Datenschutz/Urheberrechte, etc.

  • Hallo liebe 42er,


    wie Ihr ja vielleicht wisst, schreibe ich an (m)einer - hoffentlich amüsanten - Marathongeschichte.
    Da ich hier auf echte Erlebnisse, echte Personen und Institutionen zurückgreife, stellen sich mir folgende Fragen, die ich lieber jetzt schon geklärt hätte:


    - Sollte/muss ich mir eine schriftliche Erlaubnis der handelnden Personen und Institutionen (wie z.B. Bunert, Karstadt, Adidas, etc.) einholen, sofern ich diese namentlich erwähne?
    - Würde es alternativ ausreichen, die Namen leicht abzuändern (z.B. "Kunert") oder muss ich komplett fiktiv werden?
    - Wenn ich mich auf die echten Vornamen der handelnden Personen, wie Trainer, Therapeuten, Mitstreiter , etc. beschränke, ist das unbedenklich?


    Das Schreiben geht dann einfach flüssiger von der Hand...
    ;-)


    Danke vorab!
    Ich bin halt doof - ist ja auch das erste Werk, welches ich zu veröffentlichen beabsichtige (sofern es Eurer kritischer Betrachtung standhält). ")"


    Maddin

  • Ich würde meinen: entweder anonymisieren, aber so, dass Personen wirklich nicht mehr erkennbar sind, oder die Leute ansprechen und fragen. Das ist kein so großer Aufwand, das Anonymisieren meine ich, auch von Firmen usw.

  • Sschreib es doch mit den richtigen Namen, damit es flüssiger von der Hand geht und suche/ersetze am Ende. Darfst nur keinen vergessen... :evil

  • Danke an Alle,


    ich schreibe erst einmal flüssig weiter und dann werde ich am Ende schauen, welche Namen ich anonymisieren sollte oder muss.


    Schönen Sonntag,
    Maddin

  • Hallo Maddin,


    ich finde es gut, dass du dir schon im Vorfeld deiner Veröffentlichung Gedanken über rechtliche Fragen machst. Denn Anwaltskosten, eine Unterlassungsverfügung für die Veröffentlichung oder Schadensersatzforderungen können ein ganzes Buchprojekt zu Fall bringen.


    So wie ich das bis jetzt verstanden habe, können Unternehmen wie Bunert, Karstadt oder Adidas sich auf drei Rechte berufen:


    - Das Markenrecht
    - Das Namensrecht des Unternehmens (also die Firma)
    - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, welches eingeschränkt wohl auch für das Image von Unternehmen gilt


    Da das Marken- und Namensrechte eine Art Monopolstellung gewähren, darf grundsätzlich nur das Unternehmen die Marke/den Unternehmensnamen benutzen. Zum Glück gibt es da aber die im Grundgesetz garantierte Kunst- und Meinungsfreiheit. Diese schränkt die Monopolstellung ein, sodass Marken und Unternehmensnamen auch ohne Erlaubnis benutzt werden können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit höher gewichtet wird, als die Rechtstellungen des Unternehmens. Leider ist es sehr schwer zu sagen, wann das der Fall ist. Meiner Meinung nach sollten zumindest rein beschreibende Äußerungen wie „Meine ersten Laufschuhe habe ich bei Karstadt gekauft.“ möglich sein. Problematisch dürfte es jedoch werden, wenn negative Wertungen über die Marken geschrieben werden.


    Da bei der Abwägung von Rechten Dritter und dem Recht des Autors auf Kunst- und Meinungsfreiheit immer ein Risiko bleit, macht die von dir angesprochene Erlaubnis Sinn. Auf der Homepage des Patent- und Markenamtes kannst Du den Inhaber der Marken und vielleicht gleich einen Ansprechpartner herausfinden. Die Unternehmen werden dir aber wahrscheinlich keine pauschale Einwilligung in die Verwendung der Marken geben. Die wissen ja nicht, wie du über die Marke schreiben wirst. An deiner Stelle würde ich daher die Unternehmen anschreiben, wenn das Buch druckreif ist – aber vor der Veröffentlichung natürlich. Dann würde ich den Markenabteilungen die Seiten des Buches, wo deren Marke genannt wird schicken und darum bitten diese für die Veröffentlichung freizugeben. Dann können diese ganz konkret der Verwendung zustimmen.


    Ein „leichtes“ Abändern der Marken bringt meiner Meinung nach nichts. Denn das Markenrecht kann auch dann beeinträchtigt sein, wenn aus dem Gesamtzusammenhang klar wird, welche Marke gemeint ist.


    Viele Grüße aus dem Bonner Karneval


    K. Bernburger

  • Die Ausführungen zum Markenrecht sind zwar interessant, aber leider überwiegend inhaltlich falsch; außerdem haben sie mit der Sache nichts zu tun.


    Das Markenrecht untersagt die Verwendung eines Signets, eines Logos und/oder einer Wortmarke im wettbewerbsrechtlichen Umfeld. Es ist nicht zulässig, eine Sportartikelfirma "Adidas" zu nennen, und auch schon deutliche Ähnlichkeiten - "Dadidas" beispielsweise - würden zu Schwierigkeiten führen. Marken sind in der Regel für bestimmte Verwendungen (Markenklassen) geschützt, aber viele größere Firmen haben quasi generischen Schutz erwirkt, so dass auch eine Hotelkette nicht mehr "Adidas" genannt werden dürfte. Die Telekom mahnt regelmäßig ab, wenn man den Präfix "T-" zu verwenden versucht, oder "ihr" Magenta als Farbe, mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. All das aber betrifft die Schriftstellerei nicht.


    Sämtliche bekannten Firmennamen und ähnliche Bezeichnungen dürfen in belletristischen Werken genannt und verwendet werden. Man kann und darf auch ganze Bücher über Firmen, Marken und Produkte schreiben, ohne Gefahr zu laufen, dafür abgemahnt zu werden. Bei Sachbüchern sollte man natürlich gewissenhaft recherchieren, denn falsche Tatsachenbehauptungen können zu Schadenersatzforderungen führen. Aber auch kritische künstlerische Werke müssen hingenommen werden, so lange die darin genannten Fakten der Wahrheit entsprechen und/oder beweisbar sind, wobei jeweils eine beleg- und nachvollziehbare Aussage genügt. Eine Figur wie Michael Moore wäre ohne diesen Umstand nie berühmt geworden. Oder, regionaler, ein Günter Wallraff. Es gibt sehr, sehr viele kritische Bücher über große Unternehmen, und längst nicht nur internationale, von Google über IKEA und die Deutsche Bahn bis sonstwohin.


    Auch die kritische Würdigung von Firmen oder Produkten innerhalb eines Prosatextes ist zulässig. Man darf eine Figur sagen lassen, dass ihr Veltins/Warsteiner/Jever/Beck's nicht geschmeckt hat, sie sogar an flüssige Tierexkremente denken ließ. Die künstlerische Freiheit und die Meinungsfreiheit decken das ab; die produzierende Firma muss das hinnehmen, und zwar umso mehr, je bekannter und erfolgreicher sie ist. Wer eine kleine Handwerkerbude auf diese Weise abstraft, begibt sich tatsächlich auf dünneres Eis, zumal ein u.U. tätig werdendes Zivilgericht durchaus zu Recht unterstellen könnte, dass ein persönlicher Rachefeldzug vorliegt. Der Bekanntheitsgrad des Unternehmens ist hier ausschlaggebend. Man sollte jedoch in jedem Fall davon absehen, in diesem Kontext etwa Straftaten und ähnliches zu unterstellen, also eine bekannte Bank als "Haufen von Betrügern" zu bezeichnen oder ähnliches. Und man sollte sich, wenn man zu derlei neigt, auch fragen, warum man das tut. Man mag persönliche Aversionen gegen bestimmte Unternehmen hegen, aber man tut sich möglicherweise als Autor keinen Gefallen damit, wenn man versucht, Leute, die eigentlich nur einen Roman lesen wollen, auch davon zu überzeugen.


    Bei Personen und Persönlichkeiten ist das ungleich schwieriger. Falsch ist die Annahme, dass Prominente per se auf gewisse Persönlichkeitsrechte verzichten oder verzichten müssen; das Gegenteil ist der Fall - sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch. Sie müssen nicht hinnehmen, wenn Unwahrheiten über sie verbreitet werden, wenn man sie beleidigt oder der Lächerlichkeit preisgibt. Allein, in der realen Welt nehmen sie es zumeist hin, was einerseits daran liegt, dass sie kaum allen Unterstellungen begegnen können, andererseits aber auch an der Tatsache, dass Negativwerbung trotzdem als Imagepflege wahr- und eben hingenommen wird. Hier gilt der Grundsatz, dass eine Falschbehauptung wiederholt werden darf, wenn die Person beweisbar diese Behauptung zur Kenntnis genommen und nicht darauf reagiert hat. Ansonsten sollte man in dieser Hinsicht vorsichtig sein. Man kann negativ über solche Persönlichkeiten urteilen, also beispielsweise ein Figur sagen lassen, dass sie diesen oder jenen Schauspieler/Musiker/Schriftsteller scheiße findet, aber man darf keine Aktivitäten, Begegnungen oder ähnliches daherbehaupten. Was Prominente immer hinnehmen müssen, dass ist dieses Urteil über ihre Tätigkeit, ihr Auftreten und ihre Attitüde. Und hier kommen wir zu den reinen Privatpersonen: Bei denen ist nicht einmal das erlaubt. Man darf "Normalmenschen", die das nicht gestattet haben, in belletristischen Werken nicht einmal erwähnen. Wer nicht im Licht der Öffentlichkeit steht, hat auch das Recht darauf, dass das so bleibt. In solchen Fällen muss man unbedingt die Erlaubnis einholen, selbst bei erkennbar autobiografischen Texten oder reinen Biografien.


    Ich würde ebenfalls dazu raten, den Text erst einmal zu verfassen, und sich dann bei entsprechenden Stellen die Frage zu stellen, inwieweit eine Erkennbarkeit notwendig ist. In einem fiktionalen Text gibt es in aller Regel keine Notwendigkeit, reale Privatpersonen zu benennen, Produkte oder Firmen allerdings durchaus, weil die Nennung auch eine Wertung der Alltagskultur darstellt, zu der man berechtigt ist. Bei Prominenten sollte man dann aufhören, wenn man über das Urteil hinausgeht und den Prominenten als Personen Dinge unterstellt, die entweder nicht stimmen oder nichts mit dem Auftreten der Figuren zu tun haben.

  • Ein Autor, der Markennamen in seinen letzten Werken ganz unverfroren nennt und in die Handlung einbaut, ist William Gibson. Insbesondere in »Mustererkennung« und »Quellcode« macht er das ganz unverfroren, ohne dafür verklagt zu werden.

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Danke für die ausführlichen Antworten.
    Ich hatte also scheinbar den richtigen Riecher, dass es problematisch ist oder werden könnte. Das darf mich aber keinesfalls vom Schreiben abhalten.


    Meine Geschichte ist weniger fiktional, hat aber natürlich auch solche Elemente.


    Welche Quintessenz ziehe ich, um "auf Nummer sicher" zu gehen?
    1. Weitestgehender Verzicht auf die Nennung von Marken. (Es müssen keine Adidas-Schuhe sein, sondern vielleicht fiktive "Selmo" oder schlicht "rote Laufschuhe". Statt Karstadt ist es halt das Warenhaus, usw.)
    2. Da, wo mir die Nennung der realen Unternehmen/Marken wichtig oder unerlässlich erscheinen sollte, sende ich vor einer möglichen Veröffentlichung die betreffenden Textauszüge zur konkreten Begutachtung und schriftlichen Zustimmung.
    3. Verwendung von fiktiven Namen für die handelnden "Normalmenschen", es sei denn, ich hole mir auch hier eine schriftliche Zustimmung ein.
    4. Die Erwähnung Prominenter ist unproblematisch, sofern ich "kein falsch' Zeugnis rede". (Beispiel: Lucy Diakovska von den "No Angels" war einmal zu Gast bei einem Lauftraining)


    Vielleicht ist es auch eine Überlegung wert, mit Bunert, der Laufschule und den Trainern bereits im Vorfeld das Gespräch zu suchen, ob sie einem solchen Projekt positiv gegenüber stehen. Letztlich hätte das ja auch eine gewisse Werbewirksamkeit - sofern das Ergebnis lesbar und verkaufbar ist.
    Dazu braucht es allerdings Mut und setzt mich einem gewissen Druck aus, das Projekt auch zu Ende zu bringen. :verleg3


    Maddin

  • Hört sich nach einer guten Lösung an!

    3. Verwendung von fiktiven Namen für die handelnden "Normalmenschen", es sei denn, ich hole mir auch hier eine schriftliche Zustimmung ein.

    Bei der Zustimmung der "Normalmenschen" würde ich auch darauf achten, dass diese möglichst konkret ist. Dann kann später auch keiner sagen: "Das habe ich mir aber anders vorgestellt - Hätte ich das gewusst, dann hätte ich nicht zugestimmt." oder so etwas.


    Viele Grüße


    K. Bernburger

  • Hallo, Maddin.


    Zitat

    1. Weitestgehender Verzicht auf die Nennung von Marken. (Es müssen keine Adidas-Schuhe sein, sondern vielleicht fiktive "Selmo" oder schlicht "rote Laufschuhe". Statt Karstadt ist es halt das Warenhaus, usw.)
    2. Da, wo mir die Nennung der realen Unternehmen/Marken wichtig oder unerlässlich erscheinen sollte, sende ich vor einer möglichen Veröffentlichung die betreffenden Textauszüge zur konkreten Begutachtung und schriftlichen Zustimmung.


    Das ist nicht nötig. Du kannst Adidasschuhe verwenden und Deine Figuren bei Karstadt einkaufen lassen. Du kannst Deine Figuren sogar unfreundlichen Karstadt-Mitarbeitern begegnen lassen, Du kannst sie über die Schuhe auch sagen lassen, dass sie unbequem oder sehr teuer o.ä. waren. All das ist völlig problemlos und zulässig.

  • Zitat

    Ein Autor, der Markennamen in seinen letzten Werken ganz unverfroren nennt und in die Handlung einbaut, ist William Gibson.


    Ich mache das auch. Wer zeitgenössische Literatur mit Realitätsbezug schreibt, kann das nicht umgehen. Und er muss es auch nicht. Selbstverständlich kann man iPhones beim Namen nennen, und auch die Herstellerfirma, und man kann Figuren sogar sagen lassen, dass sie die Dinger unhandlich und überteuert oder sonstwie blöd finden (oder das Gegenteil davon). Viele Autoren verfahren so. Die Firmen müssen das hinnehmen, es sei denn, man hantiert mit Tatsachenbehauptungen ("beim iPhone 6 ist der Akku immer schon nach zehn Sekunden leer"), die so nicht stimmen und als geschäftsschädigend interpretiert werden können - was vor allem bei allgemeinen Aussagen gilt. Wenn die Figur erklärt, dass bei ihrem iPhone 6 der Akku nach einigen Sekunden regelmäßig leer ist, ist die Sachlage anders. Das darf man so tun.

  • Herzlichen Dank!


    Dann ist es ja doch weniger problematisch, als ich dachte...


    ...wobei mir also die "Normalmenschen" dabei die meisten Kopfschmerzen bereiten könnten.


    Aber jetzt noch nicht, habe Aspirin im Schrank. ")"