Vertrag zwischen Mitautoren - was tun?

  • Hallo Zusammen,


    seit einiger Zeit arbeiten wir zu dritt an einem Buch für Kinder, welches auch Hintergrundinfos für Erwachsene enthält (Thema Ernährung). Meine Freundin macht die Texte für Kinder, ein Bekannter zeichnet und ich schreibe die Texte für die Erwachsenen. Das funktionierte soweit ganz gut.


    Nun hat der Steuerberater meiner Freundin empfohlen, dass wir untereinander einen Vertrag abschließen sollten. Wir seien Mitautoren oder Miturheber und daher sei das besser. Hat jemand von euch da Erfahrungen. Warum so ein Vertrag und was muss denn darin vereinbart werden?


    Danke für eure Hilfe und noch ein schönes Wochenende.


    Liebe Grüße

    Heike

  • Ich habe einige Sachbücher mit einer Coautorin geschrieben. Wir haben uns vorab auf eine Aufteilung des Honorars geeinigt und die wurde dann in den Verträgen mit mir und mit ihr vom Verlag festgehalten. (da stand dann sinngemäß, Autorin A bekommt x% von 10% vom Verlagsnettoerlös)


    Aber ich denke auch, dass es gut und wichtig ist, das vorab zu klären.


    LG und viel Erfolg!


    Ursula

  • In dem Portal "Oetinger34", auf dem Kinder- und Jugendbücher in Teamarbeit entstehen, ist es notwendig, dass Autoren und Illustratoren vorher vertraglich vereinbaren, wer wie viel Anteil an dem Projekt hat. Das passiert ohne Rücksprache mit dem Verlag und gilt auch, falls es zu einer Veröffentlichung kommt.
    Wahrscheinlich wirkt es sich auf die Bezahlung aus.

  • Die Empfehlung ist sinnvoll. Man kann in einem solchen Vertrag vielerlei regeln - vor allem aber sollte man die "Anteile" der Urheberschaft festhalten. Man kann auch vereinbaren, wie über Verwertungen entschieden wird und ähnliches.
    Ich glaube allerdings kaum, dass es brauchbare Musterverträge hierzu gibt.

  • Ich bin skeptisch, ob man "Anteile" der Urheberschaft in einem Vertrag klären kann. Entweder ist klar, wer was geschrieben hat - in dem eingangs geschilderten Fall scheint das deutlich zu sein - dann ist aber kein Vertrag nötig. Jeder hat die Urheberschaft an dem, was er eingebracht hat. Oder aber es ist nicht mehr zu trennen, dann gilt eine wirkliche Festlegung untereinander, die dann auch in die Verträge zum Verlag eingehen. Dort ist die Aufteilung (prozentual) dann bindend. Ein Vertrag untereinander kann dann sinnvoll sein, wenn man selbst publizieren will. Da ersetzt der Vertrag dann den Verlagsvertrag.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Das Schreiben an sich, die Zeichen, die da auf dem Papier zu lesen sind, stellen ja auch nur einen kleinen Teil der Arbeit dar.
    Vielleicht hat jemand viel kreativer mitgearbeitet, aber nicht so viel geschrieben?
    Ich schätze daher, dass man es nicht exakt sagen kann ...

  • Hm.


    Ich habe jetzt zwei Bücher in einer Autorengemeinschaft zu dritt geschrieben, und wir hatten kaum etwas vertraglich geregelt. Vielleicht sind wir drei da etwas naiv drangegangen, es war aber auch überhaupt nicht notwendig. Inhaltlich haben wir gut harmoniert, Reibereien, wer was beigesteuert hat, gab es auch nicht. Wir haben uns vorher und ab und zu zwischendurch abgesprochen, jeder hat ein Drittel Text beigesteuert, und das Ganze lief sehr unkompliziert. Einer von uns drei war Vertragspartner, die anderen haben ihm intern eine Rechnung gestellt und die dann ganz normal bei der Steuer mit eingereicht.

  • Hm.


    Ich habe jetzt zwei Bücher in einer Autorengemeinschaft zu dritt geschrieben, und wir hatten kaum etwas vertraglich geregelt. Vielleicht sind wir drei da etwas naiv drangegangen, es war aber auch überhaupt nicht notwendig. Inhaltlich haben wir gut harmoniert, Reibereien, wer was beigesteuert hat, gab es auch nicht. Wir haben uns vorher und ab und zu zwischendurch abgesprochen, jeder hat ein Drittel Text beigesteuert, und das Ganze lief sehr unkompliziert. Einer von uns drei war Vertragspartner, die anderen haben ihm intern eine Rechnung gestellt und die dann ganz normal bei der Steuer mit eingereicht.

    Liebe Anja,


    es geht immer alles auch so, wie du es schilderst. Und so ist es ja eigentlich auch wünschenswert - in allen Bereichen, bei denen Zusammenarbeit gefordert ist. Leider aber kommt es eben allzu häufig vor, dass man sich "in die Köppe" kriegt, insbesondere wenn plötzlich unerwartet viel Geld ins Spiel kommt. Auf einmal war angeblich alles "so nicht besprochen" oder "das wollten wir aber anders regeln ... Verträge sind da sicher besser, obgleich auch sie kein Schutz vor Neid, Zwist und Streit sind. Aber wenigstens verdienen dann noch die Juristen was dran ... :rofl


    PS: Eben ist das Adelsbüchlein eingetroffen. Heute Mittag (vor dem geruhsamen Rentnerschläfchen) werde ich mal gleich das Hamburg-Kapitel lesen. Fängt schon sehr interessant an!

  • Wenn mehrere Autoren an einem Buchprojekt arbeiten, für das es noch keinen detaillierten Verlagsvertrag gibt, sind sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Den Konfliktfall würde dann das BGB regeln. Bei gemeinsamer Urheberschaft dürften im Prinzip alle Verwertungsvereinbarungen nur einstimmig getroffen werden. Will man das anders haben, schreibt man das in einem Vertrag auf. Darin könnte enthalten sein, welche Vereinbarungen einstimmig getroffen werden müssten und welche nicht, wie Aufwendungen und Honorare (z.B. auch bei Lesungen) verteilt werden usw. Natürlich muss man das nicht machen, aber erfahrungsgemäß kommt in einer Problemsituation immer einer an, der von sich meint, mehr als die anderen gemacht zu haben. Das gilt vor allem bei unerwartet großem Erfolg, aber auch, wenn das ganz floppt.

  • Unsere Bücher sind weder gefloppt, noch haben sie uns unvermutet zu Millionären gemacht. Auch wenn wir davon fest ausgegangen sind :D . Da war dann tatsächlich bisher wenig Konfliktpotenzial gegeben. Ansonsten habe ich ja den einen Juristen im Haus und noch ein paar andere in der Familie. Obwohl ALLE diese Juristen im Bedarfsfall immer erklären, das, was man von ihnen braucht, wäre nun gerade GAR NICHT ihr Fachgebiet.


    @Didi: Gib mir mal Rückmeldung, wenn Du das Buch gelesen hast :). Und, wie gesagt, das Hamburg-Kapitel ist sehr kurz und nur als Ergänzung oder kleiner "Gegenpol" zum Rest gedacht. So eine Art Zufallskapitel, das sich während der Recherche ergeben hat.

  • … Einer von uns drei war Vertragspartner, die anderen haben ihm intern eine Rechnung gestellt und die dann ganz normal bei der Steuer mit eingereicht.


    Das mache ich nicht. Wenn schon eine Autorenkooperation, dann sollen auch alle im Vertrag erscheinen. Das halte ich sogar für wichtig, damit in speziellen Fällen (betrifft u.a. auch die Erben) keine Probleme entstehen. Das machen die Verlage auch mit.

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    Emanuel von Bodmann


  • Vielen Dank für eure Gedanken und Tipps.


    Eigentlich gehen wir nicht davon aus, dass viel Geld zu verteilen sein wird. Unser Zeichner hat sogar gesagt, dass er auf sein Urheberrecht verzichtet. Er sieht das als Hobby und ist nicht gerade begeistert, dass nun ein Vertrag im Gespräch ist. Wenn er aber auf seinen Teil verzichtet, müssen wir das bestimmt schriftlich vereinbaren - oder? Schade, dass es wohl keine Musterverträge gibt.


    Ich finde es immer schade, wenn Zeit für so einen "Verwaltungskram" draufgeht. Würde die Zeit lieber ins Buch stecken.


    Liebe Grüße


    Heike

  • Wie Horst-Dieter schrieb: Urheberrechte sind unveräußerlich. Man kann nur die Verwertungsrechte abgeben, und zwar nach Lust und Laune. Für eine entsprechende Vereinbarung würde ein formloser Dreizeiler ausreichen, insofern er eindeutig ist.

  • Wir haben im letzten Jahr zu fünft einen Shakespeare umgeschrieben und sind jetzt exakt an diesem Punkt: Wer steht als Autor auf dem Buch, wer "nur" bei "unter Mitarbeit von", wie viele Prozente bekommt jeder von den Tantiemen, wie regeln wir die Provisionen bei Lesungsorganisation, Nebenrechte, Verwendung/Aufführungsrechte etc. etc. Wir haben uns jetzt auf eine Aufteilung geeinigt und sind alle (!) der Meinung, dass es besser ist, so etwas vertraglich zu regeln - auch wenn der Stellenwert ("Ich sehe es nur als Hobby an" versus "Weltherrschaft mit Currywurst" unterschiedlich ist bei allen. Man weiß a) nie, was draus wird und b) wie sich persönliche/berufliche Konstellationen und Befindlichkeiten entwickeln. Es ist gut, darüber gesprochen zu haben und es ist im Prinzip nur der Aufwand des Vertrags, aber dann hat man ein für allemal (im besten Fall ;-) ) Ruhe.


    ?!?

  • Dank eurer Beiträge konnten wir den Zeichner gestern überzeugen, dass ein Vertrag besser ist.


    Wir werden meine Freundin vertraglich bevollmächtigen, das Werk auch in unserem Namen verwerten zu dürfen (soll wohl gehen - hab ich auf einer rechtlichen Homepage gelesen). Dann werden wir uns einigen, wer welchen Anteil am Erlös bekommt und wie die Kosten zu verteilen sind. Auf dem Buch soll nur der Name meiner Freundin stehen.


    Danke an euch, ich habe das Gefühl, dass wir so weiter kommen.


    Schöne Grüße


    Heike