Ich hab da mal eine Frage

  • Hallo zusammen,


    ich habe da mal eine Frage.


    In einer meiner Kurzgeschichten möchte ich eine Begebenheit, die entfernte Bekannte von mir vor einigen Jahren erlebt haben, in eine Geschichte integrieren, die ansonsten frei erfunden ist.


    Meine Bekannte traf in New York im Aufzug des Hotels auf Will Smith, den sie aber nicht als solchen erkannte. Im Aufzug gab es einen kleinen Zwischenfall, bei dem sie sich so erschrak, dass sie sich vor ihm auf
    den Boden warf. Will Smith war darüber so erschrocken, dass er als Wiedergutmachung die Hotelrechnung übernommen hat, was meine Bekannten erst erfuhren, als sie auscheckten und ihnen der Portier eine Karte mit Grüßen von Will Smith überreichte.


    Ich bin mir fast sicher, dass ich Will Smiths Namen jetzt nicht einfach so verwenden darf und eine entsprechende Einwilligung bräuchte. Andererseits habe ich letztens in einem Roman gelesen, dass ein Prota Stephenie
    Meyer mit einem „Breiarsch“ bedachte und auch sonst nicht sehr schmeichelhaft von ihr sprach. Da kann ich mir schwer vorstellen, dass St. Meyer ihre Einwilligung dafür gegeben hat.


    Wie müsste ich in dem Fall nun korrekt vorgehen, um Will Smith namentlich erwähnen zu dürfen?

  • Hallo Calliope,


    solange Will Smith gut dabei wegkommt, warum solltest Du ihn nicht benennen dürfen? Sogenannte "öffentliche Personen" müssen immer damit rechnen genannt zu werden. Im Prinzip leben sie ja auch davon. Wäre dem nicht so, dürfte kein Boulevardblatt, Illustrierte oder Zeitung über sie berichten. Und wie dort teilweise über die Promis hergezogen wird, dagegen sollte deine kleine Episode wirklich kein Grund sein, sich über eine Klage Gedanken zu machen.


    Liebe Grüße
    Peter

  • Hallo, Calliope.


    Du hast bereits mit diesem Posting in einem öffentlichen Forum das getan, nach dessen Zulässigkeit Du gefragt hast. Insofern ist eine etwas paradoxe Situation entstanden. ;)


    Obwohl ich früher permanent das Gegenteil behauptet habe, ist es mit den Persönlichkeitsrechten von Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen, nicht ganz so einfach. Letztlich haben sie dieselben wie alle Bürger, nur die gelebte Realität ist anders, die sich vor allem dadurch ergibt, dass die "Prominenten" selten Einspruch gegen Veröffentlichungen von Episoden und Fotos aus ihrem Privatleben einlegen, obwohl sie es - erfolgreich - könnten und dürften. Tatsächlich forcieren nicht wenige Prominente sogar diese "Entleibung". Unzulässig ist es ohne Einwilligung dennoch. Hier unterscheidet sich Deine Episode auch vom Beispiel mit Stephenie Meyer. Ich kann über diese Leute, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Kunst und ihrer Selbstinszenierung geht, straflos ziemlich viel sagen (die Meinungsfreiheit steht hier in gewissem Maße über den Persönlichkeitsrechten), und beispielsweise auch diese Autorin "breitgesässig" nennen, wenn ich möchte. Das Erlebnis mit W. S. war jedoch ein privates, eine Begebenheit, die also außerhalb des öffentlichen Raums stattgefunden hat, und es bedürfte definitiv seiner Einwilligung, über sie zu berichten. Tatsächlich aber - und hier kommen wir wieder zur gelebten Realität - ist es äußerst unwahrscheinlich, dass W. S. oder einer seiner Beauftragten je davon erfahren, und da es sich auch noch um eine Episode handelt, die ihn in einem guten Licht erscheinen lässt, gäbe es aus seiner Sicht vermutlich auch keinen Grund, gegen eine Veröffentlichung vorzugehen. Dennoch ist falsch, was hier ausgeführt wurde. Prominente haben genauso ein Recht auf ein Privatleben wie alle anderen.

  • Ergänzung: Diese Persönlichkeitsrechte enden in solch speziellen Fällen, wenn es eine Veröffentlichung gab, von der der Betroffene nachweisbar wusste, ohne gegen sie vorgegangen zu sein. Wurde also beispielsweise ein Foto veröffentlicht, das einen Prominenten in einer sehr privaten Situation zeigt, und dieser Prominente weiß definitiv davon, ohne Maßnahmen dagegen eingeleitet zu haben, nickt er quasi stumm seinen Verzicht auf die Persönlichkeitsrechte ab. So wäre es also auch, wenn W. S. von der fraglichen Episode und ihrer Veröffentlichung erfahren und dies mit einem milden Grinsen kommentieren würde - der Autor, der sich gegen die Persönlichkeitsrechte vergangen hat, wäre raus. Und andere Medien könnten die Episode aufgreifen. Auf diese Weise geschieht es in der Realität vergleichsweise häufig. Und natürlich ist es vielen Prominenten auch einfach zu aufwendig, gegen die ganze Geschichten vorzugehen, die über sie erzählt werden, zumal sie das billigend in Kauf nehmen, weil es schlicht Publicity ist. Die gesamte Yellow Press, die ja prinzipiell nur Privates oder Erfundenes veröffentlicht, lebt von diesem stillschweigenden Übereinkommen.

  • Hi Tom,


    ich danke dir sehr für deine ausführliche Erklärung.
    So insgesamt hätte ich es auch wie Peter (danke dir für deine Antwort!) gesehen, sehe aber natürlich ein, dass es sich bei einer persönlichen/privaten Begegnung doch anders verhalten dürfte.


    Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass W. S. diese Geschichte je zu Gesicht bekommen wird, weiß nicht einmal, ob sie sonst an die Öffentlichkeit gelangt. Falls doch, kommt er so gut dabei weg, dass keinesfalls ein Schaden dadurch entstünde.


    Und falls ich wieder einmal eine Promi-Frage haben sollte, werde ich sie sorgfältiger/verschlüsselter formulieren ;)