Impressumspflicht - leidiges Thema

  • Herzliches Hallo an Alle,


    im Rahmen meiner Verifikationspflicht, wie es so hochtrabend heißt, für diejenigen unter Euch, die an der wöchentlichen BT-Runde teilnehmen möchten, stoße ich auch immer wieder auf ein fehlendes Impressum bei der angegebenen Homepage.


    In der Kommunikation mit den jeweiligen Betreibern fällt mir dann auf, dass sehr viele einem gewissen Irrtum unterliegen und nachfragen. Deshalb will ich an dieser Stelle auf dieses Thema einmal eingehen.


    Vorweg: Dies ist natürlich meine PERSÖNLICHE MEINUNG, und keine Rechtsberatung!


    Ja, es ist richtig, dass eine Homepage für rein private oder familäre Zwecke keiner Impressumpflicht unterliegt.


    Aber die herkömmliche Kategorisierung für die Impressumspflicht reicht leider für eine Prüfung auch nicht aus.


    - wer Leistungen gegen Entgelt anbietet (dazu gehört auch Bannerwerbung)
    - wer die Homepage geschäftsmäßig betreibt


    hat eine volle Impressumspflicht!


    Zwischen diesen beiden (klaren) Fällen gibt es eine Menge anderer Fälle. Wer von Euch durch seine Autorentätigkeit Entgelte irgendeiner Art vereinnahmt, ist eigentlich verpflichtet, diese steuerlich zu erklären. Und er tut dies als Freiberufler. Denn dass ein Schriftsteller als freiberufliche Tätigkeit gesehen wird, ist unbestritten. (Bei Interesse zum Beispiel: http://www.steuerschroeder.de/…rufler.htm#Schriftsteller).


    Nun wird niemand eine Impressumspflicht eines Anwaltes, eines Steuerberaters oder ähnlicher Freiberufler in Frage stellen wollen. Und diese Pflicht haben selbstverständlich auch Schriftsteller (sofern sie die zuvor genannten Kriterien erfüllen, sprich verpflichtet sind, entsprechende Einkünfte aus dieser Tätigkeit dem Finanzamt zu erklären oder Kosten im Rahmen dieser Tätigkeit beim Finanzamt geltend machen).


    Die andere Seite ist natürlich: Wer interessiert sich schon für die Homepage eines unbekannten (eigentlich Hobby-) Autoren? Und wo kein Kläger, da kein Richter gilt auch hier. Doch in Zeitalter der lieben arbeitslosen Anwälte, die durch das www geistern auf der Suche nach Abmahnungsopfern rate ich hier an dieser Stelle allen denjenigen, die auf ihrer Homepage etwas unter "Veröffentlicht" zu stehen haben (auch BoD!) sollten lieber ihrer Impressumspflicht nachkommen.


    LG
    Cordula

  • Hallo, Cordula.


    Ein wichtiger Hinweis! Ein paar grundlegende Informationen und Links bietet auch Wikipedia an:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht


    Wer als Autor Geld verdient (hat), und seien es auch nur ein paar Pipperlinge aus Anthologieveröffentlichungen, und solche Einkünfte versteuert hat, gilt fiskalisch als Künstler und freiberuflicher Schriftsteller. Ab diesem Moment ist die Homepage ein gewerbliches Angebot und unterliegt der Impressumspflicht. Das ist übrigens auch der Fall, wenn man als Amazon-Partnernet-Teilnehmer Produkte verlinkt hat, bei deren Bestellung man dann ein paar Cent verdient. Oder wenn es die von Cordula erwähnte (kostenpflichtige) Bannerwerbung gibt. Im Streitfall genügt aber zunächst schon der Eindruck, eine gewerbliche Site zu betreiben, und genau den erwecken viele Nachwuchsautoren, die ihre Sites als Basar für eigene Textangebote nutzen.


    Die Abmahnwellen der arbeitslosen Anwälte haben zwar jüngst einige Dämpfer erhalten, rollen aber weiterhin ungebremst auf die Privatstrände zu. Allerdings sind solche Abmahnungen bei Autoren meines Wissens nach noch nicht angekommen, da sie im Interesse eines konkurrierenden Anbieters (Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz oder ähnliches) erfolgen müssen; Anwälte können nicht einfach nach Gusto abmahnen. Dennoch sei empfohlen, den geringen Aufwand, ein rechtssicheres Impressum aufzunehmen, in Kauf zu nehmen. Vielleicht ist da draußen irgendwo ein erfolgloser Nachwuchsautor unterwegs, der seine Unfähigkeit, Texte an Verlage zu verkaufen, darauf schiebt, dass all die konkurrierenden Autoren keine Impressi* haben. 8-)


    (* oder so)

  • Zitat

    Original von Michael Höfler
    von einem steuerbüro weiß ich, dass man als autor bis zu 500 euro im jahr verdienen darf, ohne dass man es angeben oder versteuern muss.


    Das ist nur der einkommensteuerliche Aspekt und berührt die Impressumspflicht (bzw. die Beurteilung, ob eine nötig ist) nicht im geringsten

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Zitat

    von einem steuerbüro weiß ich, dass man als autor bis zu 500 euro im jahr verdienen darf, ohne dass man es angeben oder versteuern muss.


    Hallo Michael,


    das ist so allgemein formuliert nicht ganz richtig. Es gibt noch andere Kriterien, die hierbei reinspielen und die z.B. mit der Frage der Regelmäßigkeit dieser Tätigkeit zu tun haben. Ob ich verpflichtet bin, meine Autorentätigkeit beim Finanzamt anzumelden bestimmt sich auch nicht nur nach der Höhe der Einkünfte, sonst wären Autoren, die nur Minus machen, deren Kostenaufwand z.B. höher als die Einnahmen sind, nicht davon betroffen.


    Außerdem hat Tom einen weiteren sehr wertvollen Hinweis für die Impressumspflicht gegeben: der gewerbsmäßige Anschein der Seite reicht unter Umstände schon aus.


    LG
    Cordula

  • hallo cordula,

    Zitat

    Original von Cordula
    .Ob ich verpflichtet bin, meine Autorentätigkeit beim Finanzamt anzumelden bestimmt sich auch nicht nur nach der Höhe der Einkünfte, sonst wären Autoren, die nur Minus machen, deren Kostenaufwand z.B. höher als die Einnahmen sind, nicht davon betroffen


    aber es ist ja dann zu deren schaden, wenn sie es dann nicht melden. zwingt sie das finanzamt dennoch dazu?


    viele grüße,
    michael

  • Hallo, Achim.


    Du betreibst auf dieser Site Bannerwerbung, die aber - das kann ich nicht erkennen - möglicherweise auch von npage eingeblendet wird. Wenn das der Fall wäre, wärst Du mit dem Angebot bisher auf der sicheren Seite. Sobald Du einen validen Verlagsvertrag in der Tasche hast, kannst Du versuchen, mit dem Verlag zu vereinbaren, dass sie gemäß Telediensterechtequatsch die Verantwortung für Deine Site übernehmen. Das machen viele Autoren so. Dann steht im Impressum keine Privatadresse (das kann von "bekannten" Künstlern auch nicht verlangt werden), sondern diejenige des Verlags. Oder die einer Agentur. Deine Site läuft im Moment ja nur über eine Subdomain eines Anbieters für kostenlose Sites; wenn Du eine eigene, echte Domain hättest, wärst Du bei der DeNIC mit Deiner Adresse sichtbar - es sei denn, Verlag oder Agentur richten diese Site ein bzw. melden sie an.

  • Zitat

    Sobald Du einen validen Verlagsvertrag in der Tasche hast, kannst Du versuchen, mit dem Verlag zu vereinbaren, dass sie gemäß Telediensterechtequatsch die Verantwortung für Deine Site übernehmen.


    eine Übernahme der Verantwortung für die Seite ist nicht erforderlich. Eine Zustimmung zur Angabe des Verlages als postalische (zustellfähige) Postanschrift reicht vollkommen aus. Damit haftet keinesfalls der Verlag für irgendwelchen Unsinn, der auf den Seiten vielleicht läuft.

  • polter... di polter... di polter...


    so kullert mir ein Steinchen von der Pumpe 8o
    Die Sache mit dem Impressum ist wichtig und ich bin froh, dass ich mich schon mal damit beschäftigt habe, bevor das für mich ernsthaft relevant wird.


    Danke, Tom, dass du dir meine HP mal angesehen hast. Die Bannerwerbung ist tatsächlich von npage und ich bekomme nix dafür, außer, dass ich kostenlos die Website betreiben darf.


    Dann kann ich ja jetzt beruhigt die dritte Antho dort einstellen, in der ich vertreten bin. Die Bücher sind heute angekommen :D.


    Liebe Grüße
    Achim

  • Zitat

    Eine Zustimmung zur Angabe des Verlages als postalische (zustellfähige) Postanschrift reicht vollkommen aus.


    Stimmt, hat mir mein Verlag auch gerade auf Anfrage mitgeteilt. Da ich die Site aber selbst betreibe, steht meine Adresse sowieso beim entsprechenden DeNIC-Eintrag, und den findet jedermann leicht. Deshalb lasse ich es auch so, wie es ist. Probleme hatte ich damit sowieso noch nie (Site läuft seit acht Jahren) - was soll man mit einer Adresse auch für Unsinn anstellen, außer ein bisschen Stalking hier und da?

  • Zitat

    Original von Tom
    …Da ich die Site aber selbst betreibe, steht meine Adresse sowieso beim entsprechenden DeNIC-Eintrag, und den findet jedermann leicht. Deshalb lasse ich es auch so, wie es ist. …


    Ist in deinem Fall auch enorm wichtig, damit die Zustellung der Nobelpreisvergabe gleich an die richtige Adresse erfolgt :D

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • Da ich die Site aber selbst betreibe, steht meine Adresse sowieso beim entsprechenden DeNIC-Eintrag, und den findet jedermann leicht. Deshalb lasse ich es auch so, wie es ist. Probleme hatte ich damit sowieso noch nie (Site läuft seit acht Jahren) - was soll man mit einer Adresse auch für Unsinn anstellen, außer ein bisschen Stalking hier und da?


    Ich sehe das wie Du, Tom. Hatte bisher (HP seit 4 Jahren) nur 2 seltsame Anrufer(innen), die aber wegen der öbszönen Laute nicht zu identifizieren waren. Solange im Impressum keine Kassenzugehörigkeit stehen muss, kann ich damit leben