausgegeben. Du ziehst die Vorsteuer von der geschuldeten Umsatzsteuer ab (behälst sie also ein) und zahlst den Restbetrag an Finanzamt
    2. Fall (der glückliche) Du hast im laufenden Abgabezeitpunkt wenig eingenommen = wenig Umsatzsteuer, hast im gleichen Zeitpunkt aber hohe Kosten bezahlt, z.B. Einkauf von Autorenexemplaren für eine große Lesung oder neue Visitenkarten oder neuer Laptop oder Autorenschreibprogramm oder oder . Dann ist es umgekehrt: Du ziehst die Umsatzsteuer von der Vorsteuer ab und die Finanzamt überweist Dir auf Dein Konto die Differenz.

  • lieber Joschik
    Wie ich aus deiner Frage herauslese, hast du bislang keine weiteren Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, liegst also unter der Summe von 17.500?
    In diesem Fall kannst du immer eine einfache Rechnung stellen mit dem Zusatz siehe unten in grün.
    Da freuen sich auch deine Auftraggeber drüber. Macht nicht so viel Arbeit wenn Sie den Mehrwertsteuerkram unberücksichtigt lassen dürfen.
    Viel Erfolg


    Betreff: Rechnung für...
    am... im ...zur...
    Rechnungsnummer .... - Steuernummer....


    Sehr geehrter ... datum


    hiermit erlaube ich mir, Ihnen.... in Rechnung zu stellen.


    Das Honorar oder was auch immer beträgt: ...
    Fahrtkosten ....
    Summe: ...


    Bank...


    Kontoinhaber/-in...
    Kundennummer....



    Diese Rechnung enthält nach § 19 Absatz 1 UStG keine Umsatzsteuer.


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    und in der Hoffnung auf weitere gute
    Zusammenarbeit,


  • Da freuen sich auch deine Auftraggeber drüber. Macht nicht so viel Arbeit wenn Sie den Mehrwertsteuerkram unberücksichtigt lassen dürfen.


    Kommt auf den Auftraggeber an. Bei Verlagen ist das meist kein zusätzlicher Aufwand, weil ohnehin nötig. Es ist da ohnehin ein durchlaufender Posten. Der Verlag zahlt es an die Autoren und holt es sich vom Finanzamt zurück (bei den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen). Ob einzelne Autoren Umsatzsteuerpflichtig sind oder nicht, ändert daran nichts.

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    Emanuel von Bodmann


  • Das ist genau so richtig, liebe Dorit!
    Ich kenne es auch so, dass Auftraggeber ganz froh sind, wenn sie nicht das Gedä mit der Umsatzsteuer haben. Kommt einfach darauf an.
    Ich mache meine Umsatzsteuervoranmeldung selbst, und wenn mein Steuerberater die Erklärung einmal im Jahr für alles macht, rechnet er auch die Umsatzsteuer richtig ab. Dann bekomme ich immer etwas zurück, eine Art Sparbuch für die Nachzahlungen der Einkommensteuer, falls ich welche leisten muss. Es gibt auf der Bank eh keine Zinsen mehr, dann kann das Geld also auch beim Finanzamt rumliegen.

  • Liebe Leute,


    vielen Dank nochmal an dieser Stelle. So langsam fahren die ersten Züge aus dem Bahnhof und es lichtet sich etwas... :bahnhof
    Habe jetzt beim Finanzinstitut, die Kleinunternehmerregelung nach §19 UstG beantragt. Bekomme wohl eine "eigene" Umsatzsteuernummer,
    muss zwar zu Beginn wohl relativ häufig die Voranmeldung durchführen (bzw.Erklärung), zwecks Abtrennung von der eigentlichen Steuererklärung.


    Der Sinn des Ganzen, Verlag zahlt mir die Umsatzsteuer aus, ich überweise sie an das Finanzinstitut, der Verlag bekommt diese wiederum von dort erstattet,
    erschließt sich mir zwar nicht. Aber soll mir, da momentan eh nicht relevant, egal sein.


    Allerdings eröffnet sich eine neue Frage dadurch, die Einnahmen (ohne Umsatzsteuer) die ich habe, wenn auch nicht viel...
    Führe ich diese wiederum, bei der jährlichen Steuererklärung als sonstige Einnahmen ab? Und kann ich daraus resultierend wiederum Werbungskosten ala Laptop, Schreibprogramm, Bücher etc.pp geltend machen?


    Danke dORIT, für die Musterrechnung.


    Und generell für die Glückwünsche (auch wenn ich mich erst sicher fühle, wenn diese Papiere unterschrieben sind... :rolleyes )


    In diesem Sinne, herbstliche Grüße aus Sichtweite von Väterchen Rhein.


    Joschik



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  • Lieber Joschik, da geht aber jetzt einiges völlig durcheinander.


    Wenn Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG beantragt hast, dann musst Du ja gerade KEINE Umsatzsteuer vom Verlag verlangen/erhalten. Jeder Verlag verlangt von Dir bei Vertragsschluss die Aussage, ob Du vorsteuerabzugsberechtigt (alt. umsatzsteuerpflichtig) bist. Wenn ja, zahlen sie Dir die Ust zusätzlich auf die vereinbarten Tantiemen, wenn nicht, bekommst Du sie ohne und musst aber dann logischerweise nichts ans Finanzamt abführen.


    Zitat

    Allerdings eröffnet sich eine neue Frage dadurch, die Einnahmen (ohne Umsatzsteuer) die ich habe, wenn auch nicht viel...
    Führe
    ich diese wiederum, bei der jährlichen Steuererklärung als sonstige
    Einnahmen ab? Und kann ich daraus resultierend wiederum Werbungskosten
    ala Laptop, Schreibprogramm, Bücher etc.pp geltend machen?

    Das eine ist die Umsatzsteuererklärung (Äpfel), das andere Deine Einkommensteuererklärung (Birnen). Die Einkommensteuererklärung entspricht im Wesentlichen einer Lohnsteuererklärung, aber eben für Freiberuflicher oder Selbstständige und nicht ausschließlich Angestellte.
    Dort kannst Du natürlich entsprechende Kosten den Einnahmen gegenüberstellen. Bist Du nicht umsatzsteuerpflichtig, dann sind die gezahlte Beträge netto=brutto. Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, dann gehen die Nettobeträge der Kosten in die Einkommensteuererklärung (dort konkret in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Anlage zu den eigentlichen Formularen zu erstellen ist) und die Mehrwertsteuer wird als Vorsteuer in der Umsatzsteuererklärung geltend gemacht.


    Aber egal, ob mit oder ohne Ust: Vorsicht bei solchen Dingen wie Laptop. Normalerweise wird Dir hier vom FA ein Privatanteil abgezogen, es sei denn, du kannst darlegen, dass Du sämtlichen privaten Schriftverkehr auf einem anderen Computer machst und wirklich auf dem einen nur und ausschließlich in Deiner schriftstellerischen Tätigkeit unterwegs bist. Anders sieht es bei Anschaffungen und Kosten aus, die komplett wegen der Schreiberrei geschehen. z.B. ein Programm wie Papyros oder Porto, Druckpapier etc. für das Verschicken von Manuskripten etc.

  • …Die Einkommensteuererklärung entspricht im Wesentlichen einer Lohnsteuererklärung, aber eben für Freiberuflicher oder Selbstständige und nicht ausschließlich Angestellte.


    Die Einkommenssteuererklärung muss nciht nur von Freiberuflern und Selbstständigen abgegeben werden sondern von allen, bei denen die Einküfte ein bestimmtes Grundeinkommen übersteigen bzw. die vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert werden, etwa weil Nebeneinkünft vorliegen. Das kann auch bei Angestellten und anders unselbstständig Beschäftigten der Fall sein.

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    Emanuel von Bodmann