Amazon ändert die Bezahlung von Autoren

  • Hallo, Simone.


    Das ist doch gehoppt wie gesprungen.


    Hallo Tom,
    den Unterschied könnte man sehen, wenn man das denn wollte. Aber wozu, wenn man sich stattdessen mal wieder abreagieren und beklatschen lassen kann? (Und der Beifall kommt ja immer sehr zuverlässig von sabbernden Wauwaus.)
    Aber wie auch immer, die neue Regelung ist für die AutorInnen sehr positiv zu sehen, so es einen denn interessiert.

  • Hallo, Susanne.


    :)


    Du bist aber auch nicht exemplarisch. Ich könnte dagegenhalten, dass ich mit meinen Verlagsabrechnungen zufrieden bin, um es vorsichtig auszudrücken. ;)


    Tatsache ist doch, dass Amazon nach Gusto an den Stellschrauben dreht, und man müsste in diesem Zusammenhang auch mal über die Beeinflussung der künstlerischen Arbeit sprechen. Klar, niemand muss das via KDP und KU und KPD und CDU machen, aber es gibt definitiv auch einige Autoren, die am Erfolg der Programme beteiligt waren - und nun nach und nach mit schlechteren Konditionen konfrontiert werden.

  • Hallo, Susanne.


    Klar, KDP usw. transportieren, jedenfalls in der erfolgreichen Variante, in erster Linie Genreliteratur. Die, die Umsätze generieren, bedienen eine überschaubare Variation von Themen, Textarten, Gattungen und eben Genres. Man könnte es auch einfacher und überspitzter sagen, aber man muss nicht. Stimmt schon, in diesem Kontext von "künstlerischer Freiheit" oder überhaupt von "Kunst" zu sprechen, da kann man sich auch schon auf dem Fußboden liegend (und rollend) den Arsch ablachen. Verstehe ich.


    Die KU-Bedingungen, in der aktuell avisierten, aber auch schon in der vorherigen Version, stellen eine klare Ansage dar, und bei dieser Ansage geht es darum, was von den Autoren erwartet, was honoriert wird. Und das ist, einfach gesagt: Produziert bitte Texte, die die Leser bei der Stange halten. Kommt nicht mit langatmigen Expositionen, mit sich gemächlich aufbauenden Spannungsbögen, kommt um Himmels Willen nicht mit anspruchsvollem Zeug, in das sich die Leser einfuchsen müssen. Verzichtet bitte auf jedweden Anspruch. Dieses Zeug werden wir nicht bezahlen. Unser idealer KDPKU-Autor liefert Genreliteratur, die hoch getaktet ist, einen Knaller an den anderen reiht, einfach, schnell, atemlos, und im Idealfall als Exempel vermarktungsfähig. Wir wollen Leute wie [Platzhalter_für_die_üblichen_Verdächtigen]. Niemanden sonst.


    Gut, einige Verlage verhalten sich auch so. Vielleicht sogar viele. Was ich nicht okay finde, ist, den ja grundsätzlich - systembedingt - fehlenden Filter an dieser Stelle anzusetzen. Andererseits, okay, könnte man das als eine Art Basisdemokratie verstehen, und diese Basis sind die Leser. Ich lese hinein, bin angepisst, höre auf, und im Ergebnis bekommt der Autor nix. Das ist, zugegeben, ein in gewisser Hinsicht reizvoller Ansatz. Aber irritierend darf es doch bitteschön auch sein. Jemand, der mein Zeug verkauft (oder, im vorliegenden Fall, verleiht), bindet die Vergütung nicht an den Verkauf oder die Ausleihe, sondern an den Konsum (den er selbst und ohne jede Chance auf Überwachung kontrolliert). Er beeinflusst dadurch sehr vieles, und ein Aspekt von diesen vielen ist, wie die Texte zu sein haben. Dabei geht es im Prinzip um Zucht - gezüchtet werden Autoren und die dazugehörigen Leser. Und umgekehrt. Und an dieser Stelle muss ich mir einfach selbst recht geben. ;)


    Ja, keiner ist gezwungen, das zu tun. Und, ja, einige leben ganz exzellent damit. Außerdem, okay, ähnelt es allem, was wir aus dem "klassischen" Verlagswesen kennen. Aber es geht doch einige Schritte über all das hinaus. KU ist an und für sich schon unfair, da kannst Du erzählen, was Du willst. Für die meisten Autoren sind die Umsätze drastisch eingebrochen, aber einen Weg vorbei gibt es auch nicht, wenn man irgendwie die Nase vorn haben will. Okay, "Flatrates" sind sowieso unfair. Aber irgendwo muss doch mal Schluss sein - auch aus Sicht der Leute die (immer noch) vom System profitieren. Das hat doch alles nichts mehr mit Schriftstellerei zu tun. Gut, vielleicht ist das mein Fehler. Ich schreibe keine Bücher, nur damit etwas auf meinem Konto passiert. Ich habe nichts dagegen, keine Frage, aber das ist nicht meine Motivation. Es fällt mir schwer, diese Perspektive einzunehmen. Wenn man nur in Zahlen denkt, während man eigentlich zu erzählen versucht, geht es nicht mehr um den Job, sondern einzig darum, was dabei kohlemäßig rauskommt. Damit wird der Job selbst zur Nebensache. Würde ich so denken (müssen), würde ich das Etikett "Schriftsteller" ablegen.

  • Hallo Tom,


    ich kann deinen Gedankengang verstehen, was Amazon und ihre Zuchtprogramme angeht. Ja, dadurch kann und wird sich Schreib- und Leseverhalten ändern. Vielleicht.
    Aber es ändert sich sowieso. Filme werden schneller, haben mehr Cliffhänger, häufigen Szenenwechsel, aufregende Kameraperspektiven - das wird auch von manchen Büchern erwartet.
    Ich hoffe jedoch sehr, dass sich auch unaufgeregte Schreibweisen ohne viel Aktion weiterhin verkaufen werden.


    Dies hier allerdings:



    Wenn man nur in Zahlen denkt, während man eigentlich zu erzählen versucht, geht es nicht mehr um den Job, sondern einzig darum, was dabei kohlemäßig rauskommt. Damit wird der Job selbst zur Nebensache. Würde ich so denken (müssen), würde ich das Etikett "Schriftsteller" ablegen.


    bedeutet ja, dass jemand, der keinen Brotjob neben der Schreiberei hat, jemand, der vom Schreiben lebt, der es hauptberuflich macht, sich gar nicht mehr Schriftsteller nennen darf. Also Susanne, Gerald, Christiane, SusanneO, ich und sicher noch einige mehr - müssen uns dann wie nennen?

  • (...) (Und der Beifall kommt ja immer sehr zuverlässig von sabbernden Wauwaus.) (...)


    An Damen, die bei ihren Vergleichen gern das Tierreich bemühen, bin ich hier zwar schon gewöhnt. Dennoch ist diese Formulierung lustig. Danke! :rofl

  • Man kann sich darüber lustig machen oder ärgern - wir werden uns damit beschäftigen müssen, dass das Leseverhalten und damit auch das Kaufverhalten von LIteratur ändern wird. Amazon gibt da derzeit nur einen kleinen Ausschlag, weil nicht der ganze Bereich der Literatur betroffen ist sondern nur ein begrenzter Ausschnitt und in diesem auch ein begrenztes Publikum und nur eine Auswahl von Autoren. Es gibt aber keinen Grund, diese Autoren (und Leser) auszugrenzen und sie in die Schmuddelecke zu schieben. Gerade Susanne ist in der Hinsicht unverdächtig, denn was sie schreibt liegt auf einem Niveau, das manch andere/r sich auf die Fahnen schreiben sollte - wenn er kann. Und insofern haben Susanne und Simone recht, dass sich für sie erst einmal etwas verbessert. Die fleißigen Schreiber profitieren vermutlich von diesem veränderten Abrechnungsverhalten von Amazon. Was das generell noch für Auswirkungen hat, bleibt abzuwarten. Und selbstverständlich darf man das kritisch sehen und sich auch darüber lustig machen - aber ohne bitte in den Bereich zu gehen, wo es an die Substanz geht. Persönliche Angriffe und Herabsetzungen sind nicht nötig und auch nicht tolerierbar.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Hallo, Ulli.


    Die Brotjobfrage irritiert mich. Ich habe zwei Brotjobs, einer davon ist die Schriftstellerei. Ich bin kein Hobbyautor, sondern mit Agentur und Verträgen bei einem der durchaus nennenswertesten Belletristikverlage der Republik ausgestattet. Und ich schreibe natürlich nicht nur nach Lust und Laune und völlig egozentrischen Präferenzen, sondern mit Blick darauf, was sich - hoffentlich - vermarkten lässt, also Agentur, Verlagen und Lesern gefällt - und mir selbst. Es würde mich überraschen, wenn Du Dich anders verhalten würdest. Dass ich noch einer weiteren Arbeit nachgehe, tut nach meinem Dafürhalten in diesem Zusammenhang nichts zur Sache.


    Ja, die Schlagzahlen erhöhen sich, und das führt absolut notwendigerweise zu einer Verbesserung. Wir durften das beim privaten Fernsehen miterleben: Wenn nicht spätestens nach drei Sekunden eine Asiuschi zu sehen war, die ihrer allerbesten Asiuschifreundin gestand, mit deren Asiuschibesamer gepimpert zu haben, schaltete man weiter. Oder wenn kein Asidetlef zu sehen war, der seiner Asiuschi gestand, mit dem gemeinsamen Kind Asigabi ein weiteres zu erwarten. Irgendwo im strahlenden ProSuperSiebenRTLplusminusSATeinsbisfünf-Universum ließ sich in jedem Fall etwas in dieser Art finden, und bis das geschehen war, zappte man eben. Amazons KU-Entlohnungsmodell forciert das Bücherzapping. Was dabei herauskommen wird, darauf dürfen wir uns alle gemeinsam freuen. Warum zur Hölle sollte auch ausgerechnet die Literatur der einzige Bereich bleiben, in dem die IQ-Mindestanforderung über 30 liegt?


    Andererseits. Je länger ich über das Modell nachdenke, umso besser gefällt es mir. Wenn ich im Restaurant Gurkensalat bestelle, und die gelieferte Speise schmeckt verblüffenderweise nach Fisch, dann lasse ich sie zurückgehen und bezahle sie natürlich auch nicht. Mehr noch, ich bezahle nicht einmal die zwei Bissen, die ich ungläubig genommen habe. Im KDP wird vieles veröffentlicht, das einer fadenscheinigen Gurkenscheibe auf einem Haufen Axolotlextremte sehr ähnelt, uns es ist vermutlich absolut in Ordnung, dass man nach Verzehr der Gurkenscheibe und eines Happens Axolotlkacke dem Kellner einen Einlauf verpasst. Konsequenterweise müsste sich deshalb übrigens auch das Vergütungsmodell aus Lesersicht anpassen: Wer wiederholt genötigt war, sich mit Querzahnmolchexkrementen auseinanderzusetzen, zahlt auch nicht mehr die ganze Pauschale, sondern nur noch anteilig.

  • Tatsächlich ist es so, dass du nicht bezahlen musst, wenn du an deiner Speise etwas zu beanstanden hast und auch nur zwei Bissen probiert hast und es dann zurückgehen lässt.
    Nicht allerdings, wenn dir das erst nach dem Genuss der Speise auffällt.
    Da ist es bei Amazon dann wohl so wie in der Gastronomie.

  • Der Unterschied besteht darin, dass der Gast bei Amazon weiter voll zahlt, nämlich seine 9,99 € pro Monat. Dafür wird dem Koch etwas vom Gehalt abgezogen.


    Aber, hey, immer machen lassen, die jungen Götter.

  • Ich bemerke, dass sich in diesen Thread Debatten zum literarischen Wert von KDP, von SP generell, eingeschlichen haben, die wohl vom Threadstarter so nicht beabsichtigt waren. Dennoch sind diese Debatten, auch wenn wir sie schon oft geführt haben, für einen Verein zur Förderung der Literatur unerlässlich, meine ich. Ich mache für ein paar Gedanken und Vorschlägen dazu mal einen neuen Thread im Vereinsbereich auf.

  • Simone hat oben auf die "Selfpublisherbibel " verlinkt. Unter dem Artikel (der nichts anders sagt als der der FAZ) findet sich ein Kommentar von "Cliff Allister":


    Zitat

    Bei aller Problematik für kürzere Ratgeber und Sachbücher ist dies prinzipiell eine gerechtere Lösung. In einem mehrere hundert Seiten umfassenden Werk steckt eine viel längere Schaffenszeit und mehr Kreativität als wenn jemand jeden Monat einen <100 Seiten Serienband auf den Markt wirft. Natürlich stellen sich Fragen nach der technischen Durchführung. Was, wenn jemand direkt nach der Ausleihe direkt auf das Buchende blättert: zählt das dann als vollständig gelesen? Was, wenn jemand nach der Ausleihe offline liest: bekommt Amazon das überhaupt mit? Und dergleichen technische Aspekte mehr. Ich nehme jedoch an, dass man sich bei Amazon darüber Gedanken gemacht haben wird und es hierfür eine Lösung gibt.


    Ich erinnere mich, dass Henryk M. Broder einmal in seiner gewohnt provokanten Art forderte, die Rundfunkgebühren nur anteilig zahlen zu müssen für die Sendungen, die er auch schaue. (Damals lief "Hart aber fair" noch im WDR.) Das war natürlich Teil-Satire, wie oft bei ihm, aber ich glaube, es war Hans-Ulrich Jörges, der Broder entgegenhielt, man reiße sich bei einer Zeitung ja auch nicht einzelne Artikel heraus und zahle anteilig für sie.


    Auf die Gefahr hin, dass hier gleich wer auf die doofen Juristen einhaut: Bei nicht teilbaren Leistungen verstehe ich nicht, wozu eine Entgeltlichkeit für Teile gut sein soll, die isoliert nichts oder kaum etwas wert ist. Ein Tischler berechnet nichts für ein Stuhlbein, sondern nur für den ganzen Stuhl. Bei der Frage der Teilbarkeit geht es doch nicht darum, ob ich eine Leistung tatsächlich teilen kann (etwa in Buchseiten), sondern darum, ob ein Teil der Leistung anteilig dem Gesamtwert entspricht. Ein entzwei gerissener 10-Euro-Schein etwa ist nicht 2 x 5 Euro.


    So sehe ich das auch bei Literatur, egal welcher Art. Amazon und die Befürworter des neuen Bezahlmodells (jaha - für entliehene E-Books von Selfpublishern! Steht auch in der FAZ.) sehen das anders. Ich halte die Aufteilung nach ganz und gar unjuristischen Gesichtspunkten für unsinnig. Was soll ich mit einem Sechstel-Buch? Und wozu schreibe ich ein Siebtel-Buch?

    Es gibt drei Regeln, wie man einen Roman schreibt. Unglücklicherweise weiß niemand, wie sie lauten. (William Somerset Maugham)

  • Hallo, Alexander.


    Danke für diese Ausführungen; ich habe ähnliches ja weiter oben angedeutet, nur weniger präzise formuliert. Ich frage mich auch, ob dieses Modell einer gerichtlichen Prüfung standhielt, selbst wenn die entsprechenden Klauseln von allen Beteiligten unterzeichnet worden sind. Hinzu kommt, dass zwar eine anteilige Vergütung (an die Hersteller) stattfindet, aber keine anteilige Bezahlung (durch die Konsumenten). Die entrichten ja eine Pauschale.


    Selbstverständlich dürfte es in der Realität überwiegend um den Teilkonsum belletristischer Werke gehen, also um den Vorgang "Ich habe die ersten zwanzig Seiten gelesen und das Buch hat mir nicht gefallen". Hierfür gibt es meines Wissens allerdings kostenlose Leseproben. Und die Anmerkungen zum Sachbuch sind natürlich hochbrisant. Ich veröffentliche ein Buch, das auf den Seiten 17 bis 19 irgendeinen genialen Trick erläutert, und die meisten derer, die sich dieses Buch herunterladen, wollten nur diese Anleitung konsumieren. Wenn dieser Trick in 300 Seiten eingebettet ist, die viel Know-How enthalten und eine Menge Arbeit gemacht haben, dreht mir Amazon hierfür die Nase.

  • Jetzt mal ganz doof gefragt:


    Ich kaufe mir doch auch keinen Rock und darf den mal ein paar Tage zur Probe tragen und dann entscheiden, ob ich ihn nun kaufe oder nicht. Warum soll man denn dann bei E-Books, gleich welcher Qualität, probelesen dürfen?


    Ich habe schon unzählige Bücher gekauft und dann weggelegt, weil sie mich eben nicht angesprochen haben, soll ich die jetzt in den Buchladen zurückgeben? Warum kann man die Dinger nicht einfach kaufen, und basta?


    Oder habe ich da etwas Wichtiges übersehen beim Modell des Self-Publishing?


    Mir scheint das System insgesamt recht absurd.

  • Hallo, Anja.


    Es verhält sich ein wenig anders. Du kaufst den Rock, bezahlst ihn auch voll und hängst ihn in den Kleiderschrank. Das Kleidungsstück ist via Mobildatenfunk mit dem Händler verbunden und teilt auf diesem Weg die Anzahl der Tragevorgänge mit. Der Schneider bekommt vom Händler dann anteilig Geld für jeden Tragevorgang. Und wenn Du den Rock nie anziehst, bekommt er überhaupt nichts. Wenn Du eine bestimmte Anzahl Tragevorgänge überschreitest, wird er voll vergütet.
    Ach so, und Du bezahlst eigentlich auch nicht den einzelnen Rock, sondern entrichtest eine Pauschale, also eine Flätträjt. Dafür kannst Du Dir zehn Röcke pro Monat aussuchen. Die Schneider werden nach Tragevorgängen entlohnt.


    Tatsächlich gibt es im Rahmen (vor allem) des Gewährleistungs- und Rückgaberechts ein ähnliches Modell, es nennt sich "Wertersatz", aber die Rechtsprechung hierzu ist uneinheitlich. PKW-Käufer wurden dazu verdonnert, einen anteiligen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zu leisten, das sie später aus gutem Grund (Garantie) zurückgegeben haben, Käufer von technischen Geräten jedoch nicht. Dazu gibt es viele Urteile, die sich teilweise widersprechen. Nach den Buchstaben des Gesetzes wäre ein Händler nach meinem Dafürhalten grundsätzlich verpflichtet, den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn ein Garantiefall eintritt, der Kaufvertrag gewandelt wird und der Kunde die Ware zurückgibt. In Einzelfällen kam es, wie angedeutet, zu uneinheitlichen Entscheidungen der Gerichte.
    Macht man demgegenüber von seinem Rückgaberecht Gebrauch, etwa innerhalb der üblichen Fristen beim Online-Kauf, kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn die Ware - auch "bestimmungsgemäß" - verwendet wurde. Die Voraussetzung hierfür ist die eindeutige und rechtssichere Information des Kunden beim Kauf. Wenn Du also bei Zalandomazon einen Rock kaufst und nach 14 Tagen zurückgibst, kann der Händler vermutlich Wertersatz geltend machen, wenn Du den Rock erkennbar getragen hast, er also nicht mehr neuwertig ist. Das hängt aber davon ab, wie diese Bestimmung formuliert ist und ob Du sie während der Bestellung zur Kenntnis genommen haben musst. In der Realität verlangen die Online-Händler allerdings meistens keinen Wertersatz (jedenfalls bei niedrigpreisiger Ware), so dass es durchaus so sein kann, dass Du einen Rock bestellst, ein paar Tage trägst und dann unter voller Rückvergütung zurückgibst. Tatsächlich scheinen nicht wenige Online-Kunden ihre Garderobe über dieses Modell zu gestalten.

  • Ergänzung: Amazon beispielsweise wird bei der Rücksendung innerhalb von 14 Tagen keinen Wertverlust geltend machen, sagen jedenfalls die AGB, selbst wenn die Ware erkennbar (allerdings bestimmungsgemäß) gebraucht wurde. Anders verhält es sich bei den erweiterten Rückgaberechten (30 Tage). Da wird nur neuwertige, unbenutzte und originalverpackte Ware zurückgenommen.

  • Na gut.


    Ich kaufe nur Kinderklamotten im Internet, und da mein Sohn ganz gut ist im Verwüsten von Kleidung, konnte ich da bisher noch nicht viel zurückgeben :)


    Ich bin aber, ehrlich gesagt, auf die Idee, Kleidung eine Weile zu tragen und dann wieder zurückzuschicken, auch noch nicht gekommen.

  • Die Online-Händler werden auch früher oder später Dein Kundenkonto dichtmachen, wenn Du dieses Verhalten regelmäßig an den Tag legst.

  • Wer erwartet, via KDP Hochliteratur in nennenswerten Zahlen an den Käufer zu bringen, der ist schlicht beim falschen Händler gelistet. Wer Literatur schreibt und künstlerischen Anspruch vertritt, versucht es besser bei Suhrkamp. (Führen die mittlerweile eigentlich auch e-Books?)


    Über KDP geht in nennenswerten Zahlen NUR Unterhaltung. Und die sollte dann auch den Anspruch erfüllen, den ein KUNDE an Unterhaltung haben darf: Dass man nicht auf den ersten zehn Seiten einschläft.


    KU/KOLL ist eine Leihbücherei. Die Tantieme, die KU den Autoren zahlt, wäre also vergleichbar mit der Bibliothekstantieme, die wir als Pauschale ausgeschüttet bekommen, so wir bei der VG Wort gemeldet sind.


    Wenn hier also VERKÄUFE und AUSLEIHTANTIEME in einen Pott geschüttet und kräftig verrührt werden, dann kommt unten das raus, was hier im Fred zu lesen ist.


    Gequirlte ... Ich sag es nicht.

  • Hallo, Susanne.


    Es gibt auch genug AUSLEIHVORGÄNGE, mit denen man vergleichen könnte.


    Davon abgesehen lesen die allermeisten Leute, die sich ein Buch - in welcher Form auch immer - kaufen, dieses Buch nur ein einziges Mal. Der Erwerb betrifft in erster Linie den Inhalt, nicht das physische Produkt. Und ob ich ein Buch nun kaufe und einmal lese oder leihe und einmal lese - wo ist da der Unterschied? Vor allem aus Sicht der Autoren?


    Mir fallen nur sehr wenige vergleichbare Ausleihvorgänge ein, bei der ich anteilig nach Nutzung des ausgeliehenen Produkts bezahle. Ob der Film aus der Videothek oder die Bohrmaschine aus dem Baumarkt - es ist egal, wie intensiv ich nutze, die Gebühr ist immer die gleiche.