Ab wann ist es eine Veröffentlichung?

  • Liebe Kollegen,
    ich habe eine Frage: ab WANN gilt ein Text als veröffentlicht? Konkret gehts um einen Text, der, ehe er potentiellen Verlagen angeboten wird, als "Buch" in Miniauflage erscheinen soll, allerdings nicht zu kaufen und nicht mit ISBN und dem ganzen Klumpatsch, also quasi ein Manuskriptausdruck, der gebunden ist. Ist DAS schön eine Veröffentlichung?
    Ich würde sagen - nein. Was meint Ihr?
    Danke sagt Silke

  • Hallo Silke,


    ich würde sagen ja. Jedenfalls wenn man es als "öffentlich zugänglich" betrachten will. Auch wenn die "Öffentlichkeit" vielleicht nur aus einer Handvoll damit Beschenkten bestehen mag. - Aber das ist eine rein gefühlsmäßige Wertung, die bestimmt noch sachkundig bestätigt oder eben widerlegt werden wird :)


    Gruß,
    Petra

  • Definitiv: NEIN.


    Weil niemand mit wirtschaftlichen Hintergrundgedanken darüber entschieden hat, ob das Ding sich lohnt oder nicht. Diese klitzekleine Grenze sollte eine Veröffentlichung schon überschreiten, wie ich finde.


    LG Matthias


    PS: Btw erwähnen viele Wettbewerbsmacher, dass Eigenveröffentlichungen nicht zählen.

  • Zitat

    Original von Matthias
    Definitiv: NEIN.


    Weil niemand mit wirtschaftlichen Hintergrundgedanken darüber entschieden hat, ob das Ding sich lohnt oder nicht. Diese klitzekleine Grenze sollte eine Veröffentlichung schon überschreiten, wie ich finde.


    Dann sind Veröffentlichungen im Internet auch keine :)

  • Hallo Silke,


    ich denke, es ist eine Veröffentlichung. Die Frage ist, was ist in diesem Fall Öffentlichkeit?


    Sicher entscheiden keine wirtschaftlichen Faktoren darüber, was Öffentlichkeit ist.
    Und sicher gibt es keine Mindestzahlen, wann Öffentlichkeit hergestellt ist.
    Und sicher ist eine ISBN keine Voraussetzung für Öffentlichkeit.
    Und eine Bezahlung entscheidet nicht über Öffentlichkeit.


    Öffentlichkeit ist dann gegeben, wenn jemand, der in keiner familiären, freundschaftlichen Beziehung zu Dir steht, an den Text auf normalem Wege herankommt. Normaler Weg kann ein Bestellmöglichkeit (im Laden, im Internet) sein, aber auch das Auslegen an öffentlich zugänglichen Stellen und selbstverständlich im Internet.


    Wenn Deine Frage konkret bezogen sein sollte auf eine Ausschreibung würde ich einfach mal dort nachfragen. Denn - wie schon Matthias erwähnte - für Verlage oder ausschreibende Institutionen ist die Bedeutung, was veröfffentlicht ist, oft sehr viel enger gesetzt. Trotzdem: Ehrlich währt am längsten. Einfach nachfragen, dann gibts später keinen Stress.;)

  • Zitat

    Original von Cordula


    Öffentlichkeit ist dann gegeben, wenn jemand, der in keiner familiären, freundschaftlichen Beziehung zu Dir steht, an den Text auf normalem Wege herankommt. Normaler Weg kann ein Bestellmöglichkeit (im Laden, im Internet) sein, aber auch das Auslegen an öffentlich zugänglichen Stellen und selbstverständlich im Internet.



    Dann sind BT's auch »öffentlich«.


    Nur um mal zu provozieren, weil ich diese Definition auch für sehr ungenau halte.


    Wenn ich morgen einen »Privatdruck« mache, sagen wir mal 75 Exemplare einer Sammlung Gedichte von mir drucken lasse und diese Exemplare an Freunde und Bekannte verteile, meinetwegen auch an 5 Fans handsigniert auf deren Drängen zu jeweils 125 Euro das Stück verkaufe, dann bleibt das immer noch ein »Privatdruck« und ich darf mit Fug und Recht behaupten, dass der nicht veröffentlicht ist.


    Wenn ich 70 dieser Exemplare bei diversen Buchhandlungen in der Region zum Verkauf auslege, gilt das auch ohne ISBN und trotz der kleinen Auflage als veröffentlicht. Inwiefern das schädlich ist, wenn ein Verlag sich für diese Gedichtsammlung interessiert, ist mir allerdings schleierhaft.


    Horst-Dieter

    BLOG: Welt der Fabeln


    Die schönsten Schlösser und Burgen in Oberbayern und Bayerisch-Schwaben

    ASIN/ISBN: 3831335559


    Verengung des freien geistigen Horizontes ist eine Gefahr in Zeiten des Massenkultes.
    Emanuel von Bodmann


  • "Veröffentlicht" steht für "als Publikation (im Handel) erhältlich". Wer ein paar gebundene Exemplare eines Manuskripts verschenkt oder den Text in einer Autorengruppe diskutiert oder eine Lesung im Altenheim abhält, hat diesen Text noch nicht veröffentlicht. Natürlich haben die meisten Texte vor der "echten" Publikation "Öffentlichkeit", aber wenn Verlage danach fragen, ob Texte bereits veröffentlicht sind, meinen sie, ob in einer anderen - validen - Publikation dieser Text oder Bestandteile davon bereits erscheinen sind.

  • Zitat

    Original von Horst Dieter


    Dann sind BT's auch »öffentlich«.


    Nein, weil man einen Extra-Zugang braucht und nur ein begrenzter Personenkreis Zugriff hat. Das ist vergleichbar mit den 10 Ausdrucken, die man Freunden zum Testlesen gibt und die auch keine Veröffentlichung darstellen. Würden die BTs aber in einem öffentlichen Bereich stehen, wäre es eine Veröffentlichung.


    Verlage sehen das sehr unterschiedlich. Bei manchen zählt zum Beispiel ein im Internet stehender Text (öffentlich zugänglich, also ohne Log-In und Rechtezuweisung) als veröffentlicht, andere wollen nur, dass das Manuskript nicht schon irgendwo (in einem anderen Verlag) gedruckt und vertrieben wurde. Nachfragen ist die beste Variante. Und zwar bei jedem einzeln.

  • Ich würde auch meinen, dass es das Beste ist, man fragt direkt beim Verlag nach bzw., dass man im Anschreiben bereits so ehrlich ist, diesen Manuskriptausdruck zu erwähnen. Lieber gleich klare Verhältnisse schaffen, als irgendwann böse zu erwachen oder sich ständig davor fürchten zu müssen, dass jemand diese "Veröffentlichung" entdeckt und dann zurückkrebst.

  • Nein. Nachfragen ist NICHT die beste Variante. Es gibt auch Dinge, die einen Verlag einfach nichts angehen. Oder die, wenn man nach ihnen fragt, geeignet sind, den Autor als Deppen zu entlarven. Eine Veröffentlichung ist eine Veröffentlichung. Zehn gebundene Exemplare für die Kumpels sind keine. Und ein BT ist auch keine.

  • Zitat

    Original von Tom
    Nein. Nachfragen ist NICHT die beste Variante. Es gibt auch Dinge, die einen Verlag einfach nichts angehen. Oder die, wenn man nach ihnen fragt, geeignet sind, den Autor als Deppen zu entlarven. Eine Veröffentlichung ist eine Veröffentlichung. Zehn gebundene Exemplare für die Kumpels sind keine. Und ein BT ist auch keine.


    Öhm, mein Kommentar drehte sich darum, ob BTs eine Veröffentlichung sind (nein) und ob Texte im Internet, die frei zugänglich sind, als veröffentlicht gelten (von Verlag zu Verlag unterschiedlich gehandhabt). Es war keine Antwort auf die Eingangsfrage. Ich dachte, das würde durch das Zitat, das ich anführte und auf das sich meine Antwort bezog, klar.